Bebauungsplan 2325

Ortsteil Alte Neustadt ANS1 zwischen Weser, B 6, Am Hohentorsplatz und Eisenbahn Bremen­Oldenburg ANS2 zwischen Weser, Kleine Weser, Rolandstraße, Neustadtswall, Langemarckstraße, Neustadtscontrescarpe, Hohentorstraße, Große Sortillienstraße und B 6

ANS3 zwischen Weser, Werderstraße, Hochschule für Nautik, Kleine Weser und Herrlichkeit Ortsteil Neustadt/Hohentor NS/HT zwischen Oldenburger Straße, B 6, Woltmershauser Allee, Neustadtscontrescarpe, Friedrich-Ebert-Straße und Neuenlander Straße Ortsteil Südervorstadt/Buntentor SV/BT zwischen Neustadtscontrescarpe, Buntentorsteinweg, Gellertstraße, Hardenbergstraße, Kirchweg, Kornstraße, Gneisenaustraße, Gastfeldfeldstraße, Meyerstraße, Neuenlander Straße und Friedrich-Ebert-Straße Ortsteil Gartenstadt Süd GS zwischen Meyerstraße, Gastfeldstraße, Kirchweg und Neuenlander Straße Ortsteil Huckelriede HR1 zwischen Kleine Weser, Buntentorsdeich, Niedersachsendamm, Neuenlander Straße, Schulzentrum Valckenburger Straße, Kornstraße und Kirchweg HR2 zwischen Kleine Weser, Friedhof Huckelriede, Habenhauser Landstraße, Buntentorsdeich, Max-Eyth-Straße und Rolandklinik Ortsteil Neuenland NL1 Bereich der Bremer Straßenbahn AG zwischen Neuenlander Straße, Flughafendamm und Georg-Wulf-Straße NL2 zwischen Eisenbahn Bremen­Oldenburg, Carl-Francke-Straße, B 75 und Ochtumdeich

Als Grundlage der städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Gebiet wird der Bebauungsplan 2325 (Bearbeitungsstand: 13. März 2007) vorgelegt.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat hierzu am 12. April 2007 den als Anlage beigefügten Bericht erstattet.

Dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr ist eine Anlage beigefügt, in der die eingegangenen datengeschützten Stellungnahmen einschließlich der hierzu abgegebenen Stellungnahmen der Deputation für Bau und Verkehr enthalten sind.

Die Anlage zu dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr ist nur den Abgeordneten der Stadtbürgerschaft zugänglich.

Der Bericht der Deputation für Bau und Verkehr wird der Stadtbürgerschaft hiermit vorgelegt.

Der Senat schließt sich dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr einschließlich Anlage zum Bericht an und bittet die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan 2325 in Kenntnis der eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen.

Bericht der Deputation für Bau und Verkehr Bebauungsplan 2325

Aufhebung von Bebauungsplänen im Stadtteil Bremen-Neustadt für folgende Gebiete (Bearbeitungsstand: 13. März 2007) Ortsteil Alte Neustadt ANS1 zwischen Weser, B 6, Am Hohentorsplatz und Eisenbahn Bremen­Oldenburg ANS2 zwischen Weser, Kleine Weser, Rolandstraße, Neustadtswall, Langemarckstraße, Neustadtscontrescarpe, Hohentorstraße, Große Sortillienstraße und B 6

ANS3 zwischen Weser, Werderstraße, Hochschule für Nautik, Kleine Weser und Herrlichkeit Ortsteil Neustadt/Hohentor NS/HT zwischen Oldenburger Straße, B 6, Woltmershauser Allee, Neustadtscontrescarpe, Friedrich-Ebert-Straße und Neuenlander Straße Ortsteil Südervorstadt/Buntentor SV/BT zwischen Neustadtscontrescarpe, Buntentorsteinweg, Gellertstraße, Hardenbergstraße, Kirchweg, Kornstraße, Gneisenaustraße, Gastfeldfeldstraße, Meyerstraße, Neuenlander Straße und Friedrich-Ebert-Straße Ortsteil Gartenstadt Süd GS zwischen Meyerstraße, Gastfeldstraße, Kirchweg und Neuenlander Straße Ortsteil Huckelriede HR1 zwischen Kleine Weser, Buntentorsdeich, Niedersachsendamm, Neuenlander Straße, Schulzentrum Valckenburger Straße, Kornstraße und Kirchweg HR2 zwischen Kleine Weser, Friedhof Huckelriede, Habenhauser Landstraße, Buntentorsdeich, Max-Eyth-Straße und Rolandklinik Ortsteil Neuenland NL1 Bereich der Bremer Straßenbahn AG zwischen Neuenlander Straße, Flughafendamm und Georg-Wulf-Straße NL2 zwischen Eisenbahn Bremen­Oldenburg, Carl-Francke-Straße, B 75 und Ochtumdeich

