Schließung der Grundschule Carl-Cohn-Straße ­ ein Irrtum oder Absicht?

Laut Schulentwicklungsplan weist die Grundschule Carl-Cohn-Straße ein hervorragendes Schulprofil auf. Sie ist z. B. Umweltschule in Europa, selbst verantwortete Schule im Verbund Club of Rome, kooperiert mit Sportvereinen und ist größter Standort der Jugendmusikschule in Hamburg. Sie hat eine sehr gute Verankerung im schulbezirklichen Einzugsbereich und darüber hinaus. Laut Referentenentwurf zur Schulentwicklungsplanung soll der Standort Grundschule Carl-Cohn-Straße aufgegeben werden. Als Hauptgrund für die Aufgabe des Standortes wird angegeben, dass die geringe Raumkapazität am Standort die angestrebte Dreizügigkeit nicht ermöglicht. Die Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsbereich der Grundschule Carl-Cohn-Straße sollen hauptsächlich auf die Schule Sengelmannstraße und zum Teil auf die Grundschule Alsterdorferstraße verteilt werden. Am 09.11.04 fand in der Aula der Grundschule Carl-Cohn-Straße eine Elternversammlung statt, auf der ein Behördenvertreter versuchte, diese Entscheidung der Behörde zu vertreten.

Wir fragen den Senat:

Mit der Vorlage des Referentenentwurfs zur Schulentwicklungsplanung hat die zuständige Behörde um Stellungnahmen bis zum 07.12.2004 gebeten. Entscheidungen werden nach Auswertung dieser Stellungnahmen getroffen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Hat die zuständige Behörde sich vor ihrer Entscheidung ein Bild vor Ort gemacht? Wenn nein, warum nicht?

Ja.

2. Gab es z. B. Begehungen in der Grundschule Carl-Cohn-Straße und in der Schule Sengelmannstraße? Wenn nein, warum nicht?

3. Gab es Kontakte mit den Schulleitungen und den Elternvertretungen?

Wurden die Schulleitungen bzw. die Elternvertretungen vor der Veröffentlichung der Entscheidung informiert? Wenn nein, warum nicht?

Unabhängig von der Schulentwicklungsplanung finden anlassbezogene Begehungen und Besuche von Schulen statt, so auch in den Schulen Carl-Cohn-Straße und Sengelmannstraße. In Vorbereitung der Standortanalyse und des „Referentenentwurf zur Schulentwicklungsplanung für die staatlichen Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen in Hamburg 2004­2015" war den Schulen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Schulleitung der Schule Carl-Cohn-Straße wurde am 2. November 2004 vormittags telefonisch über den Referentenentwurf informiert. Darüber hinaus gehende Informationen sind im Planungsverfahren nicht vorgesehen.

4. Welche Schülerprognosezahlen wurden für den derzeitigen Einzugsbereich der Schulen Carl-Cohn-Straße und Sengelmannstraße zugrunde gelegt? Sind aktuelle Entwicklungen wie z. B. die Aufgabe der Asybewerberunterkunft Tessenowweg und die Neubauten in der Bilserstraße berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht?

Grundlage der Prognose für Grundschulen sind die tatsächlichen Schülerzahlen, die voraussichtlichen Einschulungen, Erfahrungswerte über Schülerfluktuation und geplante Wohnungsbaumaßnahmen in der jeweiligen Planungsregion. Für die Planungsregion N 2, in der beide Schulen liegen, werden zukünftig zwischen ca. 1300 (Jahr 2005), ca. 1450 (Jahr 2010) und ca. 1480 (Jahr 2015) Grundschülerinnen und -schüler erwartet. Die Aufgabe der Asylbewerberunterkunft wurde ebenso wie der geplante Wohnungsbau in der Bilserstraße berücksichtigt.

5. Wie viele Anträge auf Einschulungen an anderen Grundschulen gab es im Einzugsbereich der Schule Sengelmannstraße und wie viele im Einzugsbereich der Grundschule Carl-Cohn-Straße in den letzten vier Jahren? Wie bewertet der Senat diese Entwicklung?

Anträge auf Einschulungen an anderen Grundschulen aus dem Einzugsbereich der Schule:

6. Will der Senat die Möglichkeiten für Anträge auf Einschulung an anderen Grundschulen beschränken oder erweitern?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

7. Wie lang (in km) ist der zumutbare Schulweg für Grundschülerinnen und Grundschüler? Für wie viele Schülerinnen und Schüler aus dem jetzigen Einzugsbereich der Grundschule Carl-Cohn-Straße läge der Schulweg in Richtung Schule Sengelmannstraße über dem zumutbaren Maximum?

