Bau einer Hafenbahntrasse

Ist es zutreffend, dass Planungen existieren, die den Bau einer Hafenbahntrasse ausgehend vom Güterbahnhof Alte Süderelbe zum Seehafenbahnhof Harburg vorsehen?

Wenn ja, diese bitte kartografisch darstellen.

Wenn ja, auf welchem Niveau ist die Führung dieser Trasse geplant? (Bitte für die gesamte Streckenlänge angeben.)

Wenn ja, sieht der Senat einen eventuellen Konflikt zwischen einer solchen Trasse und dem 2. Grünen Ring? Wenn ja, wo? (Bitte einzeln auflisten.) Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, inwiefern sind in den Planungen Rückstaumöglichkeiten berücksichtigt? Welcher Blockabstand ist den Planungen zugrunde gelegt?

Ist es zutreffend, dass Planungen vorliegen, an diese Trasse eine Anbindung nach Norden in Richtung Anschlussstelle Hohe Schaar/Wilhelmsburg vorzusehen, die den Bau einer neuen Brücke über die Süderelbe bedeutet?

Wenn ja, bitte kartografisch darstellen.

Wenn ja, ist es richtig, dass der Bau einer solchen Brücke auf Höhe des Lauenbrucher Hafens vorgesehen ist? (Bitte kartografisch darstellen.)

Gibt es Planungen, eine solche Brücke weiter westlich (z. B. Höhe Dampfschifffahrtsweg) zu bauen? (Bitte kartografisch darstellen.)

Wenn ja, welche Maßgaben liegen den Planungen für diese Brücke (gemäß Frage 1.2) zugrunde (insbesondere Unterquerungshöhe)?

Wenn ja, wie will der Senat die Erreichbarkeit des Harburger Hafens nach Errichtung einer solchen Brücke sicherstellen?

Ist es zutreffend, dass Planungen vorliegen, diese Trasse mit einer Anbindung an die Strecke Bahnhof Unterelbe Bahnhof Harburg zu versehen? Wenn ja, diese bitte kartografisch darstellen.

Siehe Vorbemerkung.

Gibt es im Senat weitere oder alternative Trassenplanungen zur Kapazitätssteigerung der Hafenbahnanbindung des westlichen Hafens, insbesondere des Containerterminals Altenwerder?

Wenn ja, wie viele?

Wenn ja, welche? (Bitte einzeln auflisten und jeweils kartografisch darstellen.)

Nach derzeitigem Planungsstand geht die zuständige Behörde davon aus, dass für Altenwerder eine Südanbindung mit Anbindung Richtung Kattwyk-Hubbrücke-Hohe Schaar/Wilhelmsburg sowie Richtung Seehafenbahnhof möglich ist. Im Zusammenhang mit dieser Südanbindung ist auch eine südliche Kurve Richtung Bahnhof Alte Süderelbe vorgesehen, um Leistungsfähigkeit und Flexibilität für das starke Bahnaufkommen im Hafenteil Altenwerder/Hansaport zu stärken.

4. Gibt es Planungen im Amt für Strom- und Hafenbau zum Bau einer neuen Hafenbahntrasse im Bezirk Harburg?

Ist es zutreffend, dass Planungen im Amt für Strom- und Hafenbau existieren, die den Bau einer Hafenbahntrasse ausgehend vom Güterbahnhof Alte Süderelbe zum Seehafenbahnhof Harburg vorsehen?

Wenn ja, diese bitte kartografisch darstellen.

Siehe Vorbemerkung.

Wenn ja, auf welchem Niveau ist die Führung dieser Trasse geplant? (Bitte für die gesamte Streckenlänge angeben.)

In der durch die zuständige Behörde beauftragten Machbarkeitsstudie ist für die Präferenztrasse folgendes Niveau (Schienenoberkante) aufgeführt:

­ Unterquerung A 7 nördlich Georg-Heyken-Straße: NN ­ 1,00 m

­ Überquerung Moorburger Hauptdeich: NN + 8,80 m

­ Seehafenbahnhof: NN + 5,80 m

­ Eisenbahnbrücke über Seehafenstraße: NN + 13,80 m

­ Neue Süderelbbrücke: NN + 11,00 m

Wenn ja, sieht das Amt für Strom- und Hafenbau einen eventuellen Konflikt zwischen einer solchen Trasse und dem 2. Grünen Ring?

