Wirtschaftsförderung

Die Richtlinie sieht u. a. Regelungen zur Festlegung und Bekanntgabe von bei Fristverstreichung die dann einsetzende Genehmigungsfiktion vor.

Grundsätzlich ist in den Fällen einer Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes auch die entsprechende landesrechtliche Regelung anzupassen. Daraus folgt, dass im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. das Bremische Verwaltungsverfahrensgesetz zu novellieren ist. Das 4. befindet sich zurzeit im Bundesratsverfahren.

Der Senator für Inneres und Sport als zuständiges Ressort für das Verwaltungsverfahrensrecht wird einen Gesetzentwurf vorlegen. Im jeweiligen Fachrecht für Dienstleisterinnen und Dienstleister muss dann auf diese Regelungen im zum EA und zur Genehmigungsfiktion verwiesen werden. Die des Bundes und der Länder zur Umsetzung der EU-DLR. Umfassende IT-Umsetzung der Richtlinie durch Onlinedienste der Verwaltung für den gesamten Lebenszyklus von Dienstleistungsunternehmen

Die Richtlinie enthält konkrete Vorgaben an die Antragstellung, den Nachweis von Anforderungen und zur EU-weiten Amtshilfe der zuständigen Stellen alle Verfahren und Formalitäten vollelektronisch und aus der Ferne über den EA und Schleswig-Holstein eine Blaupause für die Berücksichtigung der hersteller- und produktneutral entwickeln zu können. Die werden und soll für das Land Bremen gemeinsam mit der Metropolregion Bremen ­ Projekt EINIG der Metropolregion, in dem die Freie Hansestadt Bremen als eine bzw. zwei Modellkommunen (Stadt Bremen und Stadt Bremerhaven) fungiert.

Ziel ist die Realisierung der technischen Voraussetzungen, um die EA und die zuständigen Stellen bei der Umsetzung der EU-DLR so zu unterstützen, dass die Prozesse weitgehend elektronisch medienbruchfrei erfolgen können. Dabei sollen die Angebote schriftlich über das Internet zweisprachig (deutsch/englisch) verfügbar gemacht werden.

Die Senatorin für Finanzen (FF für die IT-Umsetzung) hat im Herbst 2007 ein ITKonzept vorgelegt, das von der Metropolregion Bremen ­ Oldenburg im Nordwesten e. V. gefördert wird und zurzeit gemeinsam mit Modellkommunen in der vor, dass für die IT-Umsetzung der DLR ein Informationsangebot und ein in der Region (Kammern, Verwaltungen, Gesellschaften etc.) zu bestehenden einfach integriert und damit erweitert werden können. Die hierfür beste technische Basis sind sogenannte Webservices. Damit wird auch ein sukzessiver Aus- und Aufbau ermöglicht.

Das Konzept sieht Informations- und Antragsangebote sowie die Komponenten, wie beispielsweise elektronische Basis auch für andere Verwaltungsverfahren nutzbar sein. der von der EU-DLR erfassten Dienstleistungen sammelt, ist in der Entwicklung und soll mit Kammern, Wirtschaftsförderung und zuständigen Behörden, wie dem Gewerbeamt, bis Ende des Jahres 2008 erprobt werden können. in Deutsch und Englisch angeboten werden, um ausländischen Unternehmen, Arbeitnehmer/-innen und Existenzgründer/-innen den Zugang zu erleichtern und die Standortattraktivität Bremens für ausländische Investitionen zu erhöhen. Darüberhinaus wird geprüft, in welchen weiteren Sprachen das Informationsangebot im Einklang mit der Strukturpolitik des Landes Bremens sowie der Nachfrage vom ausländischen Gründungswilligen kostengünstig eingerichtet werden kann.

Unternehmen und EA oder zuständige Behörde sollen nach Artikel 6 in können. Hierfür ist die Nutzung des bereits im Einsatz befindlichen elektronischen Verwaltungs- und Gerichtspostfachs (EVGP) vorgesehen. Die Ressorts und Dienststellen der bremischen Verwaltung sind, einschließlich der Kammern und Wirtschaftsförderung, in diese Infrastruktur eingebunden. Die selbst Onlineanträge rechtssicher entgegenzunehmen und können andererseits in die Verfahrensabläufe auch elektronisch eingebunden werden.

