Zentralambulanz für Betrunkene

Die ZAB feiert in diesem Jahr ihr 30-jähriges Bestehen. Sie wurde 1974 geschaffen. Hamburg hat damals mit der ZAB ein bundesweit einmaliges und vorbildliches Angebot geschaffen.

Aufgrund der Jesteburg-Beschlüsse wurde die ZAB am 01.04.2003 von der Feuerwehr übernommen und die Zuständigkeit von der Gesundheits- auf die Innenbehörde übertragen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden vom Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK) pro Schicht ein Arzt und zwei Krankenpflegekräfte sowie Reinigungspersonal eingesetzt. Seit der Übernahme der ZAB durch die Feuerwehr erfolgt die Zuführung der Personen über die Aufnahmestationen der Krankenhäuser. Dort werden die Personen untersucht, ob sie medizinischer Behandlung bedürfen und ggf. versorgt. Ansonsten wird ärztlich bescheinigt, dass die betroffene Person der ZAB zur Verwahrung zugeführt werden kann. In der ZAB selbst steht seither kein Arzt mehr zur Verfügung.

Im Oktober 2003 und Februar 2004 kam es jeweils zu einem Todesfall in den Räumen der ZAB. Der Senat hat in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 17/4280 vom 20.02.2004 erklärt, dass die Feuerwehr prüfe, ob künftig eine Fernüberwachung der Vitalfunktionen realisiert werden könne.

Die Übertragung der Zuständigkeit der ZAB vom LBK auf die Behörde für Inneres und die Feuerwehr hat nach Senatsangaben zu Haushaltsverbesserungen von 200 Tsd. Euro geführt (vgl. Drs. 18/170 vom 07.05.2004). Der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 17/4098 vom 23.01.2004 ist zu entnehmen, dass die Kosten für die Umbaumaßnahmen an der Glacischaussee auf 575 Tsd. Euro geschätzt wurden.

Die Zahl der Aufnahmen in der ZAB ist von 2538 im Jahr 2002 auf 1451 im Jahr 2003 gesunken. Die ZAB ist inzwischen in den neuen Räumen in der Glacischaussee 2 ­ 4 untergebracht.

Ich frage den Senat:

1. Wie haben sich die Aufnahmen und die Auslastung in der ZAB in den Monaten Januar 2004 bis Juli 2004 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entwickelt? (Bitte die Zahlen für jeden Monat darstellen.

Nach Auffassung der zuständigen Behörde lässt die Fallzahlentwicklung im ersten Halbjahr 2004 noch keine Bewertung zu.

3. Wie hat sich das Aufkommen schwerst alkoholisierter Patienten, die statt in der ZAB in den Krankenhäusern ausnüchterten im gleichen Zeitraum entwickelt? (Bitte ebenfalls je Monat und Krankenhaus darstellen.) Statistiken oder Aufstellungen über das Aufkommen schwerst alkoholisierter Patientinnen und Patienten in den Hamburger Krankenhäusern werden nicht geführt. In der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit konnten keine Daten ermittelt werden.

4. Wie groß sind die Aufnahmekapazitäten in den Hamburger Krankenhäusern mit Notfallaufnahmen, um schwerst alkoholisierte Patienten in geeigneten Räumlichkeiten über Nacht über Monitore zu überwachen?

a) Wie stark waren diese Kapazitäten der Krankenhäuser im Zeitraum Januar bis Juli 2004 ausgelastet?

b) Sind in den Krankenhäusern hierdurch Mehrkosten entstanden und falls ja, in welcher Höhe und von wem werden diese getragen?

c) Welche Personalausstattung steht in den Krankenhäusern für die Ausnüchterung schwerst alkoholisierter Patienten, die von Rettungswagen zugeführt werden, zur Verfügung?

Gesonderte Kapazitäten für die Überwachung schwerst alkoholisierter Patientinnen und Patienten werden innerhalb der Notaufnahmen der Hamburger Krankenhäuser nicht ausgewiesen. Daher können Aussagen zu Kosten und Umfang der Betreuung dieses Personenkreises nicht gemacht werden. Spezielles Personal steht hierfür nicht zur Verfügung.

In mehreren Häusern des LBK Hamburg gibt es spezielle Überwachungsräume, die bei Bedarf auch schwerst alkoholisierten Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen:

· 1 Intoxikationsausnüchterungsraum mit 4 Plätzen in St. Georg,

· 8 Betten in der internistischen Notaufnahme für alle aufzunehmenden Personen mit der Möglichkeit zum Monitoring der Vitalfunktionen sowie ein speziell eingerichteter Raum mit der Möglichkeit der Kameraüberwachung im AK Altona

· 2 Überwachungsräume mit Monitoren, die bei Bedarf auch für schwerst alkoholisierte Patientinnen und Patienten genutzt werden können im Klinikum Nord und

· 1 speziell ausgestatteter Raum im AK Harburg, der auch für o. a. Zwecke verwendet werden kann.

