Rehabilitation

Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen wurden Fixierungsrichtlinien etabliert und ein Qualitätszirkel installiert, der zukünftig Fixierungskonferenzen auf den Stationen durchführen wird. Die Tatsache, dass die Aufsichtskommission in jüngerer Zeit keine Veranlassung mehr hatte, auf das Problem von Fixierungen im Klinikum Nord hinweisen zu müssen, wertet der Senat als eine Bestätigung für den Erfolg der vom Krankenhaus eingeleiteten Maßnahmen. Dennoch ist die Aufsichtskommission gebeten worden, dieser Thematik weiterhin ein besonderes Augenmerk zu widmen. Dies ist unumgängliche Voraussetzung, um entsprechenden Mängeln in der Versorgung wirksam begegnen zu können.

Das Problem der Unterbringung von Patientinnen bzw. Patienten in sogenannten „Flurbetten" konnte nach Auskunft des Klinikum Nord durch die neu konzipierte und im Mai 2002 eröffnete „Psychiatrische Aufnahme" behoben werden. Der Aufnahmebereich fungiert als Schaltstelle in der im Rahmen des diagnostischen Screenings entschieden wird, in welchen psychiatrischen Bereich, ggf. auch Tagesklinik oder Institutsambulanz, die Patientin/der Patient zur klinischen Behandlung weitergeleitet wird (Belegungsmanagement). Des weiteren hält die Psychiatrische Aufnahme als Akuteinheit für das gesamte psychiatrische Zentrum, insbesondere für die Allgemeinpsychiatrie und die Gerontopsychiatrie, 8 Betten vor, die der vorrangigen Versorgung von schwerst multimorbid erkrankten Personen dienen. 12 Betten stehen für Kriseninterventionen zur Verfügung.

Die von der Aufsichtskommission befürchtete Gefährdung der spezialisierten Angebote im Klinikum Nord/Ochsenzoll ist nach Aussage des Krankenhauses unbegründet. Es sei zwar zutreffend, dass dort Kapazitätsanpassungen vorgenommen wurden; allerdings hätten auch in der Vergangenheit in diesen Bereichen nur begrenzte Bettenzahlen zur Verfügung stehen können, um das Konzept der inneren Sektorisierung aufrecht erhalten zu können. Der Senat begrüßt, dass das Klinikum Nord den hier von der Aufsichtskommission geäußerten Bedenken besonderes Gewicht beimisst und in seinen konzeptionellen Planungen berücksichtigen will.

Abschließend nimmt der Senat positiv zur Kenntnis, dass die von der Aufsichtskommission beklagte Beeinträchtigung in der Zusammenarbeit mit dem Klinikum Nord nach dem Wechsel der Klinikleitung und durch konstruktive gemeinsame Gespräche deutlich verbessert werden konnte (siehe auch Drucksache 16/5929). Das vertrauensvolle Zusammenwirken hier ist elementare Grundlage für eine an den Bedürfnissen und Rechten insbesondere der Patientinnen und Patienten orientierten Leistungserbringung.

Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Die von der Aufsichtskommission bereits seit mehreren Jahren beobachtete Entwicklung der Verlegungspraxis in Krankenhäuser außerhalb Hamburgs hat sich im Berichtszeitraum gewandelt. Der in den Jahren 2000-2001 rückläufige Trend wird von Aufsichtskommission und Senat gleichermaßen begrüßt. Dennoch kann aus Sicht des Senats eine Verlegung in außerhamburgische Einrichtungen in Einzelfällen indiziert bzw. von den Betroffenen und ihren Angehörigen gewünscht sein. Das Ziel einer wohnortnahen Versorgung wird dadurch nicht in Frage gestellt.

Ebenso misst der Senat der Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen hohe Priorität bei.

Ihm ist bekannt, dass das klinische Versorgungsangebot der Kinder- und Jugendpsychiatrie ­ trotz des in den vergangenen Jahren erfolgten Ausbaus ­ noch nicht dem Bedarf entspricht.

