Altenpflege

Zukunft unter veränderten Rahmenbedingungen aufrecht erhalten lassen.

Das Problembewusstsein bezüglich freiheitsentziehender Maßnahmen wurde von der Aufsichtskommission als sehr ausgeprägt wahrgenommen. Man bemüht sich, die Stationen offen zu führen, was an ca. 80 % aller Tage im Jahr auch gelingt. Dem Problem, dass es auf Grund von baulichen Voraussetzungen (unübersichtlicher Zugangsbereich) immer nur möglich ist bei Schließung einer Station die andere auf dem Geschoss befindliche auch mitzuschließen, will man durch einen relativ einfachen Umbau begegnen.

7. Ev. Stiftung Alsterdorf und Ev. Krankenhaus Alsterdorf

Die Ev. Stiftung befindet sich weiterhin in einem umfassenden Umstrukturierungsprozess. Es leben zurzeit 650

Menschen auf dem Stiftungsgelände. Ziel ist es, nur noch 350 Wohnplätze auf dem Stiftungsgelände („HamburgAlsterDorf") anzubieten und die Angebote in den Bereichen „HamburgStadt" und „HamburgUmland" zu erweitern.

Leitgedanke der Planungen und Entwicklungen ist die Idee der „community care" sowie das schon im vorhergehenden 2-Jahresbericht beschriebene „duale Betreuungssystem". Das bedeutet, behinderte Menschen bleiben in ihrem Umfeld und erhalten nur die Unterstützung, die sie für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auch tatsächlich benötigen.

Die Zahl der mit richterlichem Beschluss untergebrachten bzw. sonstigen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen Bewohnerinnen und Bewohnern ist mit 72 im Jahr 2000 und 74 im Jahr 2001 recht konstant.

Für einen Bewohner, dessen Unterbringungsbeschluss nicht verlängert wurde, bat der Wohngruppenleiter um die Genehmigung einer Ausnahmeregelung. In einer gut begründeten psychologisch-pädagogischen Stellungnahme wurde dargestellt, dass es zum Wohle des Patienten sei, in dem ihm bekannten Wohnbereich unter geschlossenen Bedingungen zu bleiben, bis er zu einem späteren Zeitpunkt dauerhaft in ein für ihn geeignetes Wohnprojekt in das Hamburger Umland umziehen würde.

Auf einer Station stellte die Aufsichtskommission fest, dass der Umgang mit Fixierungen nicht mit dem erforderlichen Problembewusstsein gehandhabt wurde. Seitens einer Mitarbeiterin wurde die Meinung vertreten, dass es sich bei der Fixierung eines Patienten im Rollstuhl um eine reine Schutzmaßnahme handele und das Führen eines Protokolls deshalb nicht notwendig sei. Ein richterlicher Beschluss für die Maßnahme lag allerdings vor. Die Aufsichtskommission wies die Mitarbeiterin darauf hin, dass eine Fixierung und deren Dauer täglich dokumentiert, mit Handzeichen versehen und vom Arzt gegengezeichnet werden müsse und bat die Klinikleitung, bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch einmal das Problembewusstsein zu schärfen.

Die drei psychiatrischen Abteilungen des Ev. Krankenhauses Alsterdorf halten insgesamt 71 Betten mit einem Schwerpunkt für die Versorgung psychisch kranker geistig behinderter Menschen vor. Von den 24 Betten der ersten psychiatrischen Abteilung (Eichenhof) können vier bei Bedarf fakultativ geschlossen geführt werden. Bei einer durchschnittlichen Belegung von 80 % beträgt die mittlere Verweildauer 34 Tage.

Die Aufsichtskommission beschäftigte sich im Berichtszeitraum mit der Einführung eines in der Bundesrepublik bisher einmaligen Modellprojekts, dem „Desorientierten Sicherheits-System" im Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf. Der Leitgedanke dieses Systems ist es, dass sich Menschen, die mit einem richterlichen Beschluss gegen ihren Willen untergebracht sind, möglichst frei fühlen können. Statt durch geschlossene Stationen eingeschränkt, tragen die betreffenden Patientinnen und Patienten einen Transponder bei sich (am Gürtel, als Uhr o. ä.).

