Gebäudekomplex „Am Stintfang"

Seit den fünfziger Jahren ist das städtebaulich einmalig gelegene Grundstück „Am Stintfang" mit einem Gebäudekomplex bebaut, in dem die Hamburger Jugendherberge, ein bezirkliches Haus der Jugend und weitere Dauernutzer/innen beheimatet sind.

In regelmäßigen Abständen werden Begehrlichkeiten laut, dieses Grundstück anderweitig kommerziell zu nutzen. Untermauert wird dies durch die vom Oberbaudirektor Kossak vorgestellte Vision zur „Cityerweiterung" durch „Strahlachsen", die im „Hamburger Abendblatt" vom 19. Februar 1998 skizziert waren. In einer Ausgabe des „Spiegels" (29/98, Seite 65 f.) werden darüber hinaus kursierende „Gerüchte" zitiert, dass der Immobilienbesitzer Willi Bartels in Besitz des Grundstückes der Immobilie gelangen wolle.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Trifft es zu, dass in der Stadtentwicklungsbehörde Pläne zur Umnutzung der Fläche und einer Neubebauung entworfen werden bzw. worden sind?

Nein.

2. a) Wer ist Grundeigentümer des Grundstückes „Am Stintfang"?

Die Freie und Hansestadt Hamburg.

2. b) Welche Dienststelle der FHH verwaltet das Grundstück und den Gebäudekomplex?

Grundstück und Gebäude der Jugendherberge „Auf dem Stintfang" befinden sich zur Nutzung für Zwecke der Jugendhilfe im Verwaltungsvermögen der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung.

3. Welche Nutzung(en) lassen

a) der Flächennutzungsplan, Grünfläche mit Kennzeichnung „Jugendherberge" als Gemeinbedarfseinrichtung.

3. b) der geltende B-Plan,

Der Baustufenplan St.Pauli weist das Grundstück als Grünfläche (Außengebiet) aus und lässt Gebäude öffentlicher Art zu.

3. c) das Landschaftsprogramm an dieser Stelle zu?

Das Landschaftsprogramm stellt keine zulässigen Nutzungen dar, sondern setzt ­ abgeleitet aus rechtlichen Vorgaben unter Beachtung des Flächennutzungsplans ­ Zielvorstellungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächendeckend um. Für den Bereich des Gebäudekomplexes „Auf dem Stintfang" (Jugendherberge/Haus der Jugend) stellt es das Milieu „Parkanlage als elbnahen Abschluß der Wallanlagen" dar (1. Grüner Ring und Landschaftsachse) und lässt folgende Nutzungen zu: Parkanlage, Schutz des Landschaftsbildes, Landschaftsachse.

4. Gibt es Kauf- und/oder Bebauungsanfragen für das Grundstück? Wenn ja, von wem und welche Nutzungsabsichten bestehen?

Aktuelle Anliegen liegen dem Senat nicht vor. Bis 1992 gab es mehrere Interessenbekundungen, die aber nicht weiterverfolgt wurden.

5. Welchen Stellenwert mißt der Senat der vom Deutschen Jugendherbergswerk geführten Jugendherberge hinsichtlich ihrer Bedeutung im Jugendtourismus der Stadt und eines möglichen Werbeeffektes für die Hansestadt bei?

Die seit 1953 betriebene Jugendherberge gehört mit ihrer Jahresauslastung von 67,5 Prozent (entsprechend 246 Belegungstagen) in einer Reihe mit Berlin, München, Frankfurt am Main und Köln zu den bedeutendsten Jugendherbergsstandorten in Deutschland. Der Anteil der Übernachtungen von ausländischen Gästen beträgt 25 Prozent. Von diesen Übernachtungen entfallen rund 80 Prozent auf Einzelgäste; besonders hervorzuheben sind hier die USA, Australien, Japan, Italien und die Schweiz.

Der nationale und internationale Werbeeffekt für Hamburg ist erheblich.

6. Wie viele junge Menschen übernachteten in der Jugendherberge „Am Stintfang" in 1996, 1997 und im ersten Halbjahr 1998?

1996: 89 107, 1997: 84 207 und im ersten Halbjahr 1998: 38 371.

7. Stimmt der Senat der Einschätzung zu, dass der einmalige Standort für eine Großstadtjugendherberge unbedingt für eine weitere Nutzung auf gemeinnütziger Basis erhaltenswert ist?

Ja.

8. Das Haus der Jugend „Am Stintfang" stellt einen in der Umgebung raren Treffpunkt für Kinder und Jugendliche dar.

a) Wie groß ist der Einzugsbereich des HDJ?

Er umfaßt die Stadtteile Neustadt, Hamburg-Altstadt, St.Pauli (südlicher Teil) und das Karolinenviertel. Einige Kinder und Jugendliche kommen auch aus anderen Stadtteilen.

8. b) Wie hoch ist die durchschnittliche Besucherfrequenz pro Monat?

Nach Angaben des Bezirksamtes Hamburg-Mitte umfaßt die Zielgruppe ca. 200 Kinder und Jugendliche.

8. c) In welcher Entfernung befinden sich die nächstgelegenen vergleichbaren Einrichtungen für Kinder und Jugendliche?

Im Umkreis von ca. 1,5 bis 2 km gibt es im Bezirk Hamburg-Mitte folgende Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit: Haus der Jugend St.Pauli Bei der Schilleroper Nachbarschaftsheim St.Pauli Silbersackstraße Abenteuerspielplatz Am Brunnenhof Arbeitsgemeinschaft Karolinenviertel Grabenstraße Kinderglück Beckstraße.

