Aktiengesellschaft

1. Ausgangslage und Zielsetzung

Der gegenwärtige Standort des Amtes Strom- und Hafenbau (HT) der Behörde für Wirtschaft und Arbeit an der Dalmannstraße ist gemäß Beschluss über den Masterplan zur Entwicklung der HafenCity aufzugeben. Die derzeit dort genutzten Verwaltungsgebäude sind bis auf das denkmalgeschützte Haus 1 abzureißen. Über die künftige Nutzung des zu erhaltenden Gebäudes ist noch nicht entschieden.

Nach dem Gesetz über das Sondervermögen „Stadt und Hafen" sind das Grundstück und die Gebäude des Amtes an der Dalmannstraße dem Sondervermögen ohne Wertausgleich zugewiesen worden.

Mit Drucksache 17/4068 hat die Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Information über die aktuellen Planungen zur Entwicklung und Erschließung der HafenCity und der Grundsatzentscheidung des Senats über die beabsichtigte Verlagerung von Behörden in die HafenCity bereits über die beabsichtigte Verlagerung des Amtes Strom- und Hafenbau Kenntnis genommen.

Entsprechend den Regularien zur Neuordnung des Gebäudemanagements in der Freien und Hansestadt Hamburg kann Strom- und Hafenbau als städtische Verwaltungseinheit nicht Eigentümer eines neuen Objektes werden, sondern nur Mieter. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, entweder ein geeignetes Objekt anzumieten, oder für die Bebauung einer im Grundbesitz der Freien und Hansestadt Hamburg befindlichen Fläche einen geeigneten Investor für eine anschließende Anmietung zu finden.

Unter Berücksichtigung der möglichen Gründung einer Port Authority (PA) mit der Integration weiterer hafenbezogener Verwaltungseinheiten (u. a. Teile des Amtes für Häfen, Dienstleistungen und Wirtschaftsinfrastruktur, das Referat Grundstücksangelegenheiten im Hafen der Liegenschaftsverwaltung) ist die Unterbringung von bis zu 670 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (davon ca. 570

Strom- und Hafenbau) zu realisieren.

2. Standortwahl

Damit die gestellten Anforderungen (wie beispielsweise eine gute verkehrliche land- und wasserseitige Belegenheit und Erreichbarkeit im/am Hafen, kurze Entfernungen zu den Bauaktivitäten im Kernbereich des Hafens, adäquate Nähe zum ÖPNV, kostengünstige Mietkonditionen) erfüllt werden können, wurden verschiedene Angebote im Hafen und im hafennahen Bereich untersucht. Im Ergebnis soll für die Unterbringung der bis zu 670 Personen eine Anmietung des Speichers P und Teilen des Speichers T am Neuen und Alten Wandrahm von der stadteigenen Hamburger Hafen- und Lagerhaus Aktiengesellschaft (HHLA) nach Umbau erfolgen. Die Bereitstellung von Stellplätzen (ca. 200) wird in dem derzeit von der HHLA auf dem Gelände des ehemaligen Speichers O im Bau befindlichen Parkhauses erfolgen. Vorteilhaft wird für HT die unentgeltliche Mitnutzung der vorhandenen HHLA Kantine bewertet. Hierdurch entfällt der Eigenaufwand für den Ersatz und den Betrieb einer eigenen Kantine. Die mögliche Zuordnung des HT Rechenzentrums ­ bei getrennten Funktionen ­ in demselben Gebäude des von der HHLA im Block T betriebenen eigenen Rechenzentrums wird ebenfalls als vorteilhaft bewertet. Durch die gemeinsame Nutzung der vorhandenen Infrastruktur können die Aufwendungen für die Erstellung einer eigenen Basisinfrastruktur reduziert werden. Darüber hinaus wird mit der Anmietung der Speicherflächen P und T ein Beitrag für einen größeren Anteil hafenkonformer Nutzungen innerhalb der Speicherstadt realisiert.

Der Standort der Speicher am Neuen und Alten Wandrahm erfüllt aufgrund der unmittelbaren Nähe zum jetzigen Standort alle Anforderungen vergleichbar gut. Wegen der bereits vorliegenden praktischen Erfahrungen der HHLA BÜRGERSCHAFT

02.11.0418.Wahlperiode Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Haushaltsplan 2004/Verlagerung städtischer Dienststellen (des Amtes Strom- und Hafenbau der Behörde für Wirtschaft und Arbeit) aus dem Gebiet der Hafencity in der Umstrukturierung von ehemaligen Speicherflächen rechnet die HHLA mit einer Bauzeit von bis zu 18 Monaten nach Vertragsabschluss und gewährleistet damit eine rechtzeitige Umsetzung innerhalb des vorgegebenen Zeitplans.

Die umgebauten Speicherflächen sollen zunächst für 20 Jahre fest von der HHLA angemietet werden. Innerhalb der ersten 10 Jahre soll eine Jahresmiete (incl. PKW-Stellplätzen) von rund 2.294 Tsd. Euro gelten. Für die Zeit ab dem 11. Vertragsjahr erfolgt für die verbleibende Laufzeit eine Anpassung in 3 Stufen (alle Werte einschl. USt. und PKWStellplätzen):

Die Jahresmiete beinhaltet auch die derzeitige Grundstückspacht der HHLA an die Liegenschaftsverwaltung i. H. v. 34 Tsd. Euro p. a., die nach Abschluss des Mietvertrags auf den Mieter HT übertragen wird.

3. Zeitplan

Vor dem Hintergrund der Integration in das Konzept „Wachsende Stadt" mit hoher Priorität ist es das primäre Ziel der HafenCity Hamburg GmbH (HCH), die termingerechte Errichtung des Überseequartiers sicherzustellen.