Um eine qualitative Verbesserung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung zu erreichen, wurde im Jahr 2001 die kinder- und jugendpsychiatrische Notfallversorgung und Krisenintervention neu geregelt. Der Versorgungsauftrag wurde für das Stadtgebiet Hamburg zwischen den kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilungen entsprechend ihrer Größe aufgeteilt. Danach ist jede Abteilung grundsätzlich für ihren Sektor Ansprechpartner und zur Aufnahme verpflichtet. In Fällen, in denen in den Kinder- und Jugendpsychiatrien akut keine vollstationären Kapazitäten zur Verfügung stehen, hat die jeweilige sektoral zuständige Abteilung das Case-Management zu übernehmen. Entsprechend wurde bei der regionalen Aufteilung ein Bezug zur Sektorenaufteilung in der Erwachsenenpsychiatrie hergestellt, da davon auszugehen ist, dass bis zur Einrichtung des dritten kinder- und jugendpsychiatrischen Standortes in Harburg eine Behandlung von Jugendlichen in der Allgemeinpsychiatrie nicht immer zu vermeiden ist. In diesem Fall sagt die zuständige kinder- und jugendpsychiatrische Abteilung umgehend eine konsiliarische Beratung und eine zeitnahe Übernahme der Jugendlichen zu. In einem Ende des Jahres 2003 erfolgten Erfahrungsaustausch zur kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung und Krisenintervention haben die beteiligten Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, die Jugendpsychiatrischen Dienste und der Zuführdienst des Bezirksamtes Altona die bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung des vereinbarten Verfahrens zur kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung und Krisenintervention über ihre Erwartungen hinaus positiv bewertet.

Das neue Versorgungsangebot der Kinder- und Jugendpsychiatrie (stationär und teilstationär) soll am Standort AK Harburg realisiert werden. Eine Tagesklinik mit insgesamt acht Behandlungsplätzen sowie eine Institutsambulanz werden voraussichtlich im 2. Halbjahr 2004 eingerichtet. Hierfür sind rund 600.Tsd. Euro Investitionsmittel aus dem Haushalt vorgesehen. Die Planung für den Bau der vollstationären Kinder- und Jugendpsychiatrie im AK Harburg wurde begonnen. Weitere Ausführungen finden sich im allgemeinen Teil der Drucksache (vgl. Abschnitt 1.)

Darüber hinaus werden die Baumaßnahmen des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf zur Neuordnung der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters dazu dienen, alle Funktionen der Klinik am bisherigen Hauptstandort unter verbesserten räumlichen und baulichen Bedingungen zu bündeln. Zu den beiden bislang genutzten Pavillons kommt ein benachbarter, baulich entsprechender dritter Pavillon hinzu, der zuvor anderweitig genutzt wurde. Diese drei Bauten werden renoviert und durch geschlossene Gänge verbunden. Zwei der drei Pavillons werden um ein zusätzliches Obergeschoss aufgestockt. Das so entstehende Ensemble ermöglicht zum einen die Aufnahme der Jugendstation, die bislang im 8. Stock des PsychiatrieHauptgebäudes untergebracht ist, und zum anderen die Schaffung von zwei zusätzlichen zu den bislang vier vorhandenen Kriseninterventionsplätzen. Die Arbeiten werden bis Ende des Jahres 2004 abgeschlossen sein. Auch die Verlegung der Jugendstation und die Bereitstellung der Kriseninterventionsplätze erfolgt noch in diesem Jahr. Für die Umsetzung dieses Bauvorhabens sind rund 4,8 Mio. Euro

Fördermittel nach dem Hochschulbauförderungsgesetz veranschlagt.

Der Senat unterstützt die von der Aufsichtskommission im Bericht angesprochene Forderung nach für die Aufsichtstätigkeit notwendigen statistischen Daten. Die Aufsichtskommission hat die erforderlichen Informationen für den Berichtszeitraum inzwischen vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf erhalten. Darüber hinaus konnte die Basisdokumentation dahingehend verbessert werden, dass zusätzliche Informationen (Aufnahmegründe bzw. Rechtsgrundlagen für die Aufnahme von Patientinnen und Patienten) inzwischen systematisch im ControllingSystem erfasst werden.

Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Allgemeinen Krankenhauses Eilbek

Der von der Aufsichtskommission problematisierte Zustand in den sanitären Bereichen konnte im Zuge der Instandhaltungsmaßnahmen des Krankenhauses inzwischen behoben werden.

Da die grundsätzlich erforderliche Verbesserung der Patientenunterbringung im jetzigen Gebäude der psychiatrischen Abteilung des AK Eilbek weder baulich noch mit vertretbarem Mittelaufwand zu realisieren ist, wird deren Verlagerung bis 2006 in bestehende Gebäude auf dem Krankenhausgelände angestrebt.