Eine Induktionsschleife, die im Boden verlegt und individuell einstellbar ist, meldet wenn er/sie z. B. die Station oder das Haus verlässt. Der ihn betreuende Mitarbeiter/in empfängt auf seinem/ihrem Transponder ein entsprechendes Signal und kann den/die Bewohner/in zurückführen.

Es wird betont, dass es sich nicht nur um ein Überwachungs- sondern auch um ein Sicherheitssystem für desorientierte Bewohnerinnen und Bewohner handele. Die Aufsichtskommission steht diesem Modell durchaus ambivalent gegenüber, begrüßt aber die gedanklichen Bemühungen, durch die Erweiterung der Freiheitsräume von untergebrachten Menschen möglicherweise deren Lebensqualität zu verbessern. Die Aufsichtskommission wird dieses Modellprojekt auch im nächsten Berichtszeitraum aufmerksam verfolgen.

8. Katholisches Kinderkrankenhaus Wilhelmstift Erstmalig besuchte die Aufsichtskommission im Jahr 2001 die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters im Katholischen Kinderkrankenhaus Wilhelmstift, da hier seit dem 1. Oktober 2001 auch 8 Betten für die Behandlung unter geschlossenen Bedingungen zur Verfügung stehen. Es wurde berichtet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung geschlossener Behandlungsplätze zu Beginn mit Skepsis gegenüber gestanden hätten. Die Befürchtungen, Probleme mit Drogen und Gewalt könnten zunehmen, hätten sich nicht bestätigt.

Mit der Einrichtung der geschlossenen Behandlungsplätze wurden 4 Psychologenstellen in 2 Arztstellen umgewandelt. Pädagogische Mitarbeiter stellen den größten Anteil beim Personal. In der Regel sind 5 Mitarbeiter, 1 Arzt und 1 Psychologe im Dienst. In der Nacht sind im ganzen Haus 5 Nachtwachen sowie 1 Arzt anwesend.

Die Abteilung verfügt insgesamt über 42 Planbetten, ist aber zeitweise mit bis zu 45 Kindern/Jugendlichen belegt.

Auf 5 Stationen leben die Mädchen und Jungen im Alter von 6 bis 18 Jahren in therapeutischen Gruppen zusammen. Es gibt 1-, 2- und 3-Bettzimmer.

Im Schnitt sind 2 bis 4 Kinder/Jugendliche nach HmbPsychKG bzw. BGB untergebracht. Die Behandlung unter geschlossenen Bedingungen erfolgt schwerpunktmäßig auf einer Station. Anlass für die Unterbringung sind überwiegend akute psychotische Krisen und/oder Suizidalität.

Auf der Basis eines immer wieder zu aktualisierenden Notfallbetreuungsplanes werden die Patientinnen und Patienten zunächst sehr eng begleitet, unter Umständen mit einer 1:1-Betreuung durch stündlich wechselnde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Team. Der Schwerpunkt liegt auf pädagogischer bzw. therapeutischer Arbeit, die medikamentöse Behandlung spielt eine untergeordnete Rolle.

Die Altersbegrenzung liegt generell bei 18 bis 19 Jahren, wird aber im Einzelfall auf die Patientin/den Patienten bezogen entschieden. Entwöhnungsbehandlungen von Jugendlichen werden immer erst im Klinikum Nord durchgeführt, die Behandlung wird dann im direkten Anschluss im Wilhelmstift fortgeführt.

Ein Schwerpunkt liegt in der Behandlung essgestörter Patientinnen, für die das Konzept einen 16-wöchigen Krankenhausaufenthalt vorsieht. Da nach Ansicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Behandlung oft auch ebenso gut teilstationär erfolgen kann, strebt das Wilhelmstift die Einrichtung einer Tagesklinik mit 10 Behandlungsplätzen an.

Es besteht eine gute Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe.

Es beteiligen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klinik an den Erziehungskonferenzen auch außerhalb der Klinik, um gemeinsam die poststationäre Behandlung zu planen. Dabei wird immer wieder deutlich, dass es nicht genügend Angebote für Kinder unter 12 Jahren gibt, weshalb Kinder häufig in Einrichtungen außerhalb Hamburgs verlegt werden müssen. Etwa 30 % der unter 12jährigen Kinder werden nach der Klinikbehandlung in Lebensgemeinschaften im ländlichen Bereich verlegt, wodurch manchmal letzte noch vorhandene soziale Bezüge gekappt werden.

