Schadet der Senat dem mittelständischen Fotogewerbe?
In den letzten Wochen ist ein heftiger Streit über das Aufstellen von Paßbildautomaten in Behörden entbrannt. Heftige Proteste des mittelständischen Gewerbes führten sogar zu einem Antwortschreiben der Senatorin für Bezirksangelegenheiten. Dessen Inhalt wiederum stieß auf heftige Reaktionen bei Innungs-Obermeister Rolf Hartenfels in der Zeitschrift „markt-intern".
Bei dem Protest gegen das Aufstellen von Paßbildautomaten in Behörden handelte es sich um eine bundesweite Aktion mit gleichlautenden Schreiben. Daran haben sich im März/April 1998 in Hamburg 24 Fotoateliers, Fotohändler und Fotografen beteiligt, denen jeweils gesondert im Mai 1998 geantwortet wurde.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.
1. Frau Senatorin Peschel-Gutzeit schrieb in einem Brief an die Betreiber von 24 Fotoateliers, es gebe in den sieben Bezirksämtern mit ihren 15 Ortsämtern derzeit elf Paßbildautomaten.
a) In welchen Behörden (mit Anschrift) stehen die elf und eventuell weitere Paßbildautomaten?
Bezirksamt Hamburg-Mitte, Hammer Landstraße 28
Bezirksamt Hamburg-Mitte, Beim Strohhause 20
Bezirksamt Altona, Platz der Republik 1
Bezirksamt Eimsbüttel, Grindelberg 6266
Bezirksamt Hamburg-Nord, Lenhartzstraße 28
Ortsamt Barmbek-Uhlenhorst, Wiesendamm 26
Ortsamt Fuhlsbüttel, Hummelsbütteler Landstraße 46
Bezirksamt Wandsbek, Schloßstraße 60
Ortsamt Alstertal, Wentzelplatz 7
Ortsamt Bramfeld, Herthastraße 20
Ortsamt Rahlstedt, Rahlstedter Straße 151
Bezirksamt Bergedorf, Duwockskamp 1
Bezirksamt Harburg, Harburger Rathauspassage 2
Ortsamt Wilhelmsburg, Mengestraße 1a (Aufgestellt sind insgesamt 14 Paßbildautomaten, davon an sechs Standorten schon länger als zehn Jahre. Die angegebene Zahl von elf Automaten ist auf ein Büroversehen zurückzuführen.)
1. b) Wer sind die Betreiber der Automaten, und wo haben die Betreiber jeweils ihren Hauptfirmensitz?
Firma Prontophot Deutschland GmbH, 40721 Hilden Firma Walther Lause GmbH, 90571 Schwaig Firma Fotofix, 47829 Krefeld Firma Video-Foto Service Martens GbR, 21640 Bliedersdorf.
Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Fuchs (CDU) vom 22. 07. 98 und Antwort des Senats
Betreff: Schadet der Senat dem mittelständischen Fotogewerbe?
1. c) Welche konkreten Gegenleistungen erbringen die Automatenbetreiber jeweils?
Wartung und Instandsetzung
Erstattung der mit der Aufstellung verbundenen Kosten (z.B. für Leitungsverlegungen)
Versicherung für Personen- und Sachschäden
Zahlung einer Aufwandspauschale (z.B. für Energiekosten)
Zahlung eines regelmäßigen Entgelts.
2. In dem Brief der Senatorin heißt es: „Vor der Aufstellung der Automaten erfolgte entweder eine beschränkte Ausschreibung oder es wurden mehrere Angebote eingeholt."
a) Wie genau gestaltet sich das Verfahren einer „beschränkten Ausschreibung", und auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies?
b) Wie genau gestaltet sich das Verfahren, wenn es heißt: „Es wurden mehrere Angebote eingeholt", insbesondere mit Blick auf die Auswahl und Anzahl der Anbieter, und auf welcher rechtlichen Grundlage geschah dies?
c) Gedenkt der Senat, zukünftig ordentliche Ausschreibungsverfahren durchzuführen, und wie begründet der Senat seine Haltung?
