Umweltschutz

Das Amt eines Mitglieds des Rechnungshofs ist seit Januar 2004 vakant, nachdem der bisherige Amtsinhaber, Herr HansJochen Hinz, eine neue Aufgabe in der jetzigen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt übernommen hat.

Gemäß Artikel 71, Absätze 3 und 4 der Verfassung werden die Mitglieder des Rechnungshofs auf Vorschlag des Senats von der Bürgerschaft mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt und vom Senat ernannt.

Der Senat hat beschlossen, der Bürgerschaft entsprechend dem Vorschlag des Präsidenten des Rechnungshofs Frau Leitende Regierungsdirektorin Elisabeth Seeler-Kling zur Wahl zum Mitglied des Rechnungshofs vorzuschlagen.

Frau Elisabeth Seeler-Kling erfüllt als Beamtin des höheren Verwaltungsdienstes die nach §§ 3 und 4 des Gesetzes über den Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Direktorin bei dem Rechnungshof.

Frau Seeler-Kling ist für ihr künftiges Amt beim Rechnungshof fachlich und persönlich geeignet. Ihr beruflicher Werdegang ist aus der Anlage ersichtlich.

Petitum:

Der Senat schlägt der Bürgerschaft vor, Frau Seeler-Kling zum Mitglied des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg zu wählen. Anstaltsleiterin der Anstalt II) 1997 Personalamt (Leitung des Tarifreferats) seit 2000 Abteilungsleiterin beim Rechnungshof (Organisation und Wirtschaftlichkeit der Bauverwaltung, Betriebstechnik und technischer Umweltschutz, öffentliche Unternehmen im Bau- und Verkehrsbereich, Vergabewesen) seit 1993 verheiratet

Zu Drucksache 497 der Tagesordnung vom 18.06.

Stimmzettel Wahl eines Mitglieds des Rechnungshofes Vorschlag der Senats Ja Nein Enthaltung Elisabeth Seeler-Kling