Nach Ansicht des Krankenhauses fehlt es ebenso an Wohngemeinschaften für Jugendliche mit Psychosen.

Bei ihrem Rundgang erhält die Aufsichtskommission ein sehr positives Bild von der kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung. Die Gestaltung der Stationen lässt auf den ersten Blick nicht das Krankenhaus in den Vordergrund treten, die Atmosphäre ist warm und lebendig. Auf einer Station gibt es eine kleine Mutter-Kind-Einheit mit eigener Nasszelle. Verschiedenste Funktionsräume ergänzen die übliche Ausstattung, z. B. ein Fotolabor, eine Bibliothek, ein Time-Out-Room, eine eigene Küche für die essgestörten Patientinnen, Räume für Kunst- und Musiktherapie.

Der Abteilung zugeordnet sind die Krankenhausschule, untergebracht in einem Container, eine Sporthalle, ein Spielplatz und eine großzügig angelegte Holz- und Metallwerkstatt. So können vielfältige ergotherapeutische sowie motopädische Angebote gemacht werden.

9. Heinrich-Sengelmann-Krankenhaus

Das Krankenhaus verfügt unverändert über 252 Planbetten auf 11 Stationen, wovon weiterhin 120 in den Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg aufgenommen sind. Ab 2003 ist eine Reduzierung auf 100 Betten geplant. Es laufen umfangreiche Umbau- und Neubaumaßnahmen mit dem Ziel, nur noch Ein- und Zweibettzimmer vorzuhalten. Es wird an einer therapeutischen Differenzierung der einzelnen Stationen festgehalten, die ab September 2001 um ein frauenspezifisches Angebot mit 6 bis 8 Betten erweitert werden soll.

Im Jahr 2001 konnte ein sehr großzügig geschnittenes und geschmackvolles Haus fertiggestellt werden, in dem sich geräumige und helle Ein- und Zweibettzimmer für 22 Patientinnen und Patienten befinden. Ein Trakt mit 2 Zimmern kann fakultativ geschlossen werden, wobei der andere Teil offen bleiben kann. Hierhin wird die Station Husum 1 mit dem Behandlungsschwerpunkt Psychose und Sucht umziehen.

Auch im Berichtszeitraum konnte im Heinrich-Sengelmann-Krankenhaus die Psychiatrie-Personalverordnung zu 100 % realisiert werden. Durch die personelle Ausstattung, aber auch durch verbesserte bauliche Voraussetzungen, konnte ein deutlicher Rückgang von Fixierungen erreicht werden. Die Arbeitstherapie wurde zugunsten therapeutischer Angebote und Freizeitaktivitäten reduziert.

Das Krankenhaus hat einen Krankenpfleger als Qualitätsbeauftragten eingestellt, der im Rahmen des Qualitätsmanagements mit einem selbst entwickelten Fragebogen vom November 2000 bis November 2001 eine Patientenbefragung durchgeführt hat. Das Ergebnis ist über alle Bereiche recht positiv und ermöglicht Stärken und Schwächen in einzelnen Bereichen zu identifizieren und gezielt Verbesserungen zu initiieren.

Wie bereits mehrfach erwähnt, beschäftigte sich die Aufsichtskommission im Berichtszeitraum mit der Verlegungspraxis der psychiatrischen Abteilungen der Hamburger Krankenhäuser. Nach Einschätzung der Klinikleitung sind die Verlegungen aus Hamburger Krankenhäusern wegen dortiger nicht vorhandener Kapazitäten weniger geworden. Allerdings ist zu beobachten, dass die Schwere der Erkrankungen zugenommen hat. Bei den Erkrankungen lag der Schwerpunkt weiterhin bei Patientinnen und Patienten mit Doppeldiagnose. Diese wurden häufig von niedergelassenen Hamburger Ärztinnen und Ärzten direkt eingewiesen, die für ihre Patientinnen und Patienten einen Milieuwechsel oder ein Spezialangebot für wünschenswert hielten.