Die Ausschreibungen erfolgen auf der Grundlage der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL). Die Bezirksämter fordern mehrere Automatenbetreiber auf, die ihnen z. B. bekannt sind oder von denen sie Referenzen erhalten haben, ein Angebot abzugeben. Als Kriterien für die Auswahl werden unter anderem die finanziellen Bedingungen, Serviceleistungen, Versicherungen, Kündigungsbedingungen und Umweltverträglichkeit der Paßbildautomaten zugrunde gelegt.
3. In ihrem Brief schreibt Frau Senatorin Peschel-Gutzeit: „Die Bürger, die qualitativ hochwertige Paßbilder wünschen, werden meines Erachtens weiterhin den fachlich versierten Fotohandel frequentieren. Diese Einschätzung deckt sich mit den Erfahrungen der Bezirksämter vor Ort."
a) Wie wurden die „Erfahrungen der Bezirksämter vor Ort" erhoben?
b) Welche Gewichtung mißt der Senat den „Erfahrungen der Bezirksämter vor Ort" insbesondere vor dem Hintergrund der Art der Erhebung bei?
c) Wie genau sehen die „Erfahrungen der Bezirksämter vor Ort" aus?
Sämtliche Bezirksämter haben Stellungnahmen zu den Schreiben der Petenten abgegeben und detaillierte Hinweise zur Situation vor Ort gegeben. Die Informationen stammen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die täglich Umgang mit zahlreichen Kunden haben. So konnte festgestellt werden, daß die Bürger sehr unterschiedliche Qualitätsansprüche auch bei Paßbildern haben und individuell entscheiden, ob sie einen Fotoautomaten frequentieren oder sich die Paßbilder von versierten Fotografen fertigen lassen.
4. Wie viele Paßbildautomaten gibt es in Hamburg in U- und S-Bahnhöfen sowie an sonstigen Plätzen?
Die Anzahl der Paßbildautomaten in Hamburg ist nicht bekannt und mit vertretbarem Aufwand auch nicht zu ermitteln.
4. a) Hat der Senat einen Notstand an öffentlich zugänglichen Paßbildautomaten ausgemacht, weshalb er zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung eine Grundversorgung gewährleisten muß, und wie begründet der Senat seine Haltung?
Nein. Daß Paßbildautomaten insbesondere in den Einwohnerämtern zur Verfügung gestellt werden, beruht auf dem ausdrücklichen Wunsch vieler Bürger. Gleichzeitig ist es ein Anliegen des Senats, den Service für die Bürger umfassend zu verbessern. Nur zu oft kommt es vor, dass Kunden die benötigten Paßbilder nicht dabeihaben oder unbrauchbare Fotos vorlegen. In diesen Fällen trägt die Möglichkeit der nahen und schnellen Fotoerstellung ganz erheblich dazu bei, den Service zu verbessern und Ärger von Bürgern abzubauen.
4. b) Hält der Senat diese für die Existenz der kleinen und mittelständischen Fotoateliers schädliche Wirtschaftspolitik für sinnvoll, und wie begründet der Senat seine Haltung?
Eine Bedrohung für die Existenz von kleinen und mittelständischen Fotoateliers durch die in den Ämtern installierten Paßbildautomaten wird nicht befürchtet. Der Qualitätsunterschied der von professionellen Fotografen gefertigten Paßbilder einschließlich der damit gebotenen Beratung im Verhältnis zu Bildern aus Automaten wird weiterhin so groß sein, dass auch künftig keine nennenswerten Verschiebungen zu Lasten des Fotohandels zu erwarten sind.
5. a) In welcher Form wurden die Paßbildautomaten in Bezirks- und Ortsämtern mit Prospekten beworben?
b) Welche Standorte der Paßbildautomaten waren davon betroffen?
c) Wer hat diese Maßnahme bezahlt?
Eine Werbung mit Prospekten für die Paßbildautomaten in den Bezirks- und Ortsämtern gab es nicht.
6. Wie hoch sind die Steuerausfälle jährlich, die durch die außerhalb Hamburgs ansässigen Unternehmen, die in einem Amt einen Paßbildautomaten betreiben, verursacht werden?
Ob und, falls ja, in welcher Höhe ggf. Steuerausfälle durch die außerhalb Hamburgs ansässigen Unternehmen verursacht werden, lässt sich aus den vorhandenen Statistiken nicht ermitteln.