Einzelheiten ergeben sich aus dem anliegenden Überleitungsplan und der Übersicht über die Auswirkungen auf den Haushalt 20052006
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Durch die Einrichtung des Landesbetriebes RathausService entstehen keine zusätzlichen Haushaltsbelastungen. Der Ausgleich des vom Senat beschlossenen Haushaltsplan-Entwurfs 2005/2006 bleibt gewahrt.
Einzelheiten ergeben sich aus dem anliegenden Überleitungsplan und der Übersicht über die Auswirkungen auf den Haushalt 2005/2006.
Ab dem Wirtschaftsjahr 2007 soll eine Leistungsverrechnung mit den Kunden des Rathaus-Service (Senats- und Bürgerschaftskanzlei, Fachbehörden und weitere Kunden) erfolgen. D. h., dass alle erbrachten Leistungen gegenüber den behördlichen und privaten Kunden auf der Basis transparenter Preise abgerechnet werden. Dies macht eine entsprechende Aufstockung der Sach- und Fachausgaben im Budget der betroffenen Verwaltungseinheiten erforderlich. Diese Umschichtung führt in der Folge beim Landesbetrieb Rathaus-Service zu höheren Einnahmen im Wirtschaftsplan, und zu einer entsprechenden Verringerung des Zuschusses aus dem Haushalt an den Wirtschaftsplan.
Die Veranschlagung der Personalausgaben erfolgte nach den für den Haushaltsplan geltenden Grundsätzen. Hinzu kommen Beiträge zur Landesunfallkasse, die bisher zentral beim Titel 9700.532.30 veranschlagt waren.
Die Höhe der Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Altersteilzeit ab 2005 wurden durch ein Gutachten ermittelt. Der Landesbetrieb Rathaus-Service wird den errechneten Wert unter der Zusage einstellen, dass die Finanzbehörde für die bis zum 31. Dezember 2004 entstandenen Verpflichtungen eintritt und für die ab 2005 einzustellenden Beträge zur Vermeidung der Überschuldung des Landesbetriebes eine Gewährleistung der Versorgungszusagen durch die Freie und Hansestadt übernimmt.
Mit der Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens muss die Eröffnungsbilanz und der Jahresabschluss von der Finanzbehörde Vorprüfstelle II für das Kassen- und Rechnungswesen geprüft werden. Einen entsprechenden Betrag in Höhe von 26.000 Euro, der für die Dienstleistung an die Finanzbehörde zu zahlen ist, wurde in den Wirtschaftsplan eingestellt.
Alle technischen Anlagen, die zur Durchführung der Aufgaben des Landesbetriebes notwendig sind, wurden durch eine Inventur erfasst und werden dem Landesbetrieb übertragen.
Es wird ein zentraler Titel im zukünftigen Haushaltsplan 2005/2006, Einzelplan 1.1, Kapitel 1100.682.01" Betriebszuschuss an den Wirtschaftsplan Rathaus-Service" ausgebracht, der die erforderlichen Personal- und Sachmittel inklusive der Rückstellungsbedarfe für Versorgungsleistungen abzüglich der erwirtschafteten Erträge enthält.
Investitionen sind als besondere Zuschüsse an den Wirtschaftsplan zu veranschlagen. IUK-Technik wird nach den Regularien der IUK-Gesamtplanung geplant und finanziert. Die laufenden Betriebsausgaben für IUK werden bei dem besonderen Zuschusstitel 1100.682.56 „Betriebszuschuss an den Wirtschaftsplan Rathaus-Service für IUKAusgaben" veranschlagt. Für IUK-Investitionen wird der „Investitionszuschuss an den Wirtschaftsplan Rathaus-Service für den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik" als Leertitel eingerichtet (unterjährige Mittelausstattung aus dem zentralen Investitionstitel im Einzelplan 9.1).
Für die Versorgungsaufwendungen im Wirtschaftsplan wird der Festtitel 1100.632.91 „Zuweisung für Versorgungszuschläge an Wirtschaftspläne" mit dem entsprechenden Ansatz ausgebracht.