Die Durchgängigkeit des Freiraumverbundes ist teilweise eingeschränkt bedingt auch durch die stark befahrenen Durchgangsstraßen

Bach ­ geprägt. Aber es gibt auch größere Grünflächen, wie die Stadtteilparks Bramfelder See und Jenfelder Moorpark und den Kleingartenpark am Tegelweg. Mit dem 2. Grünen Ring werden die im Bezirk Hamburg-Nord liegende Alsterachse, die Osterbek-Achse, die Berner-Au-Achse, die Wandse-Achse und die Horner-Geest-Achse im Bezirk Hamburg-Mitte verbunden.

Die Durchgängigkeit des Freiraumverbundes ist teilweise eingeschränkt, bedingt auch durch die stark befahrenen Durchgangsstraßen. Verbesserungsmaßnahmen sind daher vor allem im Bereich der Straßenübergänge im Rahmen von Straßenbauvorhaben erforderlich. Hinzu kommen die Schließung der Lücke im Bereich des Pavillondorfs zwischen Steilshooper Allee und OsterbekAchse sowie Qualitätsverbesserungen schmaler Grünverbindungen, auch hinsichtlich ihrer Auffindbarkeit.

Bergedorf

Im Abschnitt 5.6.1 Identität des Bezirks aus landschaftsplanerischer Sicht wird auf Seite 154 nach dem Abschnitt unter der Überschrift Landschaftsachsen des Bergedorfer Zentrums folgender Abschnitt angefügt:

2. Grüner Ring

Der 2. Grüne Ring, neben den Landschaftsachsen wesentlicher Teil des Freiraumverbundsystems, liegt in 8 bis 10 km Entfernung um das Rathaus herum. Er beginnt im Bezirk Bergedorf östlich der BAB A 1 in einem sehr abwechslungsreichen Landschaftsraum, bestehend aus Havighorster Moor, Naturschutzgebiet Boberger Niederung, Billwerder Kulturlandschaft und Bille. Nach Süden setzt sich der Grüne Ring entlang des Mittleren Landweges fort und öffnet sich nach Querung des alten Bahndammes in den südöstlich angrenzenden Landschaftsraum mit landwirtschaftlichen Flächen, den naturnahen Ausgleichsflächen und dem Stadteilpark Allermöhe. Südlich der BAB A 25, die optisch eine erhebliche Barriere darstellt, weitet sich der Grüne Ring auf in den Landschaftsraum der Östlichen Elbtal-Achse mit Eichbaumpark, Wasserpark DoveElbe, dem Kleinen Brook und dem Vogelschutzgebiet, entlang der Dove-Elbe bis zur Tatenberger Schleuse.

Nach Überquerung der Schleusenbrücke, die eine Engstelle darstellt, verläuft der Grüne Ring entlang des alten Marschenbahndammes durch den Kleingartenpark Tatenberg mit seinen ausgedehnten Grünflächen bis zum Schwersweg und weiter nach Süden entlang der landschaftlich reizvollen Brackkette bis zum Spadenländer Hauptdeich. Jenseits des Spadenländer Hauptdeichs schließt der Grüne Ring die Norderelbe samt ihres Ufers ein. Die Einrichtung einer Fährverbindung über die Elbe nach Wilhelmsburg, wie es sie früher gab, wäre zumindest in den Sommermonaten für den Ausflugsverkehr wünschenswert.

Der Bergedorfer Teil des 2. Grünen Ringes ist vor allem durch die großflächigen Kulturlandschaften, die Elbe sowie die Erholungsflächen Eichbaumpark, Kleingartenpark Tatenberg und das Naturschutzgebiet Boberger Niederung geprägt. Der 2. Grüne Ring in Bergedorf verläuft weitgehend im Bereich der Bille-Achse und der Östlichen Elbtal-Achse. Der größte Teil der Flächen steht unter Landschafts- bzw. Naturschutz. Der Freiraumverbund ist überwiegend großzügig und durchgehend, weist dennoch einige Problempunkte auf. Das betrifft den Mittleren Landweg im Bereich südlich Billwerder Billdeich und zwischen dem Bahndamm der S-Bahn und dem alten Bahndamm. Wo man heute noch an der Straße entlang laufen muss, sollen parallel zur Straße öffentlich nutzbare Grünverbindungen angelegt werden. Außerdem soll eine Durchgängigkeit des Grünen Ringes als öffentlich nutzbare Grünverbindung entlang des Hauptentwässerungsgrabens Allermöhe mit Anschluss an den Eichbaumpark geschaffen werden sowie eine durchgängige Wegeverbindung entlang der Brackkette.