Nach der aktuellen Planung soll den Bewerbern zur Realisierung des Überseequartiers die notwendige Räumung des derzeitigen Standortes mit Ende 2006 verbindlich zugesagt werden. Nach dem gegenwärtigen Zeitplan soll Ende 2004 der Mietvertrag mit der HHLA abgeschlossen werden. Von diesem Zeitpunkt an kalkuliert die HHLA eine Bauzeit von bis zu 18 Monaten, d. h. mit der Übergabe der Büroflächen wäre ab Juni 2006 zu rechnen. Der anschließende Umzug könnte bis Ende Juli 2006 abgeschlossen sein. Die Räumung der bisherigen Flächen durch die HCH könnte im Anschluss termingerecht bis Ende 2006 vollzogen werden.

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Insgesamt werden bis 2006 umzugsbedingte Einmalkosten von voraussichtlich bis zu 3.500 Tsd. Euro anfallen, die vom Sondervermögen „Stadt und Hafen" zu tragen sind.

Diese Aufwendungen setzen sich zusammen aus Kosten von rund 3.000 Tsd. Euro für den teilweisen Ersatz der IuKInfrastruktur und -Ausstattung, speziellem Brandschutz und Klimatisierungen im DV-Bereich sowie den Kosten des Umzugs selbst i. H. v. ca. 500 Tsd. Euro.

Des Weiteren können Kosten für die Neuerrichtung der Kommunikationszentrale HT i. H. v. bis zu 4.000 Tsd. Euro entstehen. Die derzeitige Kommunikationszentrale am Brooktor sollte gemäß Beschluss zum Masterplan HafenCity ebenfalls verlagert werden, kann aber aus heutiger Sicht noch für einen längeren Übergangszeitraum am derzeitigen Standort verbleiben und weiter genutzt werden, so dass bei einem Verbleib an diesem Standort lediglich Kosten für evtl. erforderliche bauliche Maßnahmen zur architektonischen Integration dieses Bauwerks in das künftige Straßenumfeld am Magdeburger Hafen entstehen würden. Diese Maßnahmen werden voraussichtlich erst in 2009 umgesetzt, sodass die Veranschlagung der erforderlichen Kassenmittel zu den Haushaltsberatungen 2007/2008 vorzunehmen ist.

Um entsprechende Kosten für die Neuerrichtung der Kommunikationszentrale zu vermeiden, wird ein Verbleib dieser Einheit am derzeitigen Standort am Brooktor auf Dauer angestrebt.

Nach heutigem Kenntnisstand sind zunächst bis zu 3. Tsd. Euro vom Sondervermögen „Stadt und Hafen" zu tragen und über den im Haushaltsplan-Entwurf 2005/2006 neu eingerichteten Titel 7500.341.11 „Kostenbeitrag des Sondervermögens „Stadt und Hafen" für die Standortverlagerung des Amtes Strom- und Hafenbau" zu vereinnahmen.

Im Haushaltsplan-Entwurf 2005/2006 hat der Senat diesen Titel und den korrespondierenden Ausgabetitel 7500.799. mit der Zweckbestimmung „Durchführung der Standortverlagerung Strom- und Hafenbau" mit einem Kassenmittelansatz von netto 3.000 Tsd. Euro in 2005 und 500 Tsd. Euro in 2006 veranschlagt. Nicht berücksichtigt wurden dabei die umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen. HT ist nur für den gewerblichen Teil seiner Tätigkeit vorsteuerabzugsberechtigt. Die tatsächlichen Kosten werden ­ unter Einbeziehung der nicht vorsteuerabzugsberechtigten hoheitlichen Aufgaben ­ endgültig erst im Laufe der Jahre 2005/2006 präzisiert werden können. Sollten die veranschlagten Kassenmittel auf Grund der Umsatzsteuerbelastung nicht ausreichend sein, wird der Senat die erforderlichen Mittel nachfordern.

Im Entwurf für 2005/2006 des Wirtschaftsplans „Sondervermögen Stadt und Hafen" ist die entsprechende Ergänzung des Ausgabeansatzes für Verlagerungskosten von „behördlichen Einrichtungen" bereits berücksichtigt.

Da das Amt HT der BWA die derzeitigen Gebäude an der Dalmannstraße mietfrei gegen Übernahme der Instandhaltungskosten nutzt, sind im entsprechenden Sach- und Fachhaushalt des Einzelplans 7 bislang keine entsprechenden Mietzahlungen veranschlagt worden. Für den Abschluss des Mietvertrages mit der HHLA ist es erforderlich, gemäß §§ 38, 16 LHO und der entsprechenden Verwaltungsvorschriften (VV), eine Verpflichtungsermächtigung (VE) für die ersten 3 Jahre der Gebäudeanmietung auszubringen. Auf Basis von Anmietungskosten i. H. v. ca. 2. Tsd. Euro jährlich (Bruttokaltmiete) ergibt sich bei dem Titel 7500.518.61 Mieten und Pachten ein Mehrbedarf in Höhe von 6.882 Tsd. Euro VE. Die erforderlichen Kassenmittel sollen im Haushaltsjahr 2006 in Kenntnis des Umzugstermins bei der Bürgerschaft nachgefordert werden.

5. Petitum:

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle

1. dem dargestellten Finanzierungskonzept zustimmen,

2. dem Abschluss eines Mietvertrages mit der HHLA zur Anmietung von Büroflächen mit einer 20jährigen Laufzeit zustimmen,

3. im Haushaltsplan 2004 bei dem Titel 7500.518. „Mieten und Pachten" die VE von 410 Tsd. Euro um 6.882 Tsd. Euro auf 7.292 Tsd. Euro erhöhen.