Aufklärung und Prävention

Der Senat geht davon aus, dass diese Widersprüche mit der Neuregelung des Jugendschutzes aufgehoben werden können. Die Frage zum Verhalten Erwachsener wird dann in die zur Frage 7 erläuterte Neu-Konzeptionierung von Information, Aufklärung und Prävention eingebunden werden.

4. Wie wendet der Senat sich insbesondere an Gewerbetreibende und Veranstalter, um die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Bestimmungen durchzusetzen?

Der Gewerbeaußendienst des Stadtamtes Bremen, die Ortspolizeibehörde Bremerhaven und der Polizeivollzugsdienst führen in Bremen und Bremerhaven Kontrollen von Gaststätten, Spielhallen, Tankstellen und anderen Örtlichkeiten, an denen sich bevorzugt Kinder und Jugendliche aufhalten, mit dem Ziel durch, die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen.

Gewerbetreibende werden im Rahmen gaststätten- und spielhallenrechtlicher Erlaubnisverfahren auf die Einhaltung der Pflicht zur Bekanntmachung der Jugendschutzbestimmungen durch den Gewerbeaußendienst überprüft. Dabei festgestellte Mängel werden in der Regel bereits im Rahmen der Erlaubnisverfahren abgestellt, ggf. werden bei besonderem Anlass Jugendschutzauflagen angeordnet. Das Stadtamt Bremen wird in die geplanten Aktionen des Landesinstitutes für Suchtprävention bei Jugendschutzkontrollen in Gaststättenbetrieben eng eingebunden.

Durch die Neufassung des Jugendschutzgesetzes und dessen Umsetzung soll eine wichtige Voraussetzung geschaffen werden, die bundesweiten Mängel im Bereich der strukturellen Prävention zu beheben.

Das Amt für Jugend und Familie Bremerhaven führt Marktbeobachtungen durch und geht Hinweisen aus der Bevölkerung auf Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen nach. Gewerbetreibende werden direkt auf Verstöße aufmerksam gemacht. Darüber hinaus wird über den Einzelhandelsverband die Sensibilisierung der angeschlossenen Gewerbebetriebe für Belange des Kinder- und Jugendschutzes verstärkt.

Die Kontaktpolizisten suchen in Bremerhaven Geschäfte und Supermärkte auf und weisen auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin. Dabei gilt ihre besondere Aufmerksamkeit den Tankstellen, weil dort aufgrund der Öffnungszeiten jederzeit Alkohol zu bekommen ist.

Die Verwaltungspolizei Bremerhaven weist Veranstalter von Großereignissen ausdrücklich auf die Bestimmungen des hin. In allen Objekten sind die Bestimmungen des auszuhängen.

5. Wie viele Ordnungwidrigkeitsverfahren gab es im Lande Bremen seit 1995 gegen Gewerbetreibende und Veranstalter wegen vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoßens gegen das Jugendschutzgesetz, und wie hoch waren die dabei ausgesprochenen Bußgelder?

Eine gesonderte Statistik über die Anzahl der Ordnungswidrigkeiten gegen Gewerbetreibende und Veranstalter, die im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz stehen, existiert in Bremen nicht. Der Ahndungsrahmen der für derartige Verstöße verhängten Bußgelder liegt zwischen 100 DM und 500 DM.

6. Durch welche Maßnahmen gewährleistet der Senat bislang eine Einhaltung des Rauchverbotes in der Öffentlichkeit für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren insbesondere an den Schulen im Lande Bremen? Inwieweit hält der Senat weitere Maßnahmen in diesem Bereich für erforderlich?

In der Öffentlichkeit ist die Einhaltung des Rauchverbotes durch zusätzliche Maßnahmen des Senats nicht zu gewährleisten. Hier sind alle Bürger aufgefordert, das Nichtrauchen von Kindern und Jugendlichen als Wert zu sehen, der auch durch persönliche Ansprache von zuwiderhandelnden Jugendlichen bewahrt werden muss.

In den bremischen Schulen gilt das langfristige Ziel der Rauchfreiheit in allen Schulen. Ziel schulischer Suchtprävention ist es, dass in Schulgebäuden und auf Schulgelände - insbesondere wenn dort Schüler und Schülerinnen unter 16 Jahren unterrichtet werden - nicht geraucht wird. Jede Schule legt ihre Regeln zum Umgang mit dem Rauchen in der Schule für einen bestimmten Zeitraum fest und trifft dann einen neuen Beschluss.

Damit wird ein Prozess ermöglicht, der den Auseinandersetzungen in den Kollegien über Kontrollaufgaben in den Pausen und die Wirkung rauchender Lehrkräfte genügend Raum und Zeit lässt.