Welcher Schulweg unter Beachtung der Erreichbarkeit der Schulstandorte mit öffentlichen Verkehrsmitteln altersangemessen ist (§ 87 Abs. 1 Hamburgisches Schulgesetz), kann nur im konkreten Einzelfall entschieden werden. Die Eltern aus dem Einzugsbereich der Schule Carl-Cohn-Straße können in Zukunft die Schulstandorte Sengelmannstraße oder Alsterdorfer Straße wählen. Die damit verbundenen Schulwege von deutlich unter 2,5 Kilometer sind altersangemessen.

8. Welcher Sanierungs-, Renovierungs- und/oder Umbaubedarf besteht am Standort Sengelmannstraße? Welche Investitionen in welcher Höhe sind notwendig, um die Schule als drei- bis vierzügige Grundschule zu führen?

Wie lange würden die notwendigen Arbeiten dauern?

9. Könnte die Grundschule Carl-Cohn-Straße die räumlichen Voraussetzungen für eine angestrebte Dreizügigkeit erreichen?

a) Durch Umwidmung von Fachräumen?

b) Durch Abtretung zweier Räume von der staatlichen Handelsschule für Blinde und Sehbehinderte?

c) Durch Errichtung eines Pavillons auf dem Schulgelände?

Mit dem Standort Sengelmannstraße steht eine kürzlich renovierte und instandgesetzte Schule zur Verfügung, die genügend Raumkapazitäten für eine vierzügige Grundschule hat. Im Bedarfsfall könnten auch fünf Züge aufgenommen werden.

10. Welche Kosten würde die Errichtung eines Schulpavillons mit vier Räumen auf dem Gelände der Schule Carl-Cohn-Straße verursachen?

Der Senat beantwortet hypothetische Fragen grundsätzlich nicht.

11. Welche Ersparnisse sieht der Senat durch die Schließung des Standortes Carl-Cohn-Straße in den nächsten 5 Jahren?

Die zuständige Behörde hat in der gegenwärtigen Entwurfsphase keine einzelfallbezogenen Kostenschätzungen vorgenommen.

12. Wie können die Profile der Grundschule Carl-Cohn-Straße an den geplanten neuen Standort Sengelmannstraße überwechseln, wenn

a) sie an örtliche Voraussetzungen gebunden sind (z. B. ist die Umweltschule ohne Teich, Fühlpfad, Klassenzimmer im Grünen, Schulgarten, Kräuterspirale etc. nicht möglich)?

Das Profil Umweltschule kann auch am neuen Standort fortgesetzt werden. Das Schulgelände bietet Möglichkeiten, neue umweltorientierte Aktivitäten zu verwirklichen.

b) die Voraussetzungen für den Club of Rome-Verbund Standort gebunden sind (z. B. das Sozialprojekt Wesselyring und die Stärkung des musischen Bereiches durch enge Kooperation mit der Jugendmusikschule)?

Die Teilnahme am Projekt „Selbst verantwortete Schule" ist nicht an den Standort gebunden. Die Kooperation mit der Staatlichen Jugendmusikschule kann auch am Standort Sengelmannstraße erfolgen.

In der Elternversammlung am 09.11.04 führte der Behördenvertreter aus, dass es für das Gebäude und/oder das Gelände der Schule Sengelmannstraße keinen anderen Interessenten/Investor gegeben habe. Hätte es den gegeben, hätte die Behörde ernsthaft in Erwägung gezogen, die Schule Sengelmannstraße zu schließen. Auf die Frage, ob es den einen anderen Interessenten/Investor für das Gebäude und/oder das Gelände der Grundschule CarlCohn-Straße gebe, konnte der Behördenvertreter keine Auskunft geben.

13. Trifft es zu, dass bereits jetzt für Gebäude und/oder Gelände der Schulen, die laut Referentenentwurf zur Schulentwicklungsplanung aufgegeben werden sollen, Interessenten oder Investoren gesucht werden oder gar gefunden sind? Wenn ja, für welche Schulen, die aufgegeben werden sollen, gibt es schon Interessenten oder Investoren für in Rede stehende Gebäude und/oder Gelände?

14. Gibt es einen anderen Interessenten/Investor für das Gebäude und/oder das Gelände der Schule Carl-Cohn-Straße?

15. Wird geprüft, ob das Gebäude und/oder Gelände der Grundschule Carl-Cohn-Straße in Frage kommt

a) als zusätzliches Parkplatzgelände für das Polizeipräsidium oder die Landespolizeischule?

b) als Standort oder Teilstandort für die geplante Hochschule der Polizei?

c) allgemein für zusätzliche Raum- und Platzbedarfe der Polizei in Alsterdorf und Winterhude?

Nein.