Wenn ja, wo? (Bitte einzeln auflisten.) Wenn nein, warum nicht?

Das Hafenentwicklungsgesetz bestimmt die Flächen des Universalhafens Hamburg für Hafenzwecke. Zu diesen Hafenzwecken gehören auch die Hafenbahnanlagen als elementarer Bestandteil. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Wenn ja, inwiefern sind in den Planungen Rückstaumöglichkeiten berücksichtigt? Welcher Blockabstand ist den Planungen zugrunde gelegt?

Ist es zutreffend, dass im Amt für Strom- und Hafenbau Planungen vorliegen, an diese Trasse eine Anbindung nach Norden in Richtung Anschlussstelle Hohe Schaar/Wilhelmsburg vorzusehen, die den Bau einer neuen Brücke über die Süderelbe bedeutet?

Wenn ja, bitte kartografisch darstellen.

Wenn ja, ist es richtig, dass der Bau einer solchen Brücke auf Höhe des Lauenbrucher Hafens vorgesehen ist? (Bitte kartografisch darstellen.)

Gibt es Planungen, eine solche Brücke weiter westlich (z. B. Höhe Dampfschifffahrtsweg) zu bauen? (Bitte kartografisch darstellen.)

Siehe Vorbemerkung.

Wenn ja, welche Maßgaben liegen den Planungen für diese Brücke (gemäß Frage 1.2) zugrunde (insbesondere Unterquerungshöhe)?

In der durch die zuständige Behörde beauftragten Machbarkeitsstudie ist die Brückenunterkante auf NN + 9,10 m konzipiert; die Brückenunterkante ist für den Einsatz von Polizei- und Feuerwehrbooten ausgelegt. Außerdem können danach Binnenschiffe die Brücke ohne Öffnung passieren.

Wenn ja, wie will das Amt für Strom- und Hafenbau die Erreichbarkeit des Harburger Hafens nach Errichtung einer solchen Brücke sicherstellen?

In der durch die zuständige Behörde beauftragten Machbarkeitsstudie ist für Schiffe mit hohen Aufbauten und Masten eine Klappbrücke im Verlauf des Brückenschlages vorgesehen, so dass der Harburger Binnenhafen auch für größere Schiffe erreichbar bleibt.

Ist es zutreffend, dass im Amt für Strom- und Hafenbau Planungen vorliegen, diese Trasse mit einer Anbindung an die Strecke Bahnhof Unterelbe Bahnhof Harburg zu versehen? Wenn ja, diese bitte kartografisch darstellen.

Diese Anbindung besteht heute bereits. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Gibt es im Amt für Strom- und Hafenbau weitere oder alternative Trassenplanungen zur Kapazitätssteigerung der Hafenbahnanbindung des westlichen Hafens, insbesondere des Containerterminals Altenwerder?

Wenn ja, wie viele?

Wenn ja, welche? (Bitte einzeln auflisten und jeweils kartografisch darstellen.) Ist in einer oder mehreren dieser Planungen (siehe 1.1 bis 2.3) der Bau einer kreuzungsfreien Querung an der Anschlussstelle Wilhelmsburg berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht?

Nach derzeitigem Planungsstand geht die zuständige Behörde davon aus, dass für Altenwerder eine Südanbindung mit Anbindung Richtung Kattwyk-Hubbrücke-Hohe Schaar/Wilhelmsburg sowie Richtung Seehafenbahnhof möglich ist. Im Zusammenhang mit dieser Südanbindung ist auch eine südliche Kurve Richtung Bahnhof Alte Süderelbe vorgesehen, um Leistungsfähigkeit und Flexibilität für das starke Bahnaufkommen im Hafenteil Altenwerder/Hansaport zu stärken.

Ist bei Realisierung einer dieser Planungen ein Trassenrückbau an anderen Stellen des Hafenbahnnetzes geplant? Wenn ja, wo?

Ist bei Realisierung solcher Planungen ein Rückbau der Bahnanbindung der Kattwykbrücke durch das Werksgelände von DaimlerChrysler in Moorburg geplant?

Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Planen der Senat oder das Amt für Strom und Hafenbau im Zusammenhang oder außerhalb des Zusammenhangs dieser Trassenplanungen die Einrichtung eines Güterverteilzentrums (GVZ) im Bereich Altenwerder?

Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?

Inwiefern sind in diesen Planungen (siehe 1.1 bis 2.3) Lärmschutzbelange berücksichtigt?

Das GVZ Altenwerder ist bereits im Zusammenhang mit der Planung des Containerterminals Altenwerder unter Berücksichtigung von Umweltaspekten konzipiert worden.

Es wird derzeit gebaut. Eine Option für einen Bahnanschluss besteht.

Gibt es im Senat oder im Amt für Strom- und Hafenbau ein Planungsszenario, dass eine zusätzliche Elbquerung auf Höhe der Kattwykbrücke (z. B. durch ein Brückenbauwerk) vorsieht?

Wenn ja, wo genau und wie?

Wenn nein, warum nicht?

Welche Höhe beträgt die Hubhöhe der Kattwykbrücke?

Haben der Senat oder das Amt für Strom- und Hafenbau eine Kostenveranschlagung und/oder Zeitplanung für die Realisierung einer dieser Planungen (siehe 1.1 bis 2.3 und 3.4) vorgenommen?

Wenn ja, bitte jeweils die Kosten und die Zeitplanung zu den jeweiligen Planungen darstellen.

Wenn ja, in welcher Höhe stehen Investitionsmittel für ein solches Projekt zur Verfügung? Wenn nein, warum nicht?

Haben der Senat oder das Amt für Strom- und Hafenbau eine Prüfung vorgenommen, inwiefern eine Querung auf Höhe der Kattwykbrücke Mehrkosten oder Minderkosten im Vergleich zu einer deutlich längeren Trassenvariante über den Harburger Binnenhafen bedeuten könnte? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

An welchen Stellen queren die jeweiligen geplanten Trassenvarianten die Deichlinie? (Bitte einzeln auflisten.)

Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Mit welchen Ausgangsdaten in Bezug auf Tragfähigkeit, Mindestradius und Höchststeigungsgrad arbeitet der Senat allgemein bei Bauvorhaben im Bereich der Hafenbahn?

Die zuständige Behörde arbeitet mit folgenden Ausgangsdaten:

­ Tragfähigkeit: 25 t Achslast,

­ Mindestradius für Strecken: 300 m,

­ Höchststeigung: 12,5.

Sieht der Senat die Möglichkeit, dass durch eine Realisierung einer dieser Planungen (siehe 1.1 bis 2.3 und 3.4) ein Bau der Hafenquerspange nicht mehr notwendig wird und entfallen könnte?

Erwarten der Senat oder das Amt für Strom- und Hafenbau durch diese (siehe 1.1 bis 2.3) oder ähnliche Trassenplanungen eine signifikante Entlastung für den Streckenbereich Bahnhof Unterelbe ­ Harburg-Bahnhof?

Erwarten der Senat oder das Amt für Strom- und Hafenbau in diesem Zusammenhang einen Rückgang des Verkehrs in Richtung Maschen/Hannover und Hittfeld/Buchholz/Bremen auf dem in 1. benannten Streckenabschnitt durch Streckenführung über eine neue Süderelbbrücke und Wilhelmsburg?

Erwarten der Senat oder das Amt für Strom- und Hafenbau in diesem Zusammenhang im Vergleich zu einer fehlenden Realisierung einer dieser Planungen ein geringeres Verkehrsaufkommen in Richtung Maschen/Hannover und Hittfeld/Buchholz/Bremen auf dem in 1.15 benannten Streckenabschnitt durch Streckenführung über eine neue Süderelbbrücke und Wilhelmsburg?

Erwarten der Senat oder das Amt für Strom- und Hafenbau einen Rückgang des Verkehrs in Richtung Maschen/Hannover und Hittfeld/Buchholz/Bremen auf dem in 1.15 benannten Streckenabschnitt durch Streckenführung über eine Querung auf Höhe der Kattwykbrücke nach Wilhelmsburg (siehe 3.4)?

Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.