Mit dem Travelmanagement sollen Dienstreiseantrag genehmigung und Reisekostenabrechnung webbasiert abgewickelt werden

Nutzer oder der Bezahlung kostenpflichtiger Leistungen) genutzt werden kann.

Mit dem Personalportal sollen neben der Information, der Kommunikation und der Transaktion der Beschäftigen mit den Personalstellen und dem Personalamt auch die dahinter liegenden Geschäftsprozesse unterstützt werden.

Mittelfristig Travelmanagement Stufe 1

Mit dem Travelmanagement sollen Dienstreiseantrag, -genehmigung und Reisekostenabrechnung webbasiert abgewickelt werden. Durch die Einführung einer zentralen Anwendung, über die alle Dienstreisen der Freien und Hansestadt Hamburg abgewickelt werden, werden z. B. Rabattverhandlungen mit Reiseanbietern erst möglich.

Zusätzlich können die Prozesse rund um die Abwicklung und Abrechnung der Dienstreisen vereinfacht und verkürzt werden. Im Personalportal sind seit November 2003 grundlegende Informationen zu dem Thema Dienstreisen eingestellt. Diese Seiten werden begleitend weiter ausgebaut.

Personalportal Ausbaustufe 2

In der zweiten Ausbaustufe wird das Personalportal um Workflow-Komponenten wie z. B. die Seminarverwaltung oder die Beihilfe- und Kindergeldbeantragung ergänzt.

Langfristig Travel Management Ausbaustufe 2

Mit der zweiten Stufe des Travelmanagement soll die Möglichkeit zur Online-Buchung eröffnet werden.

Personalportal Ausbaustufe 3

In der dritten Ausbaustufe wird der Zugang zum Personalportal mit den in der Stufe 2 realisierten Workflow-Komponenten auch für die nicht an das FHHinfoNET angeschlossenen Beschäftigten ermöglicht.

Staatsarchiv Aufgabe des Staatsarchivs ist die Sicherung und der Erhalt des auf die hamburgische Geschichte bezogenen Archivgutes und die Mitwirkung an der Erforschung und Vermittlung der hamburgischen Geschichte. Die Erschließung erfolgt nach archivwissenschaftlichen Grundsätzen, um Quellenmaterial für historische Forschung und für Rechtsnachweise zur Verfügung stellen zu können.

Umgesetzt Link To Your Roots

Das Staatsarchiv ermöglicht mit „Link To Your Roots" die Online-Suche in einer Datenbank, in der die Auswandererlisten nacherfasst werden. Zunächst werden die Daten der Auswanderer aus der Zeit von 1890 bis 1914 erfasst.

Davon stehen bereits die Jahrgänge 1890 ­ 1905 zur Verfügung. Die Datenbank wird kontinuierlich erweitert. So werden langfristig die Jahrgänge zwischen 1850 und 1934 erfasst und im Internet abfragbar sein. Für „Link To Your Roots" ist seit Herbst 2001 Billing und Payment eingerichtet, so dass die „Ware" national und international direkt abgerufen und bezahlt werden kann.

Beständeübersicht I (Titel alt: Information über die Archivbestände)

Das Archivgut ist in über 2.300 Bestände (Einzelarchive) gegliedert. Systematisch aufbereitete Informationen über Art, Inhalt, Geschichte, Umfang und Laufzeit eines jeden Bestandes sind in der „Kommentierten Beständeübersicht" niedergelegt. Bis zur Bereitstellung einer entsprechenden Datenbank stellt das Staatsarchiv seit Februar 2003 seinen Nutzern die „Kommentierte Beständeübersicht" als strukturiertes PDF-Dokument im Internet zur Verfügung. Die PDF-Dokumentation wird kontinuierlich aktualisiert.

Kurzfristig

Antrag auf Archivalieneinsicht

Eine Einsicht in Unterlagen bzw. Archivalien ist nur nach vorheriger Antragstellung und Anmeldung möglich. Es besteht keine Leihmöglichkeit. Das Staatsarchiv hat in seinem Internetauftritt bereits ein spezielles Formular integriert, mit dem die Antragsteller und Antragstellerinnen einen Benutzungsantrag elektronisch abschicken können.

