Bebauungsplan

Aufhebung von Bebauungsplänen im Stadtteil Bremen-Woltmershausen für folgende Gebiete (Bearbeitungsstand: 13. März 2007) Ortsteil Rablinghausen Rhs zwischen Rablinghauser Deich, Stromer Straße/Wiedhofstraße und Neuer Schutzdeich Ortsteil Woltmershausen Whs1 zwischen Auf dem Bohnenkamp, Neuer Schutzdeich, Kamphofer Damm und Kleingartengebiet Am alten Schutzdeich Whs2 zwischen Simon-Bolivar-Straße, Schwarzer Weg, Am Gaswerkgraben und Bahnstrecke Bremen­Oldenburg Whs3 zwischen Woltmershauser Straße, Duntzestraße, Westerdeich, Ladestraße,

Auf dem Bohnenkamp und Wildeshauser Straße Whs4 zwischen Woltmershauser Straße und Ladestraße, Woltmershauser Tunnel, Simon-Bolivar-Straße, Mittelkampstraße und Alter Schutzdeich Whs5 zwischen Weser, Hohentorshafen und Ladestraße/Westerdeich Whs6 beidseitig Warturmer Heerstraße

Als Grundlage der städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Gebiet wird der Bebauungsplan 2328 (Bearbeitungsstand: 13. März 2007) vorgelegt.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat hierzu am 12. April 2007 den als Anlage beigefügten Bericht erstattet.

Der Bericht der Deputation für Bau und Verkehr wird der Stadtbürgerschaft hiermit vorgelegt.

Der Senat schließt sich dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr an und bittet die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan 2328 zu beschließen.

Bericht der Deputation für Bau und Verkehr Bebauungsplan 2328

Aufhebung von Bebauungsplänen im Stadtteil Bremen-Woltmershausen für folgende Gebiete (Bearbeitungsstand: 13. März 2007) Ortsteil Rablinghausen Rhs zwischen Rablinghauser Deich, Stromer Straße/Wiedhofstraße und Neuer Schutzdeich Ortsteil Woltmershausen Whs1 zwischen Auf dem Bohnenkamp, Neuer Schutzdeich, Kamphofer Damm und Kleingartengebiet Am alten Schutzdeich Whs2 zwischen Simon-Bolivar-Straße, Schwarzer Weg, Am Gaswerkgraben und Bahnstrecke Bremen­Oldenburg Whs3 zwischen Woltmershauser Straße, Duntzestraße, Westerdeich, Ladestraße,

Auf dem Bohnenkamp und Wildeshauser Straße Whs4 zwischen Woltmershauser Straße und Ladestraße, Woltmershauser Tunnel, Simon-Bolivar-Straße, Mittelkampstraße und Alter Schutzdeich Whs5 zwischen Weser, Hohentorshafen und Ladestraße/Westerdeich Whs6 beidseitig Warturmer Heerstraße

Die Deputation für Bau und Verkehr legt den Bebauungsplan 2328 (Bearbeitungsstand: 13. März 2007) und die Begründung zum Bebauungsplan 2328 (Bearbeitungsstand: 13. März 2007) vor.

A) Verfahren nach dem Baugesetzbuch 1. Planaufstellungsbeschluss

Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 6. Juli 2006 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

2. Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 6. Juli 2006 den Beschluss gefasst, dass von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 abgesehen wird, da sich die Planaufstellung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt.

3. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan 2328 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 durchgeführt. Dabei wurde der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 festgelegt.

4. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sind gleichzeitig durchgeführt worden (§ 4 a Abs. 2 5. Ergebnis der Trägerbeteiligung

Die Handelskammer Bremen hat Folgendes mitgeteilt: Seitens der Handelskammer Bremen bestehen keine grundsätzlichen Bedenken bezüglich des oben genannten Bebauungsplanentwurfs.

