Versicherung

Entgiftungsplätze und Wartezeiten im Drogen- und Suchtbereich (II)

Die Antwort des Senats auf die o.a. Kleine Anfrage (Drucksache 16/1237) ergibt nicht in allen Punkten die gewünschte Information und Transparenz und wirft weitere Fragen auf.

Ich frage den Senat:

1. In der Antwort des Senats auf die genannte Kleine Anfrage wird darauf hingewiesen, daß auch in anderen psychiatrischen Abteilungen der übrigen Hamburger Krankenhausabteilungen Behandlungsangebote vorhanden sind. In welchen Abteilungen Hamburger Krankenhäuser sind welche und wie viele Behandlungsplätze konkret vorhanden, wie waren diese 1997 ausgelastet, und welche Wartezeiten bestanden für welche Klientel (Angaben bitte differenziert nach legalen und illegalen Drogen)?

In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/1237 wurde darauf hingewiesen, daß Abhängige legaler und illegaler Drogen auch in anderen Abteilungen behandelt werden. Eine festgelegte Platzzahl ausschließlich für diesen Personenkreis gibt es nicht. Aufnahmeindikation und -zeitpunkt richten sich nach den medizinischen Notwendigkeiten des Einzelfalls.

2. Liegen dem Senat Vergleichszahlen aus anderen Bundesländern über die dortigen spezialisierten und die allgemeinen Entzugsplätze vor? Wenn ja, welche und im speziellen für die Stadtstaaten Berlin und Bremen?

Nein.

3. Wie hoch war die Zahl der Drogenentzüge in den vom Senat erwähnten allgemein psychiatrischen Abteilungen und den Abteilungen für Innere Medizin für die Jahre 1995 bis 1997 (Angaben bitte differenziert nach legalen und illegalen Drogen)?

Die Krankenhausdiagnosestatistik lässt eine Auswertung nach dem Kriterium „Entzug" nicht zu. Die Daten könnten nur durch eine manuelle Auswertung sämtlicher Krankenakten erhoben werden. Dies ist mit vertretbarem Aufwand in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

4. Wie viele stationäre qualifizierte Entzüge von legalen und illegalen Drogen gab es im Rahmen der vom Senat angegebenen Spezialangebote in den Jahren 1995 bis 1997?

Differenzierung wie in Nummer 1.

Die Fallzahlen der Spezialangebote sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Dabei wird davon ausgegangen, dass alle Personen zur Entgiftung aufgenommen wurden. Die Angaben für das Heinrich-Sengelmann-Krankenhaus und die Fachklinik Bockholt beziehen sich auf das Gesamtangebot, eine Differenzierung nach den in den Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg und den Schleswig-Holsteins aufgenommenen Betten ist nicht möglich.

5. a) Wie definiert der Senat einen „ambulanten Entgiftungsplatz" und einen „ambulanten Platz" im Therapiebereich?

Im ambulanten Bereich gibt es keine dem stationären Sektor vergleichbare Definition von Plätzen.

Soweit entsprechende Kapazitätsangaben gemacht werden, orientieren sich diese an der Zahl der im Rahmen der räumlichen und personellen Ressourcen möglichen Behandlungsfälle.

5. b) Wie viele ambulante Entzüge gab es in den Jahren 1995 bis 1997 im Bereich der legalen und illegalen Drogen?

Da für Abhängige von legalen Drogen keine ambulanten Entgiftungsangebote im Rahmen von Zuwendungen gesondert gefördert werden, sind Daten über die Anzahl entsprechender Maßnahmen nicht vorhanden.

Von Abhängigen illegaler Drogen wurden im Projekt VIVA Rahlstedt 1996 120 und 1997 165 Entzüge begonnen. Für 1995 liegen keine entsprechenden Daten vor. Für die Drogenambulanzen liegen für die Jahre 1995 und 1996 keine Daten vor. Im übrigen wird auf die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/1237 verwiesen.

6. Wie hoch ist die Auslastung der Drogenambulanzen GmbH in Prozent in 1997 hinsichtlich Entzügen und anderer Angebote (welcher)?

Eine prozentuale Auslastung der Hilfesegmente der Drogenambulanzen im Jahr 1997 kann nicht angegeben werden, da keine entsprechende Kontingentierung der jeweiligen Angebote vereinbart wurde.

7. Bedeutet die Aussage des Senats, dass die zwölf zusätzlichen Entzugsbetten im illegalen Drogenbereich in Anbindung an die Fachklinik Bockholt für Kinder und Jugendliche ausschließlich dieser Altersgruppe vorbehalten sein sollen?

Ja.

8. Hält der Senat eine weitere zielgruppenspezifische Ausdifferenzierung stationärer Entzugsangebote z. B. für Frauen für erforderlich? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie sind die konkreten Planungen?

Eine weitere zielgruppenspezifische Ausdifferenzierung im klinischen Bereich wird derzeit nicht für erforderlich gehalten. Frauenspezifische Angebote werden in den Einrichtungen vorgehalten (vgl., Antwort zu 3.).

9. Plant der Senat im ambulanten Suchtentzug eine Erweiterung des Angebotes? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie sind die konkreten Planungen?

Ja. Mit dem Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK Hamburg) wird angestrebt, in den drei bestehenden Drogenambulanzen die auf Dosisreduzierung angelegte medikamentengestützte Intervention mit dem Ziel der ambulanten Entgiftung kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Für den Personenkreis der substituierten Patientinnen und Patienten wird der LBK Hamburg in den Drogenambulanzen erproben, inwieweit sich Akupunktur als komplementäre Maßnahme zur Substitutionsbehandlung und zur ambulanten Entgiftung eignet. Darüber hinaus ist geplant, diese Methode künftig verstärkt auch für ambulante Entzugsangebote zu nutzen. Da es sich hierbei um einen suchtmittelübergreifenden Behandlungsansatz handelt, umfaßt die Zielgruppe sowohl Alkoholabhängige als auch Abhängige illegaler Drogen.

Eine Finanzierung der jeweiligen Maßnahmen über die gesetzliche Krankenversicherung wird derzeit geprüft.

10. a) Wie viele und welche drogenfreien Übergangseinrichtungen mit jeweils wie vielen Plätzen stehen für die Zeit nach dem Entzug zur Zeit in Hamburg zur Verfügung?

Hamburg stellt für Drogenabhängige, die sich nach dem Entzug nicht für einen unmittelbar anschließenden Antritt einer Entwöhnungsmaßnahme (stationäre Therapie) entschließen können, drogenfreie Übergangsangebote in den folgenden Einrichtungen zur Verfügung.

Projekt Träger Platzzahl Clean-WG Jugendhilfe e.V. 16 (+ 2 Notbetten) Soziale Orientierung Jugend hilft Jugend e.V. 12

10. b) Welche konkreten Planungen zur Schaffung bzw. zur Ausweitung diesbezüglicher Kapazitäten gibt es seitens des Senats?

Keine.

11. Hält der Senat inzwischen die Entzugskapazitäten in Hamburg für derartig ausreichend, um entsprechend seiner vor vier Jahren im Suchtbericht gemachten Aussage nun auch in Hamburg ein „Therapie-sofort-Projekt" zu schaffen? Wenn nein, warum noch nicht?

Der Senat hält die Entgiftungskapazitäten einschließlich der zwölf zusätzlichen Betten in der Fachklinik Bockholt derzeit für ausreichend. Bezüglich eines „Therapie-sofort-Projektes" wird auf die Antwort des Senates auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 15/7998, Antwort zu 8.a) bis c), verwiesen.