5. Wie erklärt und bewertet die zuständige Behörde das Absinken der Aufnahmezahlen in der ZAB im Vergleich 2002 und 2003?

Nach Übernahme der ZAB durch die Feuerwehr werden betrunken hilflose Personen zunächst dem örtlich zuständigen Notfallversorgungskrankenhaus zugeführt. Hier entscheidet der behandelnde Arzt, ob der Patient stationär aufgenommen werden muss oder aber in die ZAB verlegt werden kann. Somit wurde ein patientengerechtes Verfahren gefunden, das die aus medizinischer Sicht erforderliche Überwachung gewährleistet.

6. Was hat die in Drs. 17/4280 angekündigte Prüfung einer Fernüberwachung der Vitalfunktionen über Monitor bei der ZAB ergeben?

Die Patienten-Fernüberwachung wurde mit der Inbetriebnahme der ZAB am Standort Glacischaussee im Juli 2004 eingeführt. Gegenwärtig können im Bedarfsfall drei Patienten zeitgleich überwacht werden. Die Anlage ist technisch so ausgelegt, dass die Anzahl der Überwachungsplätze durch Beschaffung zusätzlicher Komponenten jederzeit erhöht werden kann.

7. Wie häufig mussten die Rettungsassistenten der ZAB im Zeitraum Januar 2004 bis Juli 2004 einen Notarzt zur Betreuung eines aufgenommenen Patienten hinzuziehen und was waren jeweils die Gründe hierfür? Wenn ja, welche, von wem wurden sie angeordnet und welche Folgen hatten sie?

Bis zum 23.06.2004 wurden eingelieferte betrunkene Personen ohne sichtbare Verletzungen teilweise von den Krankenhausärzten im Rettungswagen der Feuerwehr vor der Notfallaufnahme untersucht. Die Verwahrfähigkeitsbescheinigung wurde ggf. ausgestellt. Dieses Verfahren führte zu Problemen bei der Abrechnung des Transports sowie zu einer unnötig langen Bindung des Rettungswagens.

Mit Wirkung vom 23.06.2004 werden die betrunkenen Notfallpatienten gem. einer Vereinbarung zwischen der Feuerwehr und der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit grundsätzlich im Notfallkrankenhaus aufgenommen. Nach einer gründlichen Untersuchung und ggf. Feststellung der Verwahrfähigkeit durch den behandelnden Arzt wird die Verlegung in die ZAB als Krankentransport durchgeführt.

Die zuständigen Behörden haben gleichlautende Anordnungen erlassen.

9. In Drs. 17/4098 werden durchschnittliche Kosten, für Personen, die in der ZAB versorgt werden, für die Jahre 2000 bis 2002 genannt. Wie stellen sich diese Kosten für das Jahr 2003 und 1. Halbjahr 2004 dar?

Die in der Drs. 17/4098 dargestellten Kosten pro versorgter Person für die Jahre 2000 bis 2002 ergeben sich aus den dem LBK gewährten Zuwendungsmitteln pro Kopf. Die Darstellung der Kosten ab 2003 blieb in der damaligen Antwort unbeantwortet, weil der Standort Brennerstraße für die Feuerwehr eine Interimslösung darstellte und somit keine vergleichbaren Daten vorlagen.

Für die Betriebskosten der ZAB sind derzeit 415 000 Euro p. a. in Ansatz gebracht.

Der Anteil der Personalkosten ist gem. Personalkostentabelle mit rund 205 000 Euro zu beziffern.

Die Feuerwehr hat erst am 29.06.2004 von der Brennerstraße in das umgebaute Gebäude in der Glacischaussee umziehen können. Die Kalkulation der durchschnittlichen Kosten pro betreuter Person für das erste Halbjahr 2004 konnte bisher nicht erfolgen.

Daten, die über die Kostenentwicklung Aufschluss geben können, können daher erst für das zweite Halbjahr 2004 ermittelt werden.

10. Wie bewertet der Senat den Erfolg der Übertragung der ZAB auf die Feuerwehr unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsverbesserung einerseits und der Aufgabenerfüllung andererseits?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Die zuständige Behörde beurteilt die Übertragung der ZAB auf die Feuerwehr sowohl aus Gründen der hiermit verbundenen Einsparung von Haushaltsmitteln als auch aus Gründen einer patientengerechten Aufgabenerfüllung als positiv.