Zuführung psychisch Kranker jetzt mit Blaulicht und Handschellen?

Der Zuführungsdienst bei Bezirksamt Altona nimmt zentral für ganz Hamburg wichtige und unverzichtbare Aufgaben nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (PsychKG) wahr. Ca. 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind rund um die Uhr im Einsatz, um Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke wahrzunehmen. Nach den Sparbeschlüssen des Senats vom Juni 2004 soll zwecks Erzielung einer Einsparung von 1 Mio. Euro nun auf diesen vollständig verzichtet werden.

Ich frage den Senat:

1. Welche Sparmaßnahmen und Umstrukturierungen sind beim Zuführungsdienst konkret geplant (bitte auflisten)?

2. Wie wird die Einsparsumme von 1 Mio. Euro konkret erbracht? (bitte auflisten)

3. Was passiert mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des bisherigen Zuführungsdienstes?

4. Welches konkrete Alternativkonzept hat der Senat für die Wahrnehmung der bisherigen Aufgaben des Zuführungsdienstes?

5. Wann wird dieses wie umgesetzt?

6. Mit welchen Kosten ist dieses Alternativkonzept verbunden? Wie wird dieses finanziert?

7. Wie ist sichergestellt, dass die weiteren Arbeiten und Aufgaben, die der Zuführungs- und Sonderdienst für die Bevölkerung wahrgenommen hat, auch in Zukunft durchgeführt werden können?

Die Einsparvorgabe beim Zuführdienst zielt nicht auf dessen Auflösung, sondern auf eine Überprüfung der organisatorischen Anbindung und der Arbeitsabläufe bei Wahrnehmung der Aufgabe. Die Überprüfung dauert noch an.

8. Teilt der Senat die Ansicht, dass die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem PsychKG besondere Sensibilität, Einfühlungsvermögen und Spezialisierung erfordert?

Ja.

9. Wenn ja, wie will der Senat diesem auch in Zukunft Ausdruck verleihen?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Wie will der Senat durch die zukünftige Ausgestaltung des Zuführungsdienstes ­ Wahrnehmung der Aufgaben durch die Polizei ­ sicherstellen, dass die besondere Sensibilität, Einfühlungsvermögen und Spezialisierung bei der Aufgabenwahrnehmung gewährleistet wird?

Den Rahmen der o. g. Überprüfung insbesondere organisatorischer Fragen bilden die rechtlichen Vorgaben und die Sicherstellung der fachlichen Qualität.

12. Plant der Senat Veränderungen oder weitere Aushöhlungen des HmbPsychKG? Wenn ja, welche?

Der Senat plant derzeit keine Änderung des HmbPsychKG.

Der Rechnungshof hat sich in seinem Bericht von 1993 dafür ausgesprochen, dass es für die Zuführung eine zentrale bezirkliche Lösung geben sollte und die Aufgabe, nicht bei der Feuerwehr oder der Polizei angesiedelt werden sollte. Warum ist der Senat der Rechnungshof-Empfehlung nicht gefolgt?

Siehe Antwort zu 9. bis 11.