Abwicklung des Großraum- und Schwerguttransports im Land Bremen

Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 17/550 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet.

Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt:

1. Wie bewertet der Senat die Abwicklung von Großraum- und Schwertransporten nach den Bestimmungen des § 29 und der RGST im Land Bremen im Vergleich mit der gängigen Praxis in anderen Bundesländern? und der Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten verfahren. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt zeitnah. Die gängige Genehmigungspraxis in anderen Bundesländern kann diesseits nicht beurteilt werden. Jahrelange eigene Erfahrungen haben allerdings gezeigt, dass die Genehmigungsverfahren im Bundesgebiet nicht nennenswert beanstandet werden.

Im Hinblick auf die Durchführung polizeibegleiteter GST kann im Vergleich mit anderen Bundesländern im Land Bremen auf geschultes Personal zurückgegriffen werden, da ausschließlich Polizeibeamte der Verkehrsdirektionen diese GST sicherzustellen. In anderen Bundesländern ist es aufgrund des enormen Anstiegs dieser Begleit- und Kontrollaufgaben oftmals nicht möglich, geschultes Personal einzusetzen. Die Verkehrssicherheit im Land Bremen ist durch den Einsatz qualifizierten Personals gewährleistet. insgesamt positiv.

2. Ist dem Senat bekannt, dass zahlreiche Logistikunternehmen die Abwicklung von Großraum- und Schwertransporten im Land Bremen als besonders problematisch bewerten? Wie wurden und werden die entsprechenden Probleme mit den Akteuren seitens des Senats besprochen?

In der Stadtgemeinde Bremen werden Anträge (ohne Dringlichkeit) spätestens nach einer Woche beschieden. VEMAGS-Anträge (bundeseinheitliches Bearbeitungszeit benötigen, um Anhörungen aus Bremen zu bescheiden.

In der Stadtgemeinde Bremerhaven sind für GST häufig Polizeibegleitungen erforderlich, da bei Zufahrten zum Hafen Brücken passiert werden müssen. Der Genehmigungsbehörde ist nicht bekannt, ob diese Abwicklung der Transporte als besonders problematisch angesehen wird.

Im Jahr 2007 hat die Polizei 793 Abfahrtskontrollen bei GST durchgeführt. Insgesamt wurden 254 Transporte beanstandet. Die Abwicklung von GST wird von kommt. Diverse Gespräche mit dem Landesverband für das Fälle von den Unternehmern selbst gesetzt werden. Es besteht Einigkeit dahingehend, dass bis auf sehr wenige Einzelfälle GST reibungslos verlaufen.

3. Kann der Senat Auskunft darüber geben, wie lange die durchschnittliche Bearbeitung von Dringlichkeitsanträgen von Großraum- und Schwertransporten durch die Genehmigungsbehörde in Bremen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt durchschnittlich dauert?

Anträge mit Dringlichkeit werden sofort bearbeitet. Vergleichswerte von anderen Bundesländern liegen nicht vor.

4. Sind dem Senat Fälle bekannt, bei denen die Genehmigungsbehörde Großraum- und Schwertransporte nicht innerhalb der rechtlichen Fristen abarbeiten konnte? Wenn ja, was sind die Gründe dafür, und welche ökonomischen und haben sich durch diese Verzögerungen ergeben?

In den Fällen, in denen die Stadtgemeinde Bremen Zustimmungen zu Genehmigungen anderer Behörden erteilen musste, gab es innerhalb der letzten 13 Jahre keine Fälle, in denen die Genehmigungsbehörde GST nicht innerhalb der rechtlichen Fristen abarbeiten konnte. In Genehmigungsverfahren, in denen die kann die entsprechende Genehmigung oftmals erst nach ca. vier Wochen erteilt werden, da hier die Genehmigungserteilung vom rechtzeitigen Eingang der jeweiligen Zustimmungen abhängig ist (die Frist beträgt hier zwei Wochen). Eventuelle Folgekosten sind hier nicht bekannt. der rechtlichen Fristen abgearbeitet. Soweit auch von dort die Zustimmung einzelner Bundesländer eingeholt werden musste, konnte die Genehmigung in wenigen Einzelfällen nicht zeitnah erfolgen bzw. Fristen eingehalten werden.

5. Sind dem Senat Fälle bekannt, bei denen seitens der Genehmigungsbehörde Großraum- und Schwertransporte für die Bundesautobahn A 27 im Bremer Genehmigungsbehörde eine Freigabe für die Umfahrung bremischen Territoriums auf Bundes- und Landesstraßen erhalten haben? Wie bewertet der Senat diese Vorgehensweise unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten?

Von der Stadtgemeinde Bremen wurden Zustimmungen für GST auf den BAB nicht erteilt, wenn erforderliche Durchfahrtsbreiten aufgrund von Baumaßnahmen nicht vorhanden waren. In diesen Fällen beantragten die Spediteure Umfahrungen auf dem Gebiet von Niedersachsen.

In der Stadtgemeinde Bremerhaven sind keine Fälle bekannt.

6. Sind dem Senat Fälle bekannt, dass Speditionsunternehmen das Land Bremen teilweise oder komplett verlassen haben, da sie mit der Verwaltungspraxis der anderen deutschen Standorten unzufrieden waren?