Für den Bereich Rauchen setzt das Referat Suchtprävention des Landesinstitutes für Schule einen Schwerpunkt seiner präventiven Arbeit. Die Schulen werden verstärkt mit Material versorgt und ab Schuljahr 2001/2002 werden Bremer Schulklassen in der Orientierungsstufe bis zur 8. Klasse an der europaweiten Kampagne und dem Wettbewerb Be smart - dont start teilnehmen. Bei erfolgreicher Teilnahme winken sehr attraktive Preise. Dazu werden noch Kooperationen mit Menschen und Einrichtungen aus den Bereichen Gesundheit, Politik und Gesellschaft zur Unterstützung der Schulklassen aufgebaut.

7. Welche Möglichkeiten sieht der Senat bei der Verstärkung von Prävention und Aufklärung?

Die Setzung von Verbotsnormen kann nur begrenzte Wirkungen entfalten, schon weil Kinder und Jugendliche aufgrund ihres alterstypischen Probier- und Experimentierverhaltens immer bestrebt sein werden, Normen zu ignorieren und Grenzen zu überschreiten.

Der Senat geht deshalb davon aus, dass die Verstärkung von Prävention und Aufklärung am Ehesten geeignet ist, die Gefährdung junger Menschen durch Alkoholund Tabakkonsum und die damit verbundenen Akzeptanzprobleme einzudämmen.

Allgemein ist auf das notwendige Vorbildverhalten Erwachsener hinzuweisen.

Im Rahmen des Bremer Aktionsbündnisses Alkohol - Verantwortung setzt die Grenze wird unter Federführung der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in diesem und den kommenden Jahren die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit sehr auf das Thema Alkohol konzentriert. Es werden vielfältige suchtpräventive Angebote von unterschiedlichen Einrichtungen entwickelt, von Plakataktionen bis zu Wettbewerben und Internetpräsentation. Im BIPS entsteht zurzeit Material für Ärzte, das ihnen Hilfen an die Hand gibt für die Beratung schwangerer Frauen über die Alkoholproblematik.

Im Referat Suchtprävention des Landesinstitutes für Schule sind zusammen mit den anderen norddeutschen Bundesländern drei Elternbriefe zum Thema Alkohol und Drogen entwickelt worden für die Eltern der 5. und 6. Klassen (10 bis 12 Jahre), der 7. und 8. Klassen (12 bis 14 Jahre) und der 9. und 10. Klassen (14 bis 16 Jahre).

Das Institut für Suchtprävention und Angewandte Pädagogische Psychologie (ISAPP) e. V. richtet gegenwärtig eine ABM-Stelle zusammen mit dem Suchtpräventiven Stadtteilprojekt Mitte/Östliche Vorstadt ein. Ziel ist es, im Rahmen der Kampagne irgendwann wirds zuviel ein spezielles Projekt zur Alkoholprävention für die 12- bis 16-jährigen Jugendlichen anzubieten. Anlass dafür war der zunehmende riskante Alkoholkonsum dieser sehr jungen Jugendlichen in der Öffentlichkeit in den letzten Jahren - besonders in der Nacht zum 1. Mai.

Im Zuge der anstehenden Änderung von Jugendschutzbestimmungen für die Problembereiche Alkohol- und Tabakkonsum von jungen Menschen wird der Senat eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe einsetzen, um ein Konzept für die Maßnahmen in der strukturellen Prävention zu entwickeln. Mit Vorlage des Referentenentwurfes des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Jugendschutzgesetz wird diese Arbeit aufgenommen.

8. Wie bewertet der Senat die Einführung von Ausweiskontrollen beim Verkauf von alkoholischen Getränken und Zigaretten nach amerikanischem Vorbild?

Ausweiskontrollen können als sicherste Möglichkeit für die Gewährleistung der Einhaltung von entsprechenden Jugendschutzbestimmungen gelten.

Der Senat befürwortet jede Maßnahme, die einen frühen Konsumeinstieg verhindern hilft. Sie muss jedoch kontrollierbar sein und die Verhältnismäßigkeit wahren.

9. Sieht der Senat Möglichkeiten zur Einschränkung der Zugänglichkeit von Tabakwaren aus Automaten in der Nähe von Schulen, Kindergärten und sozialen Einrichtungen?

Zurzeit nicht. Tabakautomaten dürfen als Warenautomaten im Sinne der Nr. 9.4 des Anhanges zu

§ 65 Bremische Landesbauordnung ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. Die Einführung einer Baugenehmigungspflicht für Tabakautomaten würde den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakkonsum nicht verbessern, weil auch in der Nähe von Schulen, Kindergärten und sozialen Einrichtungen die Erteilung einer Baugenehmigung für Tabakautomaten mangels gesetzlicher Grundlage nicht von deren eingeschränkter Zugänglichkeit abhängig gemacht werden könnte. Das in Baugenehmigungsverfahren zu prüfende öffentliche Recht enthält keinen derartigen Umgebungsschutz.

Mit dem Jugendschutz-Neuregelungsgesetz erwartet der Senat Änderungen gesetzlicher Bestimmungen hinsichtlich der Aufstellung von Automaten, die den Zugang zu Tabakwaren von Kindern und Jugendlichen deutlich einschränken können.