Harburg

Im Abschnitt 5.7.1 Identität des Bezirks aus landschaftsplanerischer Sicht wird unter der Überschrift Freiraumverbundsystem auf Seite 166 im 4. Absatz der 2. Satz gestrichen und folgender neuer Text angefügt:

Der 2. Grüne Ring, neben den Landschaftsachsen wesentlicher Teil des Freiraumverbundsystems liegt in 8 bis 10 km Entfernung um das Rathaus herum. Er beginnt im Bezirk Harburg im Wilhelmsburger Osten an der Norderelbe, wo leider eine Fährverbindung in die Vier- und Marschlande fehlt, und verläuft zunächst durch die landwirtschaftlichen Gebiete des Wilhelmsburger Ostens, entlang des Naturschutzgebiets Heuckenlock bis zur Autobahnbrücke A 1 über die Süderelbe. Jenseits der Brücke setzt sich der Grüne Ring weiter über die landwirtschaftlichen Flächen und die Kleingärten nördlich Neuländer Straße fort. Er führt dann nach Süden über den Baggerteich Neuland mit den angrenzenden großen landwirtschaftlichen Flächen und über den Großmoordamm hinweg östlich der Deponie Hörstener Straße ­ am Rande der Klärungsbedarfsfläche Neuland/Gutmoor ­ entlang der Kleingärten bis zu den Bahnanlagen. Zur Überquerung der Bahnanlagen wäre die Wiederherstellung der Wasmerstraßenbrücke ­ zumindest als Fuß- und Radwegbrücke ­ notwendig.

Die Fortsetzung des Grünen Ringes in Richtung Harburger Stadtpark verläuft zurzeit noch weitgehend über schmale Wohnstraßen und kleine Grünflächen. Für einen wesentlichen Teil bietet sich als Alternative die Entwicklung einer Grünverbindung entlang der bewaldeten Bahnböschung und der Kleingärten der Bahn an. Der Harburger Stadtpark mit seinen vielfältigen Erholungsmöglichkeiten ist ein zentrales Element des 2. Grünen Ringes. Nach Überquerung der stark befahrenen Kreuzung Bremer Straße/Hohe Straße umfasst der Grüne Ring im weiteren Verlauf die Kleingartenanlage nördlich Gottschalkring, das Göhlbachtal, die Grünflächen am Schattengang bis zur Ehestorfer Straße und führt dann über den Triftweg in Meyers Park mit seinen großen Wald- und Wiesenflächen.

Die Stader Straße/B 73 stellt zusammen mit der parallel verlaufenden Bahnlinie eine erheblich Barriere im Verlauf des 2. Grünen Ringes dar. Der weitere Verlauf führt über die Kleingartenanlage Radeland ­ Klärungsbedarfsfläche ­ und dann in Richtung Westen über landwirtschaftlichen Flächen, Brunnenschutzgelände und Rückhaltebecken nördlich des Fürstenmoordamms, nach Unterquerung der Autobahn A 7 entlang des Gewässers Moorburger Landscheide durch ökologisch hochwertige Grünländereien und weiter nach Norden entlang Moorburger Alter Deich bis zum Moorburger Elbdeich. Dann gehört der Talraum der Alten Süderelbe mit den landwirtschaftlichen Flächen und den naturnahen Uferbereichen bis einschließlich der im Bau befindlichen Grünflächen auf dem ehemaligen Spülfeld Francop zum 2. Grünen Ring. Die im Grünordnungsplan Francop 5 festgesetzte östliche Fußgängerbrücke über die Alte Süderelbe soll die Verknüpfung des Grünen Ringes zwischen Harburg und Finkenwerder schaffen.

In Harburg ist der Grüne Ring auf Grund der unterschiedlichen naturräumlichen Gegebenheiten ­ Norderelbe, Süderelbe, Alte Süderelbe, landwirtschaftlich geprägte Marschengebiete, Meyers Park und Harburger Stadtpark als große Parks auf der Geest ­ sehr vielfältig.

Der Grüne Ring umfasst Teile der Östlichen und Westlichen Elbtalachse und stellt eine Verbindung zwischen Harburger Geest-Achse, Mühlenbach-Achse und Göhlbach-Achse her. Große Flächen unterstehen dem Landschaftsschutz, Heuckenlock und Schweenssand sind Naturschutzgebiete. So wie es einerseits Abschnitte mit einem großräumigen Freiraumverbund gibt, existieren andererseits gerade in den dicht besiedelten Stadtteilen Abschnitte mit größeren Defiziten.

Einige Verbesserungen können durch die Realisierung von Grünflächen erfolgen, die in Bebauungsplänen festgesetzt sind: Kleingärten nördlich Neuländer Straße, Öffnung des Wäldchens nördlich Schule Kapellenweg, öffentliche Grünflächen im westlichen Abschnitt des Göhlbachtals. Weitere Verbesserungsmaßnahmen sollten im Rahmen von Straßenbauvorhaben im Bereich von Übergängen an stark befahrenen Straßen vorgenommen werden. Wichtig ist weiterhin die Wiederherstellung der Wasmerstraßenbrücke, die öffentliche Zugänglichkeit der bewaldeten Bahnböschung und der Kleingärten am Güterbahnhof Harburg und der Bau der östlichen Brücke über die Alte Süderelbe nach Finkenwerder. Eine Fährverbindung über die Norderelbe in die Vier- und Marschlande, wie es sie früher gab, wäre zumindest in den Sommermonaten für den Ausflugsverkehr wünschenswert.