Ein komplettes Verlassen des Bundeslandes Bremen aufgrund der Verwaltungspraxis der Genehmigungsbehörden ist dem Senat nicht bekannt. Bekannt ist die teilweise Verlagerung einer großen Spedition aufgrund von zwischenzeitlich angehobenen Gebühren, die teilweise wieder gesenkt wurden, sowie auf der Nichterreichbarkeit der Genehmigungsbehörde während des Streiks 2006.

Vornehmlich diesen Streik hat die Firma zum Anlass genommen, Genehmigungen in anderen Bundesländern zu beantragen. Im Gegensatz dazu hat eine alteingesessene Bremer Spedition ihre Schwerlastabteilung ausgebaut und stellt ihre Anträge vermehrt im Bundesland Bremen.

7. Sind dem Senat Fälle bekannt, bei denen in dringenden Fällen in anderen (insbesondere den benachbarten norddeutschen) Bundesländern ohne Einwände

Dem Senat sind derartige Fälle nicht bekannt.

8. Wie wurde dem erhöhten Einsatzaufkommen der Polizei bei der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten hinsichtlich der Personal- und Fahrzeugausstattung Rechnung getragen?

Die Anzahl der polizeilichen Transportbegleitungen ist in den letzten Jahren enorm angestiegen. Im Jahr 2004 erforderten 517 Transporte eine polizeiliche Begleitung. Im Jahr 2007 waren es bereits 949. Die Polizei hat die Personalstärke für den relevanten Zeitraum erhöht. Polizeiliche Sofortlagen, die in den Zuständigkeitsbereich der Verkehrsabteilungen fallen, haben allerdings nach wie vor Vorrang.

9. Welche gravierenden Fälle von Verzögerungen von Großraum- und sind dem Senat in den vergangenen Monaten bekannt geworden (Polizeibegleitung von Großraum- und Schwertransporten)? Haben in diesem erreicht? Welche ökonomischen und ökologischen Folgekosten haben sich, inklusive möglicher Produktionsausfälle bei den Endkunden, durch die Verzögerung der Transporte ergeben?

In den letzten Monaten sind dem Senat keine gravierenden Fälle von Verzögerungen der polizeilichen Begleitung bekannt geworden.

10. Ist dem Senat bekannt, ob Speditionen aufgrund von nicht getätigten Polizeibegleitungen von Großraum- und Schwertransporten Schadensansprüche getätigt haben. Wenn es solche Ansprüche gegeben hat, wurden sie seitens des Landes Bremen beglichen?

Dem Senat ist ein Fall bekannt, bei dem das zu begleitende Fahrzeug erst am Folgetag begleitet werden konnte. Die Schadensersatzansprüche sind ausgeglichen worden.

11. Sieht der Senat die Gefahr einer Rufschädigung des Landes Bremen aufgrund Besteht die Gefahr, dass Exportspediteure und Transportunternehmer zukünftig ihre Waren verstärkt über andere Seehäfen in Norddeutschland verschiffen?

Die Gefahr der Rufschädigung wird von seiten des Senats nicht gesehen, da sich die Behörden im Land Bremen bei der Genehmigungserteilung bzw. im Anhörungsverfahren an die bundesweit geltenden Vorgaben der und der und Schwertransporten halten. größerer Warenströme über andere Seehäfen verschiffen, sind nicht bekannt.

12. von Großraum- und Schwertransporten im Land Bremen kommt?

Das zuständige Personal wurde dem erhöhten Bedarf angepasst. Dadurch stellt werden.

Bremen kommt es regelmäßig zu Vollsperrungen einzelner Fahrstreifen bis hin zur Sperrung ganzer Straßenzüge. Angesichts der mit einer Verlängerung verbundenen Nachteile für den Individualverkehr, den ÖPNV und dem übrigen Lkw-Güterverkehr, wird eine Verlängerung bzw. Aufhebung dieser Sperrzeit nichtempfohlen. und hat sich grundsätzlich bewährt.

In der Stadtgemeinde Bremerhaven sind der Polizei keine Fälle bekannt, bei denen eine nicht fristgerechte Polizeibegleitung zu Verzögerungen geführt hat.

Bremen am 15. Oktober 2008 ist an den Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa lediglich die Bitte herangetragen worden, für Leerfahrten von GST andere Sperrzeiten festzulegen. Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa hat zugesagt, dies zu prüfen und mit allen Beteiligten entsprechende offene Gespräche zu führen.

13. Durch die Einführung von VEMAGS seit Januar 2008 (in Bremen eingeführt am 15. Februar 2008) sollte die bundeseinheitliche Abwicklungspraxis sichergestellt sein. Da Bremen in der Regel innerhalb von drei Werktagen Stellungnahmen erteilt, andere Bundesländer jedoch teilweise zwei Wochen und mehr dazu maßgeblichen Bremer Schwerlastspeditionen stellen ihre Anträge seit Februar 2008 über dieses Verfahren, weitere kleinere Firmen und Firmen aus dem Umland werden von den Genehmigungsbehörden regelmäßig angesprochen und auf die Vorteile des Verfahrens (gerade hinsichtlich der Verkürzung der Anhörungszeiten) hingewiesen.