Unfallbrennpunkte Verkehrsunfälle gehören leider schon zur Normalität unseres Alltages

Betreff: Unfallbrennpunkte Verkehrsunfälle gehören leider schon zur Normalität unseres Alltages. Ausnahmen sind tragische Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang, die oftmals politisches Handeln nach sich ziehen. In diesem Zusammenhang wird vielfach beanstandet, dass Gefahrenstellen bereits vorher hätten entschärft und sicherer für die Verkehrsteilnehmer gestaltet werden können.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Die Vermeidung von Verkehrsunfällen ist eine kontinuierliche Aufgabe der zuständigen Behörden bzw. Dienststellen, die sich in vielen Einzelmaßnahmen niederschlägt. Maßgebende Faktoren für die Verkehrssicherheit sind unter anderem die Verkehrsbelastung sowie die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Straße. Dementsprechend haben Hauptverkehrsstraßen die größte Unfalldichte, wobei es sich hierbei in erster Linie ­ wie im nachgeordneten Netz ­ um Sachschadensunfälle handelt. Durch ständige Unfallanalysen auf örtlicher Ebene und die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist die Zahl der schweren Unfälle, insbesondere mit Verletzten und Toten, trotz gestiegener Kfz-Zulassungszahlen in den letzten Jahrzehnten erheblich zurückgegangen. Eine besondere örtliche Bezogenheit bei Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang ist nicht gegeben. Sie verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet. Auch sind 13 der insgesamt 46 im Jahr 1997 registrierten Verkehrstoten auf Alkoholeinfluß zurückzuführen. Örtliche Verhältnisse als Unfallursache konnten dabei ausgeschlossen werden.

Die jahrelange Analyse der Straßenverkehrsunfälle hat aber auch gezeigt, dass neben verbesserungsfähigen Verkehrseinrichtungen oder -regelungen vor allem menschliches Fehlverhalten ursächlich ist. Darauf abgestellt werden alle polizeilich bekanntgewordenen Verkehrsunfälle nach bestimmten Kriterien erfaßt und ausgewertet, um durch entsprechend angepaßte Maßnahmen bei der Verkehrsüberwachung, bei straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen sowie bei der Verkehrserziehung oder öffentlichkeitswirksamen Aktionen nachhaltig Unfallursachen zu bekämpfen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Nach welchen Kriterien werden gefährliche sogenannte Unfallbrennpunkte erfaßt bzw. definiert?

Die Kriterien eines Unfallbrennpunktes sind erfüllt, wenn sich an einer Kreuzung/Einmündung oder auf der Strecke drei Verkehrsunfälle gleicher Ursache innerhalb von 90 Tagen ereignet haben.

2. Werden unterhalb der Schwelle Unfallbrennpunkt weitere mit Unfällen belastete Punkte erfaßt? Wenn ja, nach welchen Kriterien geschieht dies und wie werden sie benannt?

Wenn nein, warum nicht?

3. Welche Unfallbrennpunkte haben sich seit 1992 in Hamburg herauskristallisiert (bitte auflisten)?

4. Welche anderen mit Unfällen belasteten Punkte, die unterhalb der Schwelle Unfallbrennpunkt liegen, haben sich seit 1992 herausgestellt (bitte auflisten)?

5. Wie viele Unfälle gab es an den Unfallbrennpunkten ­ jeweils statistisch aufgeschlüsselt nach leichten, schweren Personenschäden, Verkehrstoten sowie Blechschäden und den jeweiligen Unfallursachen ­ seit 1992 bis heute?

6. Wie viele Unfälle ereigneten sich an den zu 4. hinterfragten Punkten ­ jeweils statistisch aufgeschlüsselt nach leichten, schweren Personenschäden, Verkehrstoten sowie Blechschäden und den jeweiligen Unfallursachen ­ seit 1992 bis heute?

7. Welche Maßnahmen wurden bei den zu 4. und 5. hinterfragten Punkten unternommen bzw. sollen noch unternommen werden, um diese Gefahrenstellen zu entschärfen bzw. zu beseitigen, und welche Erfolge sind durch getroffene Maßnahmen im Berichtszeitraum zu verzeichnen?

Statistiken im Sinne der Fragestellung für die Zeit ab 1992 sind nicht vorhanden. Die Unfallerfassung erfolgt seit 1995 über ein Datenerfassungssystem, in das alle polizeilich aufgenommenen Daten der Unfallberichte, unter anderem gegliedert nach Unfallort, -zeit, -folgen, -ursachen und -beteiligte sowie Art der Verkehrsbeteiligung, eingegeben werden. Diese Unfalldaten werden den örtlichen Polizeidienststellen quartalsweise und zusätzlich zum Jahresende zur Auswertung zur Verfügung gestellt.

Dabei wird geprüft, inwieweit verkehrsregelnde oder -lenkende Eingriffe sowie gezielte Überwachungsmaßnahmen unmittelbar unfallvermeidend wirken können oder eher langfristig angelegte Konzepte, bzw. beides miteinander verbunden, erfolgversprechend sind. Eine zentrale listenmäßige Erfassung aller mit Unfällen belasteten Punkte sowie der getroffenen Maßnahmen erfolgt nicht.

Unabhängig davon werden die in der Antwort zu 1. genannten Unfallbrennpunktmeldungen als „Sofortmeldungen" zur Information und Bewertung für ggf. notwendige Maßnahmenplanung übermittelt.

Allein für 1997 wurden für 520 Örtlichkeiten Unfallbrennpunktmeldungen verschickt. Eine Auflistung mit der gewünschten Untergliederung und den im Einzelfall getroffenen Maßnahmen wäre nur mit einem immensen Verwaltungsaufwand leistbar und ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.