Trotz dieser Schwierigkeiten hat die Aufsichtskommission eine hohe Qualität der Behandlung von psychisch Kranken in der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des AK Eilbek festgestellt. Das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie das positive Zusammenwirken zwischen Krankenhaus, außerklinischem, teilstationären und ambulanten Bereich bestätigt, dass das Konzept dezentralisierter und damit wohnortnah arbeitender psychiatrischer Abteilungen ein sinnvoller Weg im Interesse der Betroffenen ist.

Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Krankenhauses Bethesda ­ Allgemeines Krankenhaus, Bergedorf

Mit der im Berichtszeitraum erfolgten Fusion des Allgemeinen Krankenhauses Bergedorf und des Ev. Krankenhauses Bethesda geht eine bedarfsgerechte Erweiterung der psychiatrischen Abteilung einher. Im Rahmen der mit 33 Mio. Euro geförderten Baumaßnahmen für das Krankenhaus Bethesda ­ Allgemeines Krankenhaus Bergedorf am Standort Glindersweg wird die Kapazität der psychiatrischen Abteilung von 56 auf 72 Betten erhöht. Nach Fertigstellung des Neubaus für die Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie im August 2004 werden für diese Erweiterung ausreichende Raumkapazitäten zur Verfügung stehen.

Der Senat stimmt mit der Aufsichtskommission überein, dass die sprachliche Verständigung zwischen Behandelnden und psychisch kranken Patientinnen und Patienten eine Voraussetzung und elementares Qualitätsmerkmal der gesundheitlichen Versorgung ist. Er begrüßt es ausdrücklich, wenn in den Einrichtungen bei Personalentscheidungen die kulturelle Pluralität der Patientinnen und Patienten berücksichtigt wird.

Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Allgemeinen Krankenhauses Harburg

Der Senat weist darauf hin, dass die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des AK Harburg im Berichtszeitraum, nicht wie im Bericht angegeben, über 114 Betten und 28 teilstationäre Behandlungsplätze, sondern über 108 stationäre und 30 teilstationäre Behandlungsplätze verfügt.

Der Senat teilt die Auffassung der Aufsichtskommission, dass auf Grund der besonderen Bevölkerungsstruktur des Bezirks Harburg ein nicht geringer Anteil der Patientinnen und Patienten ausländischer Herkunft ist, dessen Versorgung spezielle Anforderungen insbesondere an das Personal der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie stellt. Die Anstrengungen des Krankenhauses, durch Einstellung qualifizierten fremdsprachlichen Personals die Versorgung von Migrantinnen und Migranten zu verbessern, wird vom Senat ausdrücklich begrüßt.

Es ist nicht zu bestreiten, dass durch die Ausweitung ambulanter Versorgungsanbote für insbesondere psychisch kranke Menschen zunehmend Patientinnen und Patienten mit schweren und schwersten Krankheitsbildern in den Abteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie versorgt werden müssen. Diese elementare Aufgabenstellung der klinischen Psychiatrie geht mit wachsenden Anforderungen an das Personal einher. Dieses unterstreicht die Notwendigkeit des Einsatzes von qualifiziertem Personal, wozu bereits im allgemeinen Teil der Drucksache Stellung genommen wurde.

Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Asklepios Westklinikums Hamburg (Bis 2001 Krankenhaus Rissen gGmbH)

Wie im allgemeinen Teil der Drucksache (Abschnitt 1) dargestellt, hat das Asklepios Westklinikum Hamburg inzwischen die sektorale Pflichtversorgung für den gesamten Bezirk Altona übernommen. Für die Erweiterung der psychiatrischen Abteilung um 64 Betten sowie den Bau der Tagesklinik auf dem Rissener Gelände wurden rund 7,6 Mio. Euro Fördermittel bewilligt.

Die durchgängig positive Beurteilung des psychiatrischen Angebots im Asklepios Westklinikum Hamburg durch die Aufsichtskommission nimmt der Senat als Bestätigung für die hier von ihm verfolgte Planung und geleisteten Investitionen sowie die qualitativ hochwertige Arbeit der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie.

