Einschulungen an der Grundschule Turmweg

Nach mir vorliegenden Informationen wurden mehrere Kinder, die zur Einschulung im Schuljahr 2004/2005 an der Grundschule Turmweg als zuständiger Bezirksgrundschule angemeldet wurden, wegen Kapazitätsüberschreitungen an benachbarte Schulen verwiesen. Andererseits soll eine Anzahl von Kindern zur Einschulung am Turmweg angenommen worden sein, die nicht im Einzugsbereich der Schule wohnen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie viele Kinder wurden zur Einschulung im Schuljahr 2004/2005 an der Grundschule Turmweg angemeldet?

134.

2. Wie viele der angemeldeten Kinder wohnen im Einzugsbereich der Schule Turmweg?

98.

a) Wie viele dieser Kinder wurden zur Einschulung am Turmweg angenommen?

Von den angemeldeten Kindern 94.

b) Wie viele dieser Kinder wurden an andere Schulen verwiesen?

Ein Kind. Drei Kinder wurden inzwischen an anderen Schulen angemeldet.

3. Wie viele der angemeldeten Kinder wohnen außerhalb des Einzugsbereiches der Schule Turmweg?

36.

a) Wie viele der außerhalb des Einzugsbereiches der Schule Turmweg wohnenden Kinder wurden zur Einschulung am Turmweg angenommen?

Bisher neun.

b) Wie viele dieser Kinder wurden an andere Schulen verwiesen?

Bei 24 weiteren Kindern wird zurzeit geprüft, ob sie aufgenommen werden können.

Drei Kinder wurden inzwischen an anderen Schulen angemeldet.

4. Nach welchen Kriterien wird die Entscheidung über eine Einschulung von Kindern an einer Schule gefällt, die nicht die zuständige Bezirksgrundschule ist?

Für Einschulungsentscheidungen sind die folgenden vier abgestuften Kategorien maßgeblich:

Kategorie I: Kinder des Schuleinzugsgebiets nach Melderegister (Bezirkskinder),

Kategorie II: Antragskinder, die wegen ihres vergleichbaren Lebensmittelpunktes (notwendige und nachgewiesene KITA- oder sonstige Betreuung an drei und mehr Wochentagen) den Kindern der Kategorie I gleichgestellt sind,

Kategorie III: Antragskinder mit einem Geschwisterkind bis einschließlich Klasse 3 in der Wunschschule,

Kategorie IV: Antragskinder mit anderen als den genannten Begründungen oder ohne Begründung.

5. Spielt dabei insbesondere die Berücksichtigung von einzuschulenden Kindern aus dem räumlichen Einzugsbereich der jeweiligen Schule eine vorrangige Rolle?

Ja. Bei den Kindern, die außerhalb des Schulbezirks wohnen und zur Einschulung an der Schule Turmweg angemeldet wurden (vgl. Antwort zu 3.), handelt es sich um Kinder der Kategorie II, die den Kindern der Kategorie I gleichgestellt sind (vgl. Antwort zu 4.). Da die Schule Turmweg nur vier 1. Klassen einrichten und daher nicht alle Kinder der Kategorien I und II aufnehmen kann, werden Kinder, die ihren Wohnsitz oder vergleichbaren Lebensmittelpunkt am Rande des Schulbezirks der Schule Turmweg haben, anderen Schulen zugewiesen, die sie auf einem zumutbaren Schulweg erreichen können.

a) Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

b) Wenn ja, wie ist die Abweisung von Kindern aus dem räumlichen Einzugsbereich bei gleichzeitiger Aufnahme von anderen Kindern zu erklären?

Siehe Antwort zu 5.