Es wird berichtet, dass es sich zunehmend schwieriger gestaltet, Patientinnen und Patienten nach abgeschlossener Behandlung in adäquate außerklinische Einrichtungen nach Hamburg zurück zu verlegen, da diese offensichtlich nicht ausreichend zur Verfügung stehen.

10. Psychiatrisches Zentrum Rickling

Das Psychiatrische Zentrum Rickling stand bei dem ersten Besuch im Jahr 2000 unter dem Eindruck drohenden Bettenabbaus im Rahmen der Krankenhausplanung für die nächsten Jahre. Obwohl zunächst ein Abbau von Betten in einer Größenordnung von mehr als 100 Betten drohte, sieht der 2001 vorliegende Krankenhausplan des Landes Schleswig-Holstein eine Reduzierung von zunächst 37, bis 2005 von 57 Betten vor. Da aber in Zukunft bei sinkender mittlerer Verweildauer mit einer Erhöhung der Fallzahlen zu rechnen ist, sieht die Klinikleitung seine Spezialisierungsprogramme als gefährdet an. So werden Trainingsprogramme als Vorbereitung auf eine selbstständige Lebensführung für schizophrene Patientinnen und Patienten nicht mehr möglich sein. Auch die Ausbildungsstätte ­ derzeit 60 Schüler/innen in der Krankenpflege, 20 für Altenpfleger/innen sowie für 20 Altenpflegehelfer/innen ­ ist in ihrer Existenz gefährdet. Die 40 Planbetten im Akutbereich, die in den Hamburger Krankenhausplan aufgenommen worden sind, werden laut Krankenhausplan 2005 der Freien und Hansestadt Hamburg bis zum Jahr 2005 auf 20 reduziert. Diese Betten sind im Wesentlichen für die Behandlung von Bewohnerinnen und Bewohnern aus dem Rehabilitationsbereich vorgesehen, die vorübergehend akut krankenhausbehandlungsbedürftig werden. Hinzu kommen ca. 10 bis 20 Hamburger Patientinnen und Patienten, die als Direkteinweisungen aus Schleswig-Holsteinischen Einrichtungen kommen. Die Verlegungen von Patientinnen und Patienten mit hohem Behandlungs- und Betreuungsbedarf aus dem Klinikum Nord sind im Berichtszeitraum immer seltener geworden.

Im Bereich der Suchthilfe ist die Zahl der Hamburgerinnen und Hamburger weiterhin rückläufig. Zum Einen hat die Nachfrage abgenommen, was sicherlich an der verbesserten stationären Versorgung in Hamburg liegt, zum Anderen gibt es mehr Anfragen aus dem Kreis, die natürlich vorrangig berücksichtigt werden.

Die Reduzierung der Hamburger Betten im Hamburger Krankenhausplan wird von der Aufsichtskommission begrüßt, da zu erwarten ist, dass die Zahl ehemaliger Hamburgerinnen und Hamburger im Rehabilitationsbereich naturgemäß kontinuierlich kleiner werden wird. Von diesen Patientinnen und Patienten hatten im Jahr 10 % und im darauf folgenden Jahr nur noch 7 % einen Unterbringungsbeschluss nach § 1906 BGB.

Bei einem ihrer Besuche traf die Aufsichtskommission auf einen Patienten, der durch einen Bauchgurt am Stuhl fixiert war. Diese Maßnahme war richterlich nach § 1906 BGB genehmigt, jedoch wurde hierüber kein Fixierungsprotokoll geführt. Die letzte Eintragung im Pflegeblatt lag ein Vierteljahr zurück. Obwohl die Überprüfungsbestimmungen einer freiheitsentziehenden Maßnahme bei einer zivilrechtlichen Unterbringung gesetzlich nicht geregelt sind, besteht eine interne Anordnung des Krankenhauses, ein lückenloses Fixierungsprotokoll zu führen. Die Klinikleitung akzeptierte die Kritik der Aufsichtskommission und leitete unverzüglich Maßnahmen ein, die sicherstellen sollen, das der hausinternen Anordnung in Zukunft Folge geleistet wird.

Das Psychiatrische Zentrum Rickling konnte weiterhin die Psychiatrie-Personalverordnung bis in das Jahr 2001

(99,2 %) weitgehend realisieren.

