Zuführungen der Polizei in die Untersuchungshaft/Vorführungen vor den Haftrichter

Ich frage den Senat:

1. Wie haben sich die Zuführungen der Polizei in die Untersuchungshaftanstalten von Beginn 2000 bis Oktober 2004 entwickelt? Bitte differenziert nach Jahren, Anzahl der zugeführten Personen und Untersuchungshaftanstalten darstellen.

2. Welche Delikte sollen die zugeführten Personen begangen haben? Bitte nach zugeführten Personen, Art der Delikte und Jahren auflisten.

3. Wie viele der zugeführten Personen verblieben in der Untersuchungshaft und wie viele wurden seit dem Jahr 2000 bis Oktober 2004 nach der Prüfung durch den Haftrichter/der Haftrichterin wieder auf freien Fuß gesetzt?

Die entsprechenden Angaben werden statistisch nicht erhoben. Eine gesonderte Auswertung aller in Frage kommenden Fälle ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten.

Der Transport von zuzuführenden Personen wird grundsätzlich von der Dienstgruppe Gefangenentransport (DGT) des Landeskriminalamtes (LKA 211/DGT) durchgeführt.

Das LKA 211/DGT hat auf Ersuchen oder Anordnung der Staatsanwaltschaft, der Gerichte sowie von Polizeidienststellen folgende Personen zu transportieren:

­ Vorläufig Festgenommene und Verhaftete, die von einer Polizeidienststelle zur erkennungsdienstlichen Behandlung dem Erkennungsdienst überstellt werden sollen,

­ Vorläufig Festgenommene und Verhaftete, die direkt oder nach erkennungsdienstlicher Behandlung der Untersuchungshaftanstalt zugeführt werden sollen,

­ Vorläufig Festgenommene, die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens für die Dauer der Nachtstunden in der Untersuchungshaftanstalt untergebracht werden sollen,

­ Zeugen, die aufgrund eines Gerichtsbeschlusses einem Gericht vorgeführt werden sollen,

­ Gefangene aus dem Ausland, die der Hamburger Justiz überstellt werden,

­ Gefangene, die aus einer Haftanstalt heraus einer sachbearbeitenden Polizeidienststelle überstellt oder wieder zurückgebracht werden.

5. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Polizei, wie viele Angestellte sind im Zuführdienst/Gefangenentransport seit dem Jahr 2000 bis Oktober 2004 tätig? Wie hat sich der Stellenbestand entwickelt? Bitte differenziert auflisten.11.2000 nicht mehr vor.

6. In wie vielen Fällen erfolgten Zuführungen/Vorführungen durch andere Dienststellen der Polizei? Um welche Fälle handelte es sich?

Siehe Antwort zu 1. bis 3.

7. Wie viele Justizbedienstete sind mit der Zuführung in der Untersuchungshaftanstalt im Rahmen der Amtshilfe nach Abgabe der Beschuldigten durch die Polizistinnen und Polizisten beschäftigt?

In der Zuführungsabteilung der Untersuchungshaftanstalt sind 11 Bedienstete eingesetzt. Eine Differenzierung hinsichtlich der originären Zuständigkeit oder Fällen der Amtshilfe wird dabei nicht vorgenommen.