Dieser wird wie eine postalische Anfrage behandelt, das heißt, die Informationssuchenden werden bei der Ermittlung der notwendigen Informationsquellen beraten.

Die Bestellung von Unterlagen via Internet zur Einsichtnahme im Lesesaal ist bereits grundsätzlich möglich. Die Bestellung von Archivalien setzt weitergehende Kenntnisse voraus und kommt nur für einige Benutzergruppen in Frage. Die Bereitstellung eines entsprechenden Formulars muss geprüft werden. Die Bestellung von Archivalien für die Vorlage im Lesesaal des Staatsarchivs kann wegen des nachfolgenden Geschäftsprozesses nicht vollständig automatisiert werden, weil in jedem Einzelfall dafür datenschutz-, archiv- und ggf. steuerrechtliche Belange, konservatorische und organisatorische Fragen und möglicherweise Auflagen des Eigentümers bei privater Herkunft von Schriftgut zu prüfen sind.

Mittelfristig Beständeübersicht II (Titel alt: Information über die Archivbestände)

Das Archivgut ist in über 2.300 Bestände (Einzelarchive) gegliedert und durch bestandsbezogene Findhilfsmittel erschlossen. Umfassende Informationen über die im Staatsarchiv verwahrten Einzelarchive mit Angaben zu Art, Inhalt, Geschichte, Umfang und Laufzeit eines jeden Bestandes sind in einer kommentierten Übersicht enthalten, die bisher in Buchform (2. Auflage 1999) vorlag und zukünftig als fortlaufend aktualisierte Datenbank über das Internet zu Recherchezwecken zur Verfügung gestellt wird. Als Zwischenlösung wird im Internet die „Kommentierte Beständeübersicht" als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt (siehe auch 4.2.1 Beständeübersicht I).

Langfristig Elektronische Findbücher

Die einzelnen Archivbestände werden durch Findbücher erschlossen. Auf Datenträger vorliegende Findbücher sollen schrittweise ins Internet gestellt und dort recherchierbar gemacht werden.

Ohne Zeitangabe Digitalisierung der Bestände des Staatsarchivs

Die Bestände des Staatsarchivs können auf Grund ihres Umfanges nicht vollständig digitalisiert werden. Es werden deshalb spezielle Bestände schrittweise als Abbildung im Internet bereitgestellt.

Bezirksverwaltung

Die Bezirksverwaltung hat besondere Bedeutung als dezentrale und flächendeckende Anlaufstelle und größter Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Mit der Trennung von Auftraggeber- und Auftragnehmerfunktion und der Entwicklung einer neuen IuK-Organisation wird die Bezirksverwaltung im IuK-Bereich in diesem Jahr die Umsetzung ihrer erarbeiteten Konzeptionen fortsetzen. Der Weiterentwicklung von E-Government-Vorhaben kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu.

Mit der Betonung von Kernkompetenzen wie der Entwicklung von IuK-Strategien für die bezirklichen Fachbereiche, einer starken Auftraggeberfunktion und proaktivem Handeln wird die Bezirksverwaltung kontinuierlich bestehende und künftige fachbereichsspezifische sowie übergreifende Anforderungen ermitteln und beschreiben.

Auf dieser Basis sollen unter dem Motto „soviel Standard wie möglich und soviel Individualität wie nötig" bestehende Verfahren ausgebaut oder der Ersatz durch neue Verfahren geplant und umgesetzt werden. Die erarbeiteten Konzeptionen beinhalten als integrale Bestandteile flexible, leistungsfähige und zukunftssichere E-GovernmentAnsätze und -Lösungen.