Die Aufsichtskommission gibt ihrer Hoffnung Ausdruck, dass das hohe Niveau der Versorgung psychisch kranker Menschen mit einem ganzheitlichen Ansatz und differenzierten Spezialisierungsprogrammen in den nächsten Jahren durch die Veränderung der Rahmenbedingungen keinen Qualitätsverlust erleiden wird.

11. Pflegezentren der Anstalt Öffentlichen Rechts pflegen & wohnen (p&w)

Die Aufsichtskommission besuchte ­ wie auch in den Jahren zuvor ­ die geschlossenen Stationen der Pflegezentren der Anstalt Öffentlichen Rechts p&w, in denen überwiegend demente Bewohnerinnen und Bewohner untergebracht sind.

Es stehen insgesamt 146 geschlossene Heimplätze zur Verfügung:

Im Pflegezentrum Heimfeld wurden im Berichtszeitraum keine geschlossenen Heimplätze mehr vorgehalten.

Nach vorübergehenden Schwierigkeiten im Jahr 2000 die geschlossenen Betten zu belegen, was sicherlich mit der Ausweitung des Dementenprogramms in Hamburg zu erklären ist, war die Nachfrage im Jahr 2001 wieder sehr rege. Allerdings schien das Angebot für demente Menschen ausreichend zu sein, da es keine wesentlichen Wartelisten gab.

Dieses traf, wie schon im allgemeinen Teil angesprochen, nicht auf einige Patientengruppen zu, die zum Teil einer geschlossenen Unterbringung bedürfen. Wie in Teil I. beschrieben, handelte es sich zum Einen um meist jüngere Männer (Wegen dieses immer wieder angeführten Problems beabsichtigt die Aufsichtskommission, Informationsgespräche mit der Unternehmensleitung von p&w und anderen Trägern sowie mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Planungsbehörden aufzunehmen.

Die vorherige Aufsichtskommission traf auf einen systematischen elektronischen Dokumentationsfehler, der zu falschen Angaben über die Medikamentengabe führte.

Dieser Fehler konnte inzwischen behoben werden. In einigen Pflegezentren werden die Medikamentenverordnungen nur handschriftlich, in anderen nur von der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt elektronisch vorgenommen. Die Pflegeeinrichtungen sollen demnächst ein neues eigens für p&w entwickeltes elektronisches Dokumentationssystem namens „Senso" erhalten. Hiervon erhofft sich die Aufsichtskommission dann auch eine einheitliche, gut auffindbare Dokumentation der Daten über den rechtlichen Status von Bewohnerinnen und Bewohnern.

Im Rahmen der Besuche stieß die Aufsichtskommission auf eine Bewohnerin, die nach § 1906 BGB geschlossen untergebracht worden war, deren Unterbringungsbeschluss zum Zeitpunkt des Besuches seit ca. sechs Wochen abgelaufen war. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legten dar, dass die Betreuerin es trotz mehrfacher Bitten abgelehnt habe, eine Verlängerung des Unterbringungsbeschlusses zu beantragen. Die Aufsichtskommission wies die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf hin, dass auch die Einrichtung die Verlängerung eines Unterbringungsbeschlusses beantragen bzw. das Gericht auf die Versäumnisse der Betreuerin hinweisen könne. Darüber hinaus informierte die Aufsichtskommission den zuständigen Dezernenten des Amtsgerichts. Aus dessen nach Aktenlage erstellter Chronologie ging jedoch hervor, dass die Verzögerung eindeutig auf die verspätete Erstellung des ärztlichen Gutachtens durch den Sachverständigen von p&w zurückzuführen war. Die Betreuerin hingegen hatte korrekt gehandelt und zeitgerecht einen Antrag gestellt.

Die Gutachtenerstellung erfolgte erst drei Monate nach dem Gutachtenauftrag offenbar erst nach Intervention der Aufsichtskommission. Die Aufsichtskommission teilte dies der Unternehmensleitung von p&w mit. Diese bezeichnete in ihrem Antwortschreiben die „Beanstandungen" als „nicht ganz unberechtigt" und versicherte, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch einmal auf das in einer Organisationsverfügung festgelegte Regelwerk hingewiesen worden sind, um Wiederholungsfälle zu vermeiden.

Ansonsten erhielt die Aufsichtskommission auf den meist hell und freundlich gestalteten Stationen ein insgesamt