Sauberkeit in der Stadt

Der letzte Senat hat zur Verbesserung der Sicherheit und der Sauberkeit in der Stadt u. a. die Einrichtung eines Städtischen Ordnungsdienstes sowie diverser Maßnahmenansätze zur Verbesserung der Sauberkeitssituation in der Stadt beschlossen.

Daher fragen wir den Senat:

Unter Berücksichtigung von Angaben der Hamburger Arbeit ­ Beschäftigungsgesellschaft mbH (HAB), des Hamburger Verkehrsverbundes, der Hamburger Verkehrsmittel-Werbung GmbH, der Hamburger Außenwerbung GmbH, der Bahn AG, des Grundeigentümer-Verbandes, des Bundesgrenzschutzes und der Stadtreinigung Hamburg (SRH) beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

I. Sicherheits- und Ordnungsdienst

Auf Grundlage einer Senatsentscheidung vom 17.12.2002 wurde zum 01.01.2003 der Städtische Ordnungsdienst (SOD) eingerichtet. Zu den Schwerpunkten des SOD zählt das Vorgehen gegen unerlaubte Müllablagerungen, Tauben- und Hundekot, Graffiti, verunreinigte Verkehrsschilder etc..

1. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt der SOD derzeit?

a) Wie viele davon sind im Außendienst tätig?

b) Wie viele sind davon im Innendienst tätig?

Für den Städtischen Ordnungsdienst (SOD) sind derzeit 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (37,5 Stellen), davon 28 im Außendienst (28 Stellen) und 11 im Innendienst (9,5 Stellen) tätig. Darunter sind 8 Kräfte (6,5 Stellen), die für die Bearbeitung der vom SOD festgestellten Ordnungswidrigkeiten in der Bußgeldstelle, als Veterinär, als Jurist sowie in der allgemeinen Verwaltung eingesetzt werden.

2. Wann wird der SOD personell aufgestockt und um wie viele Mitarbeiter/-innen? Wie viele davon werden

a) im Außendienst und

b) im Innendienst eingestellt?

Seit dem 01.07.2004 erfolgt eine Aufstockung um 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Außendienst 14, Innendienst 2 zur Ahndung der vom SOD festgestellten Ordnungswidrigkeiten).

Zum 01.10.2004 ist eine weitere Aufstockung um 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Außendienst 16, Innendienst 1 für Leitungs- und Koordinierungsaufgaben) geplant.

3. Warum wurde die Bürgerschaft nicht gebeten, den Senat im Wege der vorläufigen Haushaltsführung zu ermächtigen, den SOD (wie nach Drs. 17/3692 geplant) zu Beginn des Jahres 2004 personell aufzustocken?

Eine Ermächtigung zur vorläufigen Haushaltsführung erscheint nur in Fällen vertretbar, in denen durch eine verspätete Umsetzung ein erheblicher Nachteil entstehen würde. Vor diesem Hintergrund wurde die Aufstockung des SOD bis zum Beschluss des Haushaltsplans 2004 durch die Bürgerschaft zurückgestellt.

4. Welche Kosten hat die Einrichtung des SOD bis heute verursacht und welche Ausgaben sind für die Aufstockung des SOD vorgesehen?

Für den SOD sind in der Zeit vom 01.01.2003 bis zum 31.05.2004 für Personal-, Sach- und Fachausgaben sowie Investitionen Kosten in Höhe von rund 2210 Tsd. Euro entstanden.

Unter Berücksichtigung der unterjährigen Personalaufstockung sind für den Ausbau des SOD rund 800 000 Euro für Personal- und Sachausgaben sowie Investitionen im Haushalt 2004 eingeplant. Ab 2005 sind mit der Aufstockung jährlich Kosten in Höhe von 1,6 Mio. Euro verbunden.

5. Auf welche Behörden ist die Finanzierung des SOD verteilt und in welcher Größenordnung?

Die Behörden und Ämter sollen im Wege einer Umlage zur Auflösung der globalen Minderausgabe im Einzelplan. 9.2 zum SOD in Höhe von 2,1 Mio. Euro beitragen.

6. Wie viele Einsätze hat der SOD bis heute zu verzeichnen?

Der SOD hatte im Zeitraum vom 01.01.2003 bis 31.05.2004 12 330 Einsätze zu verzeichnen.

7. Wie viele Einsätze hat der SOD täglich durchschnittlich zu verzeichnen?

Auf Grundlage der seit 01.09.2003 bestehenden Sollstärke von 28 Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeitern ergeben sich gegenwärtig unter Einbeziehung des Dienstbetriebes an Wochenenden rund 40 Einsätze täglich.

8. Welches sind die vordringlichsten Probleme, mit denen sich der SOD seit seiner Einrichtung konfrontiert sieht?

9. Welches sind die Hauptanliegen der an den SOD herangetragenen Beschwerden?

Die Aufbauphase der neuen Dienststelle ist abgeschlossen. Besondere Probleme bestehen nicht. 80 % der beim SOD eingehenden Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern betreffen die Nichtbefolgung der Anleinpflicht von Hunden in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie auf Spielplätzen.

10. Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit

a) der Polizei?

b) der Stadtreinigung Hamburg?

c) den Bezirken?

Die Zusammenarbeit mit der Polizei, der SRH und den Bezirksämtern funktioniert gut.

11. Welche Einnahmen sind aus der Tätigkeit des SOD erzielt worden? Decken sich die tatsächlich erzielten Einnahmen mit den kalkulierten Einnahmen? Wenn nein, warum nicht?

Ist-Einnahmen 2003: 53 903,92 Euro (Ansatz 2003: 2 800 000 Euro). Ist-Einnahmen zum 31.05.2004: 39 940,24 Euro (Ansatz 2004: 600 000 Euro).

Bislang liegen die Einnahmen unterhalb der kalkulierten Sollvorgaben. Dies ist zum einen darauf zurück zuführen, dass für die bisherige Veranschlagung keine verlässlichen Erfahrungswerte zugrunde gelegt werden konnten, zum anderen wurde der SOD sowohl 2003 als auch 2004 erst unterjährig personell ausgestattet.

12. Mit welchen Problemen sehen sich die Mitarbeiter des SOD konfrontiert?

Mit Schaffung des SOD zum 01.01.2003 wurde eine Reihe von Ordnungswidrigkeiten (siehe Antwort zu I. 13.) flächendeckend verfolgt und geahndet. Ein Beispiel dafür ist die seit 1975 bestehende Anleinpflicht für Hunde nach der Grün- und Erholungsanlagenverordnung. Hier begegnen die Hundehalter dem SOD häufig mit Unverständnis.

13. Für welche Bereiche besitzt der SOD Zuständigkeiten?

Der Einsatz des SOD soll der Verwahrlosung öffentlicher und privater Flächen entgegenwirken. Dabei geht es vorwiegend um unerlaubte Müllablagerungen, Hunde- und Taubenkot, verunreinigte Verkehrszeichen und Straßennamensschilder, Graffiti und ähnliche Erscheinungsformen störender Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Sicherheitsgefühl und die Lebensqualität der Menschen in Hamburg zu beeinträchtigen. Zur Feststellung und Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten wurden dem SOD neben den auch weiterhin zuständigen Dienststellen die Zuständigkeiten für die nachstehenden Gesetze und Verordnungen übertragen: