Insolvenz

1. Anlass

Das Land Schleswig-Holstein schreibt im Rahmen eines Wettbewerbskonzepts den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Teilnetzen aus. Soweit SPNV-Linien auch Hamburg tangieren, werden die Ausschreibungen mit Hamburg abgestimmt. Über das grundsätzliche Verfahren (Vergabe durch Aufgabenträger nach Wettbewerbsverfahren, Abbestellung bei der Deutschen Bahn AG) wurde die Bürgerschaft mit der Drucksache 17/2543 „Schienenpersonennahverkehr der Deutschen Bahn in Hamburg" anlässlich des am 18. Juni 2003 mit der DB AG geschlossenen Vertrages informiert. Die Leistungen der Gleichstrom-S-Bahn und des Regionalverkehrs, soweit sie das hamburgische Territorium umfassen, sind Gegenstand des Vertrages; dies betrifft auch die Hamburg berührenden Teil-Leistungen auf der Relation Hamburg-Flensburg.

Im Jahr 2003 wurde die Leistung „Flensburg-Express" auf der Strecke Hamburg-Flensburg-Padborg (FLEX-Züge) ausgeschrieben. Die Ausschreibung war notwendig geworden, weil die Vertragslaufzeit der Nord-Ostsee-Bahn (NOB) im Dezember 2005 endet. Die NOB hatte nach Insolvenz der FLEX AG die Bedienung übernommen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hatte dieser Ausschreibung unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Belastungen Hamburgs auf den prozentualen Anteil begrenzt werden, der derzeit für die Verkehre auf dieser Relation zu zahlen ist; dabei wird der Anteil Hamburgs ermittelt nach der Formel „Zugkilometer auf Hamburger Gebiet x Zuscheidung pro Zugkilometer nach Regionalisierungsgesetz / Gesamtkosten nach Zuscheidung nach Regionalisierungsgesetz".

Damit orientiert sich der Hamburger Beitrag an der aktuellen finanziellen Absicherung durch Zuweisungen des Bundes nach dem Regionalisierungsgesetz für die entsprechenden Verkehre auf dieser Strecke. Die endgültige Vergabeentscheidung stand unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hamburger Bürgerschaft.

2. Gegenstand der Ausschreibung Eckwerte der europaweiten Ausschreibungen waren:

­ Einsatz modernisierter oder neuer Fahrzeuge,

­ Fahrzeugauswahl und -beschaffung durch den Bieter,

­ Leistungsangebot auf Basis eines Referenzfahrplans und Vorgaben zu den Bedienungszeiten und vorzuhaltender Sitzplatzkapazität,

­ Anwendung des Schleswig-Holstein-Tarifs, des HVVTarifs und des DB-Tarifs (für in dieses Gebiet einbrechende Verkehre),

­ vollständige Erlösverantwortung bei den Bietern,

­ Vorgaben zum Personaleinsatz in den Zügen und auf den Stationen.

Die ausgeschriebene Leistung umfasst jährlich rund 1 Mio. Zugkilometer auf der Strecke Hamburg-Flensburg-Padborg. Der Ausschreibungszeitraum beträgt 9 Jahre.

An der europaweiten Ausschreibung beteiligten sich 4 Anbieter mit insgesamt 8 Nebenangeboten. Kriterien für die Prüfung der Angebote waren die Höhe und mögliche Veränderungen des Zuschusses der Aufgabenträger, das Betriebskonzept und die Fahrzeugqualität.

BÜRGERSCHAFT

17.08.0418.Wahlperiode Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Vergabe von Verkehrsleistungen auf der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg an die Regionalbahn Schleswig-Holstein (RB SH)

3. Vergabe an die Regionalbahn Schleswig-Holstein

Nach Auswertung der eingegangenen Angebote empfahl die schleswig-holsteinische Vergabekommission die Vergabe an die RB SH. Am 10. Juni gab die Landesregierung bekannt, dass sie dieser Empfehlung folgen wolle. Entscheidend dabei sei der Preisvorteil des Angebots. Die Kalkulation und das betriebliche Konzept der Leistungserstellung wurden von der Vergabekommission geprüft und für plausibel erachtet.

Die Vergabe an die RB SH wird u. a. auf folgenden Grundlagen basieren:

­ Das Risiko, dass die Fahrgeldeinnahmen in der vom Unternehmen abgeschätzten Höhe realisiert werden, liegt vollständig bei der RB SH („Netto-Vertrag"). Übersteigen die Fahrgelder eine bestimmte Summe, müssen sie an die Aufgabenträger abgeführt werden.

­ Die Infrastrukturentgelte werden von den Aufgabenträgern übernommen.

­ Es werden modernisierte ehemalige InterRegio-Fahrzeuge eingesetzt.

­ Das Angebot wird von acht Zugpaaren auf die verkehrlich notwendigen sieben Zugpaare verkürzt.

­ Gegenüber einer Bedienung durch die DB AG zu Sätzen des Regionalisierungsgesetzes, die für nicht ausgeschriebene Leistungen zu zahlen wären, wird eine Einsparung von jährlich etwa 3 Mio. Euro realisiert.

Gegenüber dem heutigen Zuschussbedarf (derzeit wird die Strecke von der Nord-Ostsee-Bahn bedient) reduziert sich der Zuschussbedarf für Hamburg nach der oben genannten Formel von etwa 410 000 Euro/Jahr für acht Zugpaare auf etwa 288 000 Euro/Jahr für sieben Zugpaare. Hinzu kommen an der Preisentwicklung orientierte jährliche Steigerungsraten. Weiter werden die Zahlungen durch die Qualität der erbrachten Leistung beeinflusst, da begrenzte Bonus- und Malusregelungen vorgesehen sind. In der Vergangenheit waren die Nutzungsentgelte für die Infrastruktur (Bahnhofs- und Streckennutzung) Preisschwankungen unterworfen. Bei künftig ähnlichen Entwicklungen wird sich dieses unmittelbar auf die Höhe des Zuschussbedarfes auswirken.

Die konkreten Auswirkungen auf den Haushalt werden der Bürgerschaft mit den jeweiligen Haushaltsplanentwürfen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Vergabelaufzeit (bis Dezember 2014) und damit die Zahlungspflicht Hamburgs übersteigt den Zeitraum, für den die Regionalisierungsmittel den Ländern nach dem derzeit gültigen Regionalisierungsgesetz zugewiesen sind (2007) um 7 Jahre. Da der Vertrag Abbestellmöglichkeiten vorsieht, könnte auf eine Kürzung der Regionalisierungsmittel reagiert werden.

4. Petitum:

Die Bürgerschaft wird gebeten, der Vergabe der Verkehrsleistung auf der Strecke Hamburg-Flensburg an die Regionalbahn Schleswig-Holstein GmbH und den sich daraus ergebenden Haushaltsauswirkungen zuzustimmen.