9. Wie beurteilt der Senat die Aussage, dass der Standort des HDJ unverzichtbar für eine quartiersnahe Jugend- und Kindersozialarbeit bzw. offene Kinder- und Jugendarbeit ist?

Der Standort wird vom zuständigen Bezirksamt weiterhin für unverzichtbar gehalten. Ein wesentlicher Schwerpunkt des Angebots richtet sich an die Kinder und Jugendlichen des Einzugsbereichs Neustadt und Hamburg-Altstadt, für die das Haus die einzige Einrichtung ist, die auf hohem Qualifikationsniveau eine umfangreiche Angebotsstruktur für die verschiedenen Zielgruppen vorhält. Die in der Antwort zu 8.c) genannten Einrichtungen sind nur über infrastrukturelle Barrieren (große, verkehrsdichte Straßenzüge, Gewerbegebiet) erreichbar und ihrerseits ausgelastet.

10. Im Gebäude sind weitere Dauernutzer/innen, vor allem der Landesjugendring Hamburg und mehrere Jugendverbände, untergebracht. Des weiteren wird der vorhandene Saal regelmäßig genutzt. Welche Nutzer/innen belegen im Gebäude

a) Büroräume,

b) Veranstaltungsräume (regelmäßig) (bitte getrennt ausweisen)? Folgende Träger nutzen die genannten Räume: Träger Raumart Hamburger Jugendorchester Saal, sporadisch Nebenräume Hamburger Schauspielstudio Saal, sporadisch Nebenräume Stintfang Square Dancers Saal, sporadisch Nebenräume Weberknecht-Bühne ­ freie Theatergruppe Saal, sporadisch Nebenräume Verband Christlicher Pfadfinder in Hamburg e.V. Büroräume im 2. Stock, sporadisch Nebenräume

Träger Raumart Sozialistische Jugend Deutschlands „Die Falken" Büroräume im 2. Stock, sporadisch Nebenräume Arbeitsgemeinschaft freier Jugendverbände (AGfJ) Büroräume im 2. Stock, sporadisch Nebenräume Landesjugendring Büroräume im 2. Stock, sporadisch Nebenräume Zeltlagerverein „Unsere Welt" e.V. Büroräume im 2. Stock, sporadisch Nebenräume 11. a) Trifft es zu, dass die Jugendherberge „Am Stintfang" einen größeren Raumbedarf hat?

Wenn ja, warum? Wenn ja, betrifft dies die Räume des HDJ Stintfang oder der weiteren Dauernutzer/innen des Gebäudekomplexes „Am Stintfang"?

b) Unter den Nutzer/innen des Gebäudes herrscht angesichts der diversen Anzeichen für eine Änderung des derzeitigen Zustandes große Unruhe. Werden Gespräche mit den Nutzer/innen des Gebäudekomplexes geführt, um für Klarheit zu sorgen? Wenn ja, wer ist an diesen Gesprächen, insbesondere auch von seiten der FHH, beteiligt?

Wenn nein, warum geschieht dies nicht?

Die Jugendherberge soll nach den Vorstellungen des Trägers, dem Deutschen Jugendherbergswerk Landesverband Nordmark e.V., dem internationalen Standard entsprechend modernisiert werden, wie dies bereits im jetzigen Gebäudekomplex begonnen wurde. Hierzu gehören unter anderem die Verbesserung des Standards der sanitären Anlagen und eine Reduzierung der Bettenzahlen in einem Teil der Zimmer. Das Jugendherbergswerk hat dazu im August 1998 eine erste Ideenskizze vorgelegt.

Danach erscheint es dem Jugendherbergswerk wünschenswert, weitere Räume im ersten und zweiten Stock des gesamten Gebäudekomplexes für Jugendherbergszwecke herzurichten. Eine Ausdehnung der Jugendherbergsnutzung innerhalb des Gebäudekomplexes würde die Möglichkeit der angestrebten Modernisierung eröffnen, ohne dass eine nicht vertretbare Reduzierung der gesamten Bettenkapazität erfolgt.

Nach den derzeitigen Raumnutzungen wären von einer räumlichen Ausweitung der Jugendherberge sowohl jugendverbandliche als auch bezirkliche Nutzungen betroffen.

Dem Jugendherbergswerk wurde eine Prüfung seiner Überlegungen zu einer Nutzungsveränderung zugesagt. Im Rahmen dieser Prüfungen wird unter anderem am 23. September 1998 ein Gespräch mit den jugendverbandlichen Nutzern geführt werden. Die FHH wird dabei vom Amt für Jugend vertreten.

12. Vertritt der Senat die in der Antwort zu Drucksache 13/6867 geäußerte Auffassung zum Erhalt der Jugendherbergseinrichtung weiterhin? Wenn nein, warum nicht?

Ja.

13. Welche Auffassung vertritt der Senat hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des Gebäudekomplexes durch

a) Haus der Jugend,

b) Landesjugendring,

c) die weiteren im Haus ansässigen Dauernutzer/innen, z. B. Jugendverbände?

Die Meinungsbildung über die zukünftigen Nutzungsanteile der verschiedenen Anbieter von Kinder- und Jugendarbeit innerhalb des vorhandenen Gebäudekomplexes ist noch nicht abgeschlossen. Die bisherige Konzeption, die gemeinsame Nutzungen für Angebote der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit, für die Organisation von stadtweit wirkender Jugendverbandsarbeit und für den Betrieb der Jugendherberge vorsieht, wird auch für zukünftige Nutzungsoptionen handlungsleitend sein.