Umwandlungen von Wohnungen in Wohnungseigentum seit Aufhebung der Sozialen Erhaltungsgebiete

Betreff: Umwandlungen von Wohnungen in Wohnungseigentum seit Aufhebung der Sozialen Erhaltungsgebiete Eimsbüttel-Nord/Hoheluft-West und Barmbek-Süd/Uhlenhorst

In seiner Sitzung am 2. Dezember 2003 hat der Senat die Verordnung zur Aufhebung der Sozialen Erhaltungsverordnungen Eimsbüttel-Nord/HoheluftWest sowie Barmbek-Süd/Uhlenhorst beschlossen. Damit wurden die beiden seit 1995 bestehenden Sozialen Erhaltungsgebiete Eimsbüttel-Nord/HoheluftWest und Barmbek-Süd/Uhlenhorst zum 1. Januar 2004 aufgehoben. In diesen Gebieten gilt deshalb auch nicht mehr die erstmals 1998 beschlossene Verordnung über eine Umwandlungsgenehmigung in Gebieten zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Umwandlungsverordnung), deren Geltungsdauer jedoch im Hinblick auf das weiterhin bestehende Soziale Erhaltungsgebiet Südliche Neustadt in derselben Sitzung bis zum 31. Dezember 2008 verlängert wurde.

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

1. Für die Umwandlung von wie vielen Wohnungen in Wohneigentum wurden in den ehemaligen Sozialen Erhaltungsgebieten

Eimsbüttel-Nord/Hoheluft-West und

Barmbek-Süd/Uhlenhorst jeweils in den einzelnen Monaten Januar bis Juli 2004 Bescheinigungen nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 Wohnungseigentumsgesetz (Abgeschlossenheitsbescheinigungen) a) beantragt und b) erteilt?

Zu 1.1 a) und b): Eimsbüttel-Nord/Hoheluft-West:

Von Januar bis Juli 2004 wurden 30 Abgeschlossenheitsbescheinigungen für ca. 420

Wohneinheiten (WE) beantragt und erteilt. Nach Monaten aufgeschlüsselte Daten liegen für das Gebiet nicht vor.

Drucksache 18/772 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 18.1 Eimsbüttel-Nord/Hoheluft-West und

Barmbek-Süd/Uhlenhorst jeweils in den Jahren 1998, 1999, 2000, 2001, 2002 und 2003 Genehmigungen nach § 1 Umwandlungsverordnung (Umwandlungsgenehmigungen) und Abgeschlossenheitsbescheinigungen a) beantragt und b) erteilt?