Wir gehen jedoch davon aus, dass im Plangebiet grundsätzlich sichergestellt wird, dass sämtliche planungsrechtlichen Festsetzungen bzw. die Aufhebung bestehender Festsetzungen in keinem Fall zu Lasten der bestehenden Gewerbeansiedlungen gehen. Hier ist Bestandsschutz zu gewährleisten, der keinerlei Einschränkungen in Art und Umfang der derzeitigen gewerblichen Nutzungen zulässt sowie den Unternehmen die Möglichkeit einer gedeihlichen Entwicklung auch am bisherigen Standort erhält.

Die Deputation für Bau und Verkehr gibt hierzu folgende Stellungnahme ab: Einschränkungen von gewerblichen Nutzungen in so genannten Gemengelagen sind intensiv rechtlich untersucht worden.

Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Beurteilungsgrundlagen von potenziellen Konfliktlagen sowohl nach altem Recht als nach § 34 im Wesentlichen identisch sind und sich von daher keine besonderen Einschränkungen von Gewerbebetrieben nach Aufhebung alten Rechts ergeben.

Die Deputation für Bau und Verkehr empfiehlt, den Planentwurf aus den vorgenannten Gründen unverändert zu lassen.

Die swb AG hat Folgendes mitgeteilt: In Beantwortung Ihres Schreibens vom 28. August 2006 teilen wir mit, dass unsererseits gegen die geplanten Maßnahmen folgende Bedenken betreffend unseres Grundstücks Am Gaswerkgraben 2/4 bestehen.

Wie in dem Ihrem Haus vorliegenden Entwicklungskonzept von Prof. Machleidt & Partner aus dem Jahr 2000 ersichtlich, haben wir unser vorgenanntes Grundstück in betriebsnotwendige und nicht betriebsnotwendige Teilflächen gespalten. Für die weiterhin langfristig betriebsnotwendigen Grundstücksflächen beantragen wir die Festsetzung als Fläche für Versorgung.

Die Deputation für Bau und Verkehr gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:

Das Grundstück befindet sich im Eigentum der swb AG. Nach Aufhebung des alten Rechts sind die bisherigen Nutzungen auch weiterhin zulässig (Fläche für Versorgung). Sollen neue Entwicklungen entsprechend dem vorgenannten Entwicklungskonzept umgesetzt werden, ist gegebenenfalls eine Neuplanung erforderlich.

Der Aufhebungsplan steht einer Neuplanung nicht entgegen.

Die Deputation für Bau und Verkehr empfiehlt, den Planentwurf aus den vorgenannten Gründen unverändert zu lassen.

Einige Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Hinweise vorgebracht, die zu Planänderungen und Änderungen in der Begründung geführt haben. Hierzu wird auf den Gliederungspunkt 8. dieses Berichtes verwiesen.

Nach Klärung bestimmter Fragen haben die übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Beirat Woltmershausen gegen die Planung keine Einwendungen.

6. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 6. Juli 2006 beschlossen, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung öffentlich auszulegen ist.

Der Planentwurf mit Begründung hat vom 11. September bis 11. Oktober 2006 gemäß § 3 Abs. 2 beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr öffentlich ausgelegen. In der gleichen Zeit hat Gelegenheit bestanden, vom Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Neustadt/Woltmershausen Kenntnis zu nehmen.

Die Behörden sind über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 unterrichtet worden.

7. Ergebnis der öffentlichen Auslegung Anlässlich der öffentlichen Auslegung sind keine Anregungen der Öffentlichkeit eingegangen.

8. Planänderungen/Änderung der Begründung nach der öffentlichen Auslegung

Planänderungen - Die textliche Festsetzung wurde präzisiert durch die Aufnahme der Bebauungspläne, die mit der Bekanntmachung des Bebauungsplanes 2328 außer Kraft treten.

- Unter Hinweise wurden die rechtlichen Grundlagen aufgeführt.

Die vorgenannten Planänderungen sind im Bebauungsplanentwurf (Bearbeitungsstand: 13. März 2007) ausgewiesen.