Die Deputation für Bau und Verkehr legt den Bebauungsplan 2325 (Bearbeitungsstand: 13. März 2007) und die Begründung zum Bebauungsplan 2325 (Bearbeitungsstand: 13. März 2007) vor.

A) Verfahren nach dem Baugesetzbuch 1. Planaufstellungsbeschluss

Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 6. Juli 2006 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

2. Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 6. Juli 2006 den Beschluss gefasst, dass von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 abgesehen wird, da sich die Planaufstellung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt.

3. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan 2325 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 durchgeführt. Dabei wurde der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 festgelegt.

4. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sind gleichzeitig durchgeführt worden (§ 4 a Abs. 2 5. Ergebnis der Trägerbeteiligung

Das Ortsamt Neustadt/Woltmershausen hat Folgendes mitgeteilt: Der Ausschuss Bau, Umwelt und Verkehr des Beirates Neustadt hat in seiner Sitzung am 14. September 2006 den nachfolgenden Beschluss gefasst: Beschluss:

Der Bebauungsplan 2325 wird zur Kenntnis genommen.

Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr wird gebeten, bei der Aufstellung zukünftiger Bebauungspläne insbesondere für GE-Bereiche, wo Werbung grundsätzlich zulässig ist, die Aufstellung von Werbeträgern für Fremdwerbung auszuschließen.

Des Weiteren wird gebeten, Spielhallen und Modelwohnungen (Prostitution) auszuschließen.

Die Deputation für Bau und Verkehr gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:

Der Bebauungsplan dient ausschließlich der Aufhebung der Staffelbau- und Gewerbepläne sowie der Bebauungspläne auf Grundlage der Staffelbauordnung. Damit soll die Vereinheitlichung der Beurteilungsgrundlage für das gesamte Stadtgebiet erreicht werden. Differenzierte Festsetzungen zu einzelnen Teilbereichen sind nicht vorgesehen.

Die Deputation für Bau und Verkehr empfiehlt, den Planentwurf aus den vorgenannten Gründen unverändert zu lassen.

Die Handelskammer Bremen hat Folgendes mitgeteilt: Die Entwurfsunterlagen zur Aufhebung alter Staffelbau- und Gewerbepläne haben wir intensiv geprüft. Für weite Teile der Bremer Neustadt halten wir dieses Vorhaben für unproblematisch. Seitens verschiedener Mitgliedsunternehmen sind wir jedoch auf nachfolgende Sachverhalte aufmerksam gemacht worden, die es unseres Erachtens im weiteren Verfahren unbedingt zu berücksichtigen gilt:

· Das Wal-Mart-Gelände befindet sich seit geraumer Zeit in der Diskussion. Konkret geht es um in Ihrem Haus bekannte Erweiterungsabsichten sowie um Pläne zur Ansiedlung weiterer Fachmärkte. Wal-Mart hält es für erforderlich, diese Unternehmensabsichten vor dem Hintergrund des aktuell noch gültigen Bauplanungsrechtes zu diskutieren.

Da hier ein konkretes Planungserfordernis vorliegt, das kurzfristig in einen neuen Bebauungsplan münden dürfte, wird in der von Ihnen skizzierten Zwischenlösung (Heranziehung von § 34 Baugesetzbuch) nur ein unnötiger Zwischenschritt gesehen, auf den verzichtet werden sollte.

· Ähnliches gilt für den Bereich der südlichen Kornstraße im Bereich des Unternehmens Koch & Bergfeld (zwischen den Hausnummern 180 und 210). Auch hier gibt es bereits Gespräche über veränderte Nutzungskonzepte, die einen qualifizierten Bebauungsplan erfordern. Wenn es diesen also eher früher als später ohnehin geben wird, dann sollte auch in diesem Bereich auf den Zwischenschritt (§ 34 verzichtet werden.