Personalausgabenbudget

Die Senatsvertreter führten aus, dass das Personalausgabenbudget voraussichtlich um 1,5 Millionen Euro überschritten werde. Das Defizit seien darauf zurückzuführen, dass zur Streichung angegebene Stellen nach wie vor besetzt seien und dass die Vergabe von Aufträgen an die Hochbaudienststellen nicht plangemäß verlaufe.

Auf Nachfrage der GAL-Abgeordneten erklärten die Senatsvertreter, dass eine unterschiedliche Auslastung in den Fachbehörden der Grund für die Konzentrierung der Hochbaudienststellen bei der BSU gewesen sei. Hauptursache für die Defizite im Bereich der Hochbaudienststellen sie die Entwicklung im Schulbau, mit einer geringeren Auftragssituation als ursprünglich angenommen. Im Hinblick auf eine Defizitreduzierung seien eine Vielzahl von Gesprächen geführt und konkrete Maßnahmen ergriffen worden. Frei gewordene Stellen würden ­ wenn möglich ­ nicht sofort nachbesetzt.

Einen Teil des Personals der Hochbaudienststellen habe man auf andere Bereiche, beispielsweise auf die Bauprüfabteilungen der Bezirke, verlagern können. Im übrigen werde versucht andersartige Aufträge ­ Maßnahmen der Öffentlichen Hand, in denen man bisher noch nicht tätig gewesen sei, wie beispielsweise die Altlastensanierung ­ zu akquirieren. Im Senat werde weiterhin beraten, wie der Situation entgegengewirkt werden könne. Wie viele Stellen einen KW-Vermerk hätten, gaben die Senatsvertreter wie folgt zu Protokoll: „Als Anlage wird eine Übersicht der Stellen des Bereiches Stadtentwicklung der BSU beigefügt, die in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit aufgabenkritischen

Beschlüssen zur Streichung aufgegeben wurden, aber aufgrund ausgebliebener Fluktuation noch nicht gestrichen werden konnten: Stellen des Bereiches Stadtentwicklung der BSU, die in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit aufgabenkritischen Beschlüssen zur Streichung aufgegeben wurden, aber aufgrund bisher ausgebliebener Fluktuation nach wie vor nicht gestrichen werden konnten: Besetzte KW-Stellen (Aufgabenkritik) am 02.09.

Die Senatsvertreter führten aus, dass die negative Entwicklung im Schulbau das größte Problem sei. Bei der Übernahme des Personals der Hochbaudienststellen habe der Senat ein sogenanntes „Andienungsgebot" beschlossen, was zu Aufträgen anderer Behörden führe und zur Auslastung der Hochbaudienststellen beitrage.

Die CDU-Abgeordneten stellten die Frage, wie viele Stellen in die Bezirke verlagert worden seien bzw. verlagert würden. Weitere Lösungsvorschläge und genauere Maß Drucksache 18/902 nahmen zur Verbesserung der Situation müssten noch vom Senat beraten und beschlossen werden, so die Senatsvertreter.

Punkt 1.3 Sach- und Fachausgaben Wohngeld (Titel 6100.681.86)

Die Senatsvertreter führten aus, dass im Bereich des Wohngeldes ein Mehrbedarf in Höhe von 16 Millionen Euro entstanden sei, da sich die Zahl der Antragsteller enorm erhöht habe. Die Bewilligung von Wohngeld sei gesetzlich verankert, müsse demnach unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Da der Bund 50 % der Kosten zu tragen habe, würden dem Land Hamburg 8 Millionen Euro erstattet. Es sei eine

Drucksache über die Beantragung dieser Mehrausgaben in Vorbereitung, die der Bürgerschaft schnellstmöglich vorgelegt werden soll.

Die von den SPD-Abgeordneten erbetene Zahl der Dringlichkeitsbescheinigungen, den Versorgungsgrad sowie eine Liste über die Nachforderungen, die ab dem Jahre 2000 beim Wohngeld fällig geworden seien, gaben die Senatsvertreter wie folgt zu Protokoll:

Die Zahl bezieht sich auf die im Berichtszeitraum (Kalenderjahr oder Halbjahr) neu ausgestellten Dringlichkeitsbescheinigungen. Die Bescheinigung ist lediglich ein Jahr gültig und muss bei Bedarf neu beantragt werden. Daneben wird die Gesamtzahl der zum Stichtag (30.06 oder 31.12.) unversorgten Dringlichkeitsfälle erfasst.

Die GAL-Abgeordneten nahmen an, dass man in diesem Bereich mit Defiziten zu rechnen habe und erfragten die Höhe des Betrages, welcher nach Aussage der Senatsvertreter noch nicht beziffert werden könne.