Behörde sollen verwaltungsintern bzw. gegebenenfalls auch bei den Kammern für ihre internen Prozesse medienbruchfrei in einer elektronischen beteiligte Stellen eine prototypische Umsetzung erproben. Dabei kommt das in werden.

Durch eine vollelektronische Vorgangsbearbeitung mit Prozess- und Zeitcontrolling wird eine Verkürzung der Laufzeiten von Antragsverfahren ermöglicht für alle am Prozess Beteiligten ohne Zusatzaufwand ermöglicht. an dem Bremen beteiligt ist, werden zurzeit Möglichkeiten grenzüberschreiten

Siehe auch http://www.vir-nordwest.de/einig. eingesetzten Standards OSCI/Governikus entwickelt und erprobt. Diese Erkenntnisse sollen auch in die IT-Umsetzung der DLR in Bremen einfließen.

Das IT-Konzept im Projekt EINIG sowie die Ergebnisse der Umsetzung beim Piloten Bremen sollen als regionales, landesspezifisches IT-Konzept in die bundesweiten Konzepte zur Umsetzung der EU-DLR einfließen und Bestandteil der sogenannten Blaupause werden. Die Senatorin für Finanzen hat hierfür erforderliche Arbeitsstrukturen und eine Beteiligung an entsprechenden Arbeitskreisen sichergestellt.

Datenbankgestützte Verwaltungszusammenarbeit im Binnenmarkt

Das Binnenmarktinformationssystem IMI (Internal Market Information Systems) ist ein datenbankgestütztes elektronisches System, das die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Verwaltungszusammenarbeit und beim Informationsaustausch unterstützten soll. Es wird von der Europäischen Kommission entwickelt und finanziert. IMI wird zurzeit im Rahmen der Berufsanerkennungsrichtlinie für die Umsetzung im Land Bremen liegt beim Senator für Wirtschaft und Häfen.

Behörden in das IMI-System erfolgt bis Februar 2009. Die eigentliche Testphase liegt im Zeitraum von März bis Dezember 2009. Ab Juli 2009 sollen weitere (gegenseitige Unterrichtung von Mitgliedsstaaten über Tätigkeiten von Dienstleistungserbringern, die einen schweren Schaden für die Gesundheit oder die Sicherheit verursachen können; Artikel 32 der Richtlinie) und Ausnahmen im Einzelfall (Maßnahmen in besonderen Einzelfällen, die sich auf die Sicherheit der Dienstleistungen beziehen und auf Grundlage der eigenen Gesetzgebung ergriffen werden; Artikel 18 der Richtlinie) erweitert.

Für die Ermittlung der zuständigen Behörden und die Umsetzung der Testphase ist geplant, eine fachbezogene Arbeitsgruppe aus Vertretern der bremischen dass das Behördeninformationssystem außer für die Dienstleistungsrichtlinie finden wird, sollen in diesem Kreis auch Modelle für eine langfristige organisatorische Abbildung der administrativen Verwaltung des IMI-Systems vorgestellt werden. Im Rahmen der Testphase wird weiterhin zu überprüfen sein, notwendig erscheint.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Land Der europäische Datenschutzbeauftragte hat in einer Stellungnahme vom Februar 2008 eine eigenständige Rechtsgrundlage für das IMI-System gefordert. Mit Bundes und der Länder dieser Forderung angeschlossen. In Abstimmung mit ihren jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten nehmen die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen derzeit nicht aktiv am Probebetrieb (mit Echtdaten) im Rahmen der Berufsanerkennungsrichtlinie teil. Generaldirektion Markt und der europäische Datenschutzbeauftragte haben sich jetzt verständigt, kurzfristig datenschutzrechtliche Leitlinien und bis Ende 2009 eine angemessene Rechtsgrundlage für das IMI-System zu erarbeiten. Der sich hieraus ergebene neue Sachstand wird geprüft.

Ausblick:

Bis zum Ende des Jahres 2008 werden von den Bremer Ressorts, dem Magistrat insoweit abgeschlossen sein, dass alle zu ändernden rechtlichen Tatbestände identifiziert sind. Für die IT-Entwicklung wird bis zu diesem Zeitpunkt die Bestandsaufnahme im Hinblick auf alle bestehenden Hard- und Stellen für das zu schaffende Netz identifiziert sein.

Siehe auch http://peppol.uni-koblenz.de/workpackages/wp-1-esignature, eingesehen am 25. August 2008.