Mit der Ablösung selbst entwickelter und nur in der hamburgischen Verwaltung eingesetzter Verfahren durch Standardprodukte mit leistungsfähigen E-Government-Komponenten können die Entwicklungs- und Betriebskosten reduziert und die vorhandenen Kapazitäten unter Nutzung von Synergien effektiv und effizient eingesetzt werden. Unter diesen Aspekten hat die Bezirksverwaltung den grundlegenden Entwicklungs- und Umsetzungsarbeiten höhere Priorität gegenüber einzelnen Maßnahmen eingeräumt und bisher im Aktionsfahrplan aufgeführte Maßnahmen in den Kontext übergeordneter Vorhaben eingeordnet oder ggf. sogar gestrichen.

So soll mit der Ablösung des Meldewesens durch ein neues Produkt insbesondere eine neue Basis für E-GovernmentAnsätze geschaffen werden. Der weitere Ausbau findet dann gesichert statt. Darüber hinaus soll mit diesem Vorhaben ein wichtiger Baustein und Beitrag zur Unterstützung der Aktivitäten innerhalb der Metropolregion geliefert werden. Ähnliche Vorgehensweisen zeichnen sich auch in den anderen Fachbereichen ab.

Mit den bereits realisierten Lösungen (z. B. Briefwahlunterlagen, Fundsachenverwaltungssystem, Internet-Auftritte der Bezirke, der Online-Melderegisterauskunft und der kurz vor der Fertigstellung stehenden Lösung für Aufgrabescheine) nimmt die Bezirksverwaltung bei den E-Government-Vorhaben in der Freien und Hansestadt Hamburg eine vordere Position ein. Sie will diese Position sichern und ausbauen und sich dabei eher auf grundlegende Vorhaben als Basis einer erfolgreichen Umsetzung von E-Government-Vorhaben konzentrieren.

Umgesetzt Allgemeine Wahlen, Volks- und Bürgerentscheide Informationen zu Wahllokalen und Wahlrechtsvoraussetzungen können im Bürgerservice abgerufen werden. Seit 2004 wird ein neues Verfahren zur Beantragung von Briefwahlunterlagen über das HamburgGateway bereitgestellt.

Das Verfahren wurde bei der Bürgerschaftswahl 2004 erfolgreich eingesetzt.

Internet-Auftritt der Bezirksämter

Alle Bezirksämter verfügen über einen Internetauftritt.

Bestellung von Personenstandsurkunden Personenstandsurkunden können über den Bürgerservice elektronisch bestellt werden.

Zentrales Fundsachenverwaltungssystem im Internet

Das Verfahren befindet sich seit dem 1. Januar 2003 in allen Fundannahmestellen der Bezirke im Betrieb. Mit dem Zugriff durch die 28 Polizeikommissariate der Stadt einschließlich einer Schnittstelle zum Verfahren COMVOR der Polizei konnte der Ausbau des Fundsachenverwaltungssystems abgeschlossen werden.

Melderegisterauskunft

Die Melderegisterauskunft im Intranet und im Internet über das HamburgGateway ist in zwei Phasen realisiert worden. Vor dem produktiven Einsatz mussten die gesetzlichen Grundlagen, in diesem Fall die Meldedatenübermittlungsverordnung, angepasst werden.

Die Lösung für externe Stellen über das Internet (HamburgGateway) verfügt zusätzlich zur internen Lösung über eine Bezahlfunktion. Diese Bezahlfunktion wird über einen externen Provider abgewickelt.

Kurzfristig Kommunalpolitik

Das Bezirksamt Hamburg-Nord setzt ein Ratsinformationssystem zur Abarbeitung des Sitzungsdienstes der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse ein. Die dort erstellten und freigegebenen Tagesordnungen sowie Drucksachen sollen über einen externen Provider im Internet zur öffentlichen Information bereitgestellt werden.

Die Bezirksverwaltung arbeitet an der Einführung eines einheitlichen Verfahrens für alle Bezirke. Dieses Verfahren soll kompatibel zu dem von der Bürgerschaftskanzlei genutzten Verfahren arbeiten. Gegenwärtig wird eine Ausschreibung auf der Basis des erarbeiteten Pflichtenheftes vorbereitet.

