Die Fußgängerbrücke über die B 73 in Harburg muss barrierefrei und behindertengerecht sein

Als direkte fußläufige Verbindung zwischen der Harburger Innenstadt und dem sich neu entwickelnden Gebiet um den Harburger Binnenhafen ist eine Fußgängerbrücke über die Bundesstraße 73 errichtet worden, die nicht barrierefrei und nicht behindertengerecht ist. Für die Pläne zuständig war die Behörde für Bau und Verkehr. In ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen, aber auch Eltern mit Kinderwagen sind damit stark benachteiligt bzw. von der Nutzung dieser neuen zentralen Verbindung ganz ausgeschlossen. Die Behörde hat lediglich theoretisch die Möglichkeit der späteren Errichtung von Aufzügen offen gelassen.

Die Behindertenarbeitsgemeinschaft Harburg und die kommunalen Gremien sowie Bürgerinnen und Bürger vor Ort setzen sich ungeachtet dessen nach wie vor zur Wehr gegen diese Benachteiligung in ihrer Mobilität eingeschränkter Menschen sowie von Familien mit Kleinkindern. Die Zuständigkeit für dieses Bauvorhaben liegt aber nicht auf Bezirks- sondern auf Landesebene und fällt damit auch in den Zuständigkeitsbereich der Hamburgischen Bürgerschaft. Der Antrag der SPD-Fraktion für eine barrierefreie und behindertengerechte Gestaltung der Brücke (Drs. 17/3402), war in der 17. Legislaturperiode auf Antrag der CDU-Fraktion in den Bau- und Verkehrsausschuss überwiesen worden. Der Bericht des Ausschusses hält als Position der CDU Abgeordneten fest: "Die Intention des Antrages sei richtig und sollte in der neuen Legislaturperiode nochmals in Form eines neuen Antrages aufgegriffen werden" (Drs. 17/4076). Diese Ankündigung der CDU-Fraktion blieb folgenlos.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, die Brücke über die Bundesstraße 73 in Höhe des Channel-Towers barrierefrei und behindertengerecht (um-) zu gestalten und die entstehenden Kosten aus dem Titel 6300.788.01 ­ Allgemeine Erschließungen ­ des Einzelplans 6 (Behörde für Bau und Verkehr) zu decken.