Die von der Aufsichtskommission beschriebene Sensibilität im Hinblick auf freiheitsentziehende Maßnahmen sowie das Ziel einer möglichst offenen, an Integration in den Stadtteil orientierten Stationsführung werden ausdrücklich begrüßt. Damit konnten die bei der Einrichtung der psychiatrischen Abteilung formulierten konzeptionellen Vorstellungen erfolgreich in die Praxis umgesetzt werden.

Ev. Stiftung Alsterdorf und Ev. Krankenhaus Alsterdorf

Die Ev. Stiftung Alsterdorf befindet sich weiterhin in einem Umstrukturierungsprozess mit dem Ziel der Umsetzung des „Community Care" Gedankens. Der Leitgedanke, Menschen in ihrem sozialen Umfeld zu belassen und ihre Ressourcen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, findet seinen besonderen Ausdruck in der Öffnung der Ev. Stiftung Alsterdorf in den Stadtteil.

Dazu gehört auch die Durchführung des Modellprojektes „Desorientierten-Sicherheitssystem". Dieses bietet Menschen mit hochstrukturierten Betreuungsbedarfen gleichsam den erforderlichen schützenden Rahmen und das zur Förderung der Reintegration notwendige Maß an Freiheit.

Ebenso wie die Aufsichtskommission verfolgt der Senat den Fortlauf dieses Modellprojekts mit großem Interesse.

Die Bestrebungen der Ev. Stiftung Alsterdorf werden durch Maßnahmen der Umstrukturierung der psychiatrischen Abteilung des Krankenhauses auf ihrem Gelände unterstützt. So wurde im ersten Halbjahr 2004 durch Verlagerung von 20 Betten aus dem Heinrich-SengelmannKrankenhaus eine Tagesklinik mit 20 Behandlungsplätzen an dem im Jahr 2003 eröffneten Alsterdorfer Markt in Betrieb genommen. Die Einrichtung dieses teilstationären Angebots wird mit Fördermitteln in Höhe von 110 Tsd. Euro unterstützt. Damit wird dem Gedanken einer wohnortnahen psychiatrischen Versorgung der Bevölkerung entsprochen.

Der Senat unterstützt nachdrücklich die Auffassung der Aufsichtskommission, dass Fixierungen die „Ultima Ratio" darstellen und einen besonders sorgfältigen Umgang gemäß gesetzlicher Vorgaben erfordern. Hierzu wird auf die grundsätzlichen Ausführungen im Abschnitt 2.1 verwiesen.

Katholisches Kinderkrankenhaus Wilhelmstift

Das Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift nimmt seit Oktober 2001 an der kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung teil. Gleichzeitig hat das Krankenhaus neben der kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung des Universitätsklinikums Eppendorf die Pflichtversorgung des ihm zugeordneten Versorgungssektors übernommen. Die in diesem Zusammenhang zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen konnten die hier anfänglich insbesondere von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geäußerten Bedenken ausräumen. Hierzu wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in Abschnitt 2.2 verwiesen.

Angesichts der mit der im September 2001 neu übernommenen kinder- und jugendpsychiatrischen Pflichtversorgung verbundenen Anforderungen und Herausforderungen ist das von der Aufsichtskommission gewonnene positive Bild der kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung besonders bemerkenswert. Dem Krankenhaus gelingt es, durch die großzügige Gestaltung der Räumlichkeiten trotz seiner vielfältigen und herausfordernden Aufgaben in der Pflichtversorgung eine freundliche und lebendige Atmosphäre zu schaffen, die den Charakter eines Krankenhauses in den Hintergrund rücken lässt. Das vielfältige ergotherapeutische und motopädische Angebot sowie die Einrichtung einer Mutter-Kind-Einheit werden vom Senat positiv zur Kenntnis genommen.

Die im Bericht der Aufsichtskommission angesprochene hohe Zahl von Verlegungen in Einrichtungen außerhalb Hamburgs ist kritisch zu würdigen. Nach wie vor ist es Ziel des Senats, Angebote für psychisch kranke Kinder und Jugendliche möglichst wohnortnah und damit familiengerecht vorzuhalten. Der Senat begrüßt vor diesem Hintergrund ausdrücklich die gute Kooperation zwischen dem Krankenhaus und der Jugendhilfe, da insbesondere Kinder und Jugendliche mit psychischen Beeinträchtigungen und/oder massiven Verhaltensauffälligkeiten sowie deren Familien einen hohen bzw. komplexen Hilfebedarf aufweisen und deshalb auf koordinierte Hilfen angewiesen sind.