Fördermittel / Gewährung von Zuwendungen

Eine von den Verwaltungsleitern der Bezirke eingesetzte Arbeitsgruppe hat den Einsatz des Verfahrens INEZ geprüft und eine Bewertung unterschiedlicher Varianten vorgelegt. Die Verwaltungsleiter haben entschieden, dass die zentrale verwaltungsmäßige Bearbeitung aller Zuwendungen eines Bezirksamtes in einer Stabsstelle des Jugendund Sozialdezernats mit INEZ durchgeführt werden soll.

Noch vorhandene organisatorische Umsetzungsprobleme sollen im Rahmen der mit der Finanzbehörde 2004 anstehenden Gespräche über die Einführung des Verfahrens INEZ eingebracht werden (siehe auch 3.4). Gewerberegister

Das inzwischen technisch veraltete IuK-Verfahren Gewerberegister soll 2005 durch eine moderne Lösung ersetzt werden. Ein wesentlicher Punkt hierbei ist die Unterstützung von E-Government, zum Beispiel in Form von Auskünften aus dem Gewerberegister. Hierzu soll zurückgegriffen werden auf

­ die Entwicklung von bundesweiten E-Government Lösungen im Rahmen des Vorhabens DeutschlandOnline des Bundes und der Länder sowie

­ die Überlegungen im Zusammenhang mit E-Government in der Metropolregion.

Mittelfristig Melde-, Pass- und Ausweiswesen

Die Bezirksverwaltung hat den Ersatz der bestehenden Hamburger Einwohnerwesen-Fachanwendung in ihre IuK-Planung aufgenommen. Die Planungen verfolgen nicht nur das Ziel, mit einer neuen Fachanwendung die bestehende Anwendung MEWES abzulösen, sondern darüber hinaus der Bezirksverwaltung auch eine neue strategische Ausrichtung des Einwohnerwesens im Zusammenhang mit den Anforderungen im Bereich E-Government zu geben. Das Vorhaben soll zum 1. Januar 2006 eingeführt werden. Mit den konkreten Planungen wurde begonnen.

Das Vorhaben bildet neben dem Abschluss des Projekts Aufgrabescheine den Schwerpunkt der bezirklichen E-Government-Vorhaben (siehe 3.5). Das Vorhaben berücksichtigt neben anstehenden gesetzlichen Anforderungen wie

­ dem Pass- und Ausweiswesen mit der veränderten Bearbeitung von Anträgen auf vorläufige Ausweispapiere zum 1. Januar 2006 und

­ dem Rückmeldeverfahren mit einer Bearbeitung auf der Basis von XMELD und OSCI innerhalb von 3 Tagen bis zum 1. Januar 2007 auch andere Entwicklungen und bereits in Planung befindliche oder begonnene Vorhaben wie die Vernetzung von Meldewesen und Wahlen. Hier erfordern die komplexen und aufwändigen Strukturen neue Planungsgrundlagen und Umsetzungen in der IuK-Unterstützung. Darüber hinaus müssen Vorhaben wie die Positionierung einer IuK-Unterstützung für das Meldewesen in der Metropolregion oder definierte E-Government-Vorhaben wie

­ die Beantragung von Bescheinigungen und

­ die Information über den Rücklauf von Pässen und Ausweisen neu eingeordnet werden.

Beantragung von Pässen und Ausweisen / Information über den Rücklauf

Eine E-Government-Lösung zur Unterstützung des Passund Ausweiswesen ist im hohen Maße von der eingesetzten Technik und unterstützender Software abhängig (Projekt DIGANT der Bundesdruckerei). Entsprechende Lösungen werden von am Markt verfügbaren Verfahren angeboten. Die Funktionalität wird bei Auswahl eines geeigneten Standardproduktes einsetzbar sein. Auf dieser Basis kann auch die Unterstützung weiterer Geschäftsprozesse wie die Information über den Rücklauf von Ausweisen und Pässen realisiert werden.

