Hochschule

Neuordnung der Kostenrichtwerte durch Neuzuordnung der Kostengruppen nach DIN 276 (1993)

Die Neuordnung der Kostenrichtwerte für die Medizin erfolgt wie in 1. dargestellt. Danach beinhaltet der Grobkostenrichtwert die Kostengruppen 300 und 400 und schließt damit auch die Kostengruppen 445 ­ Beleuchtung ­ sowie 414 ­ bewegliches Sicherheitsgerät ­ aus den Kostengruppen 4.1 und 4.5 der DIN 276

(1981) mit ein. Darüber hinaus sind bestimmte Gruppen der alten Kostengruppe 6 (siehe Abschnitt 1) den Kostengruppen 300 bzw. 400 zugeordnet und damit zusätzlich im Grobkostenrichtwert enthalten. Demzufolge erhöht sich der Grobkostenrichtwert (alte Kostengruppe 3) um 3 %, nämlich um 2% zum Ausgleich der alten Kostengruppe 4.1 und 4.5 und um 1% zum Ausgleich des Anteils der alten Kostengruppe 6. Der Wert der alten Kostengruppe 4 ­ jetzt 610 ­ wird um 2 % der alten Kostengruppe 3 verringert. Damit verringert sich ­ analog zur Vorgehensweise bei den Institutsbauten ­ der Anteil der Baunebenkostenpauschale an den Kostengruppen 300 und 400.

Die Aufgliederung der Grobkostenrichtwerte nach Haushaltslisten in Tabellenform kann entfallen, da sie nunmehr ohne weiteres aus der Aufgliederung nach Kostengruppen der DIN 276 (1993) abgeleitet werden kann.

Neujustierung der Grobkostenrichtwerte und ihrer Aufgliederungen auf der Grundlage der Objektkostenrichtwerte

Durch eine getrennte Indexfortschreibung von Objektkostenrichtwerten und Grobkostenrichtwerten war durch eine Kumulation von sukzessiven Rundungsfehlern eine geringfügige Abweichung von Objekt- und Grobkostenrichtwerten aufgetreten. Bei der Neuberechnung der Kostenrichtwerttabellen für Hochschulkliniken wurde die Berechnung der Grobkostenrichtwerte und ihrer Aufgliederungen nach Kostengruppen und Haushaltslisten auf eine Ableitung dieser Werte aus den Objektkostenrichtwertgleichungen umgestellt. Dies führt zu einer geringfügigen Abweichung der Grundwerte der Grobkostenrichtwerte auch für die geltende, im 26. Rahmenplan abgedruckte Grobkostenrichtwerttabelle. Es gelten die neuen Tabellen.

Baupreisanpassung der Kostenrichtwerte 1997

Auf eine Änderung der Kostenrichtwerte wegen veränderter Baupreise wird mit Blick auf die geringfügige Indexentwicklung verzichtet. Indexstand der Kostenrichtwerte bleibt November 1995.

Die Neuberechnung der Kostenrichtwerte für die Kostengruppen 300, 400 und 610 sowie die daraus resultierende Veränderung des Anteils der Baunebenkostenpauschale an den Kostengruppen 300 und 400 sind in Tabelle 23 dargestellt.