Umgang mit von Polizistinnen und Polizisten selbst konzipierten Anwendungsprogrammen und Software
Viele Polizistinnen und Polizisten engagieren sich über die normale Arbeitszeit hinaus für optimale Arbeitsbedingungen in ihren Wachen. So wurden und werden teilweise in Heimarbeit z. B. kleinere Anwendungsprogramme entwickelt, die der Arbeit in den Wachen zu Gute kommen.
Ich frage daher den Senat:
Die private Entwicklung von eigenständigen Programmen mit anschließender Einspielung auf Computer im Datennetz der Polizei Hamburg ist aufgrund der restriktiven Sicherheitsstruktur bei der Polizei grundsätzlich nicht möglich.
Die Microsoft (MS) Office Programme in der Regel Word und Excel bieten jedoch die Möglichkeit, mit den vom Softwarehersteller integrierten Werkzeugen benutzerdefinierte Anwendungen ohne Beeinträchtigung der Systemsicherheit und ohne Kontrollmöglichkeit zu erstellen, um zum Beispiel einzelne Standardaufgaben effektiver durchführen zu können.
Eine entsprechende Nutzung zur Optimierung individueller Bedarfe an einem Arbeitsplatz der Polizei stellt eine sachgemäße Nutzung der dienstlich zur Verfügung gestellten Programme dar. Sie wird durch Schulungsangebote der Landespolizeischule und beratende Tätigkeit aus der IuK-Abteilung der Polizei gefördert.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.
1. In welchem Umfang sind bei der Polizei von Polizistinnen und Polizisten aus den Wachen und nicht von der luK-Abteilung konzipierte Anwendungsprogramme und Software zu welchem Zweck im Einsatz? (Bitte auflisten.)
2. Wie bewerten die zuständigen Stellen das teilweise beachtliche privatdienstliche Engagement für derartige Optimierungen?
Zu dem Umfang der von Anwendern der Polizei auf der Basis von MS OfficeProgrammen im Sinne der Vorbemerkung erstellten Anwendungen liegen der zuständigen Behörde keine Erhebungen vor.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
3. In welchem Umfang sind derartig privat-dienstlich entwickelte Anwendungsprogramme und Software Ausgangspunkt für Software-Weiterentwicklung durch die luK-Abteilung? (Bitte jeweils benennen.)
4. Wie werden bei Weitergaben und Weiterentwicklungen (z. B. durch die luK-Abteilung) von derartigen Anwendungsprogrammen und Software die Rechte des ursprünglichen Erstellers gewahrt?
5. Gibt es hierbei Urheber- und Lizenzrechte zu wahren? Wann ja, wie tragen die zuständigen Stellen dem Rechnung? Wenn nein, warum nicht?
Die IuK-Abteilung der Polizei hat keine privat erstellten Anwendungsprogramme als Basis für eine Neu- oder Weiterentwicklung zentraler Software benutzt.
Bedienstete erlangen grundsätzlich keine Rechte an Anwendungen, die im Rahmen der Dienstausübung mit dienstlich zur Verfügung gestellten Programmen wie MS Excel im Sinne der Vorbemerkung erstellt werden.
6. Wurde insoweit bei der Entwicklung der sog. ALIS-Neu-Anwendung durch die luK-Abteilung auf eine privat-dienstlich entwickelte Vorgängerversion zurückgegriffen und diese weiterentwickelt?
7. Wenn ja,
a) in welchem Umfang basierte die ALIS-Neu-Anwendung auf der privat-dienstlich entwickelten Vorgängerversion?
b) wie wurden bzw. werden hierbei die Rechte des ursprünglichen Erstellers durch die zuständigen Stellen gewahrt?
8. Wenn nein, worauf gründete sich dann die Entwicklung von ALIS-Neu?
Für die Lageinformation wurde den ehemaligen Polizeidirektionen ALIS (Allgemeines Lage-Informations-System) von der IuK-Abteilung der Polizei zur Verfügung gestellt.
ALIS war eine MS Excel-basierte Anwendung. Sie war von Endanwendern im Sinne der Vorbemerkung in der damaligen Anwendungsphase weiter optimiert worden.
Diese ALIS-Version wurde durch die IuKAbteilung zu einem zentral einsetzbaren, eigenständigen Programm weiter entwickelt.
Das ALIS/Neu-Programm basiert dabei auf dem weiterentwickelten Stand der dienstlich zur Verfügung gestellten Vorgängerversion unter MS Excel. Übernommen wurden die in der Altversion eingesetzten Dialoge der Benutzeroberfläche und polizeifachliche Kataloge. Der Kern der Anwendung, wie z. B. Datenhaltung und -verarbeitung, wurde vollständig ausgetauscht und auf ein Datenbankprogramm umgestellt.