Im Rahmen der Anpassung des Krankenhausplans 2005 wird das vollstationäre Versorgungsangebot des Kath.

Kinderkrankenhauses Wilhelmstift in der Kinder- und Jugendpsychiatrie um ein zusätzliches teilstationäres Behandlungsangebot von 12 Behandlungsplätzen ergänzt.

Heinrich-Sengelmann-Krankenhaus

Das Ziel einer möglichst wohnortnahen Versorgung stellt die bedarfsgerechte Vorhaltung von spezialisierten vollstationären Angeboten für die Hamburger Bevölkerung im Heinrich-Sengelmann-Krankenhaus nicht in Frage. Die durchgängig positive Beurteilung des dortigen psychiatrischen Versorgungsangebots durch die Aufsichtskommission bestätigt, dass der Hamburger Bevölkerung in Bargfeld-Stegen ein hochwertiges Angebot, insbesondere auch für den qualifizierten Entzug von Suchtkranken legaler und illegaler Drogen, zur Verfügung steht. Die erfolgreichen Bestrebungen, durch konzeptionelle und strukturelle Maßnahmen die Qualität der psychiatrischen Versorgung gerade auch unter Einbeziehung der betroffenen Patientinnen und Patienten zu verbessern, werden vom Senat ausdrücklich begrüßt. Das von einem zusätzlich eingestellten Qualitätsbeauftragten geleitete Qualitätsmanagement gibt ein Beispiel für patientenorientierte Prozesse der Weiterentwicklung des Versorgungsangebots. Zugleich bestätigt es sich, dass Zwangsmaßnahmen durch adäquate personelle Ausstattung und optimierte bauliche Rahmenbedingungen weitgehend vermieden werden können.

Auch das seit 2003 im Heinrich-Sengelmann-Krankenhaus vorhandene „Rooming-in"-Behandlungsangebot mit zwei Plätzen, welches psychisch kranken Müttern eine Behandlung gemeinsam mit ihrem Kind in der Klinik ermöglicht, wird vom Senat positiv zur Kenntnis genommen.

Bezüglich der Umwandlung von 20 vollstationären Behandlungsplätze des Heinrich-Sengelmann-Krankenhauses in teilstationäre Kapazitäten finden sich weitere Ausführungen im Abschnitt 2.7.

2.10 Psychiatrisches Zentrum Rickling

Der Senat hält grundsätzlich an seiner Absicht fest, keine Krankenhauskapazitäten mehr am Standort Rickling für die Akutbehandlung Hamburger Patientinnen und Patienten vorzuhalten. Erwartungsgemäß ist in den vergangenen Jahren die Zahl der im Psychiatrischen Zentrum Rickling stationär behandelten Hamburgerinnen und Hamburger stetig zurückgegangen. Dabei hat es sich als bedarfsgerecht erwiesen, weiterhin ein begrenztes Kontingent von Krankenhauskapazitäten für die intermittierende klinische Behandlung der Bewohnerinnen und Bewohner des Rehabilitations- und Pflegebereiches des Psychiatrischen Zentrums, die ehemals aus Hamburg kamen, vorzuhalten. Hierfür stehen insgesamt 20 Betten zur Verfügung.

Deshalb teilt der Senat die Hoffnung der Aufsichtskommission, dass das hohe Niveau der Versorgung psychisch kranker Menschen mit einem ganzheitlichen Ansatz und differenzierten Spezialisierungsprogrammen in den nächsten Jahren durch die Veränderung der Rahmenbedingungen keinen Qualitätsverlust erleiden wird.

2.11 Pflegezentren der Anstalt öffentlichen Rechts pflegen & wohnen (p&w)

Der Bericht der Aufsichtskommission bestätigt die Einschätzung des Senats, dass Hamburg über eine ausreichende Zahl geschlossener Heimplätze für Ältere verfügt.

Auch wenn die Nachfrage nach geschlossenen Plätzen in 2001 wieder zugenommen hat, ist es hier zu keinen Wartezeiten gekommen. Dieses ist auf die mit der Ausweitung des Dementenprogramms erreichten Verbesserungen in der Pflege zurückzuführen.

Mit dem zwischenzeitlich von p&w eingeführte Dokumentationssystem ist ein wesentlicher Schritt zur Qualitätssicherung vollzogen. Damit sind Fehler in der Dokumentation nach Möglichkeit ausgeschlossen.