Rückmeldeverfahren

Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sind die Voraussetzungen für ein elektronisches Rückmeldeverfahren zwischen Einwohnerdienststellen im Bundesgebiet geschaffen worden. Der Schwerpunkt liegt derzeit auf der Entwicklung einheitlicher Datenstrukturen (XMeld) und Übermittlungsstandards (OSCI-Transport) für einen gesicherten Datenaustausch zwischen den einzelnen Meldedienststellen, Bürgern und Meldebehörden sowie anderen Stellen. Die Einführung erfolgt zum 1. Januar 2007. Für das hamburgische Meldewesen werden die Veränderungen mit der Einführung einer neuen IuK-Unterstützung für das Meldewesen realisiert. Darüber hinaus sind Erweiterungen der Funktionalitäten des HamburgGateway und umfangreiche Anpassungen der bisherigen Geschäftsprozesse zwischen hamburgischen und überregionalen Behörden notwendig.

Umzüge innerhalb Hamburgs / Wohnungsstatuswechsel/ Bescheinigungen / Auskunftssperren

Die Umsetzung der genannten Funktionen wird bei der Auswahl, der Anpassung bzw. Erweiterung und dem Einsatz der neuen IuK-Unterstützung im Meldewesen auch unter dem Aspekt eines Einsatzes in der Metropolregion berücksichtigt.

Auch die fachlichen Grundlagen für eine elektronische Unterstützung von Umzügen innerhalb Hamburgs und von Wohnungsstatuswechseln sind im Rahmen der XMeld-Aktivitäten modelliert worden. Die technischen Voraussetzungen für ein Angebot im HamburgGateway müssen im Zusammenhang der übrigen Anforderungen des Meldewesens (z. B. Rückmeldeverfahren) und der Einführung eines neuen Verfahrens entwickelt werden.

Für die Anforderung diverser Bescheinigungen soll ebenfalls eine Lösung über das HamburgGateway auf der Basis des neuen Verfahrens entwickelt werden.

Gleiches gilt für die Antragstellung für Auskunftssperren.

Im gegenwärtigen praktizierten Verfahren werden die Bescheinigungen und Anträge für Auskunftssperren (die Begründung des Antrages wird im Einzelfall einer besonderen Prüfung unterzogen) auf der Grundlage eines schriftlichen Antrages versandt.

Beantragung, Erst- und Ersatzausstellung einer Lohnsteuerkarte, Erklärung der steuerlichen Lebensgemeinschaft

Beide Vorhaben basieren auf dem geltenden Verfahren bei der Ausstellung von Lohnsteuerkarten. Dieses Verfahren wird nach den bisherigen Planungen ab dem Jahr 2006 grundlegend verändert werden. Aller Voraussicht nach werden dann keine Lohnsteuerkarten mehr in der bisherigen Form ausgestellt.

Das Vorhaben bleibt bis zur weiteren Klärung der Voraussetzungen im Aktionsfahrplan bestehen. Bei einer Konkretisierung des Veränderungsvorhabens können ggf. umfangreiche neue E-Government-Vorhaben entstehen.

Diese Vorhaben werden im Kontext der Einführung eines neuen Verfahrens realisiert.

Darstellung von Wartezeiten

Die entwickelten E-Government-Lösungen basieren auf den jeweils eingesetzten Systemen zur Publikumssteuerung. In den Dienststellen der Bezirke werden unterschiedliche Systeme eingesetzt, sodass jeweils angepasste Komponenten zur Darstellung der aktuellen Wartezeiten im Internet entwickelt werden müssen. Ein Transfer der in der Ortsdienststelle St. Pauli erprobten Lösung könnte gegenwärtig nur auf identische Systeme zur Publikumssteuerung durchgeführt werden. Bevor der weitere Prozess einer bezirksweiten Einführung begonnen werden kann, muss eine Bestandsaufnahme der eingesetzten Basissysteme durchgeführt und die spezifischen Anpassungsarbeiten analysiert und durchgeführt werden. Dies geschieht gegenwärtig im Rahmen der Vorarbeiten für die Einführung der zentralen Administration in der Bezirksverwaltung ­ flächendeckend zuerst im Einwohneramt ­ durch die Projekte ESARI und 30K. Personenstandswesen

Die Ausstellung und Zusendung von Personenstandsurkunden soll künftig statt über den Bürgerservice über