Das interne Erschließungsnetz wird weitestgehend übernommen und wo erforderlich ergänzt

D) Umweltbericht

1. Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes

Der Bebauungsplan hat die Überplanung des südlichen Klinikareals zum Inhalt. Die Flächen werden derzeit intensiv genutzt und sind mit zahlreichen Gebäuden besetzt.

Etwa zwei Drittel des Geländes soll zukünftig gewerblich genutzt werden, der restliche Teil (rd. 2,5 ha) durch Wohnungsbau.

Die vorhandenen Altbauten sollen nach Möglichkeit integriert und weitergenutzt werden.

Das interne Erschließungsnetz wird weitestgehend übernommen und ­ wo erforderlich ­ ergänzt. Ebenso kann ein erheblicher Teil des Großbaumbestandes im Umfeld der bestehenden Gebäude grundsätzlich erhalten bleiben.

2. Ziele des Umweltschutzes, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

Gemäß Baugesetzbuch sind in Bauleitplänen umfassende umweltschützende Anforderungen zu berücksichtigen. Aufgrund dieser allgemeinen Vorgaben sind folgende umweltrelevanten Aspekte und deren mögliche Auswirkungen bei der Neuplanung geprüft worden:

a) Naturschutz/Eingriffsregelung

Ein Ausgleich nach Eingriffsregelung ist nicht erforderlich, da die durch den neuen Bebauungsplan ermöglichten Eingriffe bereits auf Grundlage des bestehenden Planungsrechtes zulässig waren. Zudem wird die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt, so dass sich der Anteil der begrünten Freiflächen gegenüber dem vorhandenen Zustand nicht erheblich verändern wird. Der Naturhaushalt wird nicht wesentlich beeinträchtigt.

Artenschutzrechtliche Belange sind lediglich im Bereich des Bunkers an der Friedrich-Karl-Straße/Am Schwarzen Meer relevant (Brutvögel, Fledermäuse). Diese sind gegebenenfalls im Rahmen einer erforderlichen Abrissgenehmigung zu berücksichtigen.

Sollten Eingriffe in den geschützten Baumbestand erfolgen, sind Ersatzpflanzungen auf Grundlage der Bremer Baumschutzverordnung (Verordnung zum Schutze des Baumbestandes im Lande Bremen vom 5. Dezember 2002 [Brem.GBI. S. 647], zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Baumschutzverordnung vom 30. September 2004 [Brem.GBI. S. 476]) vorzunehmen. Baumfällungen werden schwerpunktmäßig gegebenenfalls auf der bisher unbebauten Freifläche an der Friedrich-Karl-Straße sowie unmittelbar südlich des Bettenhauses erfolgen. Insgesamt ist bei einer Bebauung dieser Flächen von einem Verlust von rund 20 Bäumen auszugehen.

b) Auswirkungen auf den Menschen durch Lärm

Nach dem Baugesetzbuch sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt zu berücksichtigen. Maßgeblich sind die Orientierungswerte der DIN 18005. Danach sollen in allgemeinen Wohngebieten Werte von 40 nachts und 55 tags und in Mischgebieten 45 nachts und 60 tags nicht überschritten werden. Nach Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umweltauswirkungen durch Schallimmissionen auf dem Wohnen dienende Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden.

Spezielle Lärmkarten, aus denen konkrete Lärmwerte entnommen werden könnten bzw. eine Lärmminderungsplanung auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes liegen in Bremen zurzeit noch nicht vor.

Ersatzweise wurden auf Grundlage von Verkehrserhebungen des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr aus dem Jahre 2005 Belastungswerte ermittelt. Differenzierter betrachtet wurden der Straßenzug Am Schwarzen Meer sowie die Friedrich-Karl-Straße, die den Teil des Plangebietes tangieren, der zukünftig einen Wohnungsbauschwerpunkt darstellt und der damit in lärmtechnischer Hinsicht relevant ist.

Danach ist auf diesen Straßenabschnitten von folgenden DTV-Werten (Kfz/24h) auszugehen: Friedrich-Karl-Straße: 4.400 Kfz, davon 1 % Lkw-Anteil,

Am Schwarzen Meer: 2.700 Kfz, davon 1,5 % Lkw-Anteil.

Zusätzlich verkehren zwei Straßenbahnlinien auf der Straße Am Schwarzen Meer. Diese fahren tagsüber jeweils im 10-Minuten-Takt, in den Abendstunden (etwa ab 19.30 Uhr) im 20-Minuten-Takt und stellen den Betrieb gegen 23.30 Uhr ein. Ab dann fährt stündlich noch die Nachtlinie 10.

Ausgehend von diesen Verkehrszahlen wurden an der vorderen Gebäudezeile folgende Belastungswerte errechnet (Lärmabschätzung des Amtes für Straßen und Verkehr vom 29. November 2006):

Am Schwarzen Meer maximal 67 tags sowie 57 nachts, Friedrich-Karl-Straße maximal 66 tags sowie 58 nachts.

Damit sind die Orientierungswerte (Mischgebiet) an der Vorderseite der Gebäude tagsüber um bis zu 7 überschritten und nachts um bis zu 13 Durch die analoge Anwendung von Vergleichsgutachten (hier: Schalltechnische Berechnungen im Bebauungsplangebiet Freiligrathstraße in 28329 Bremen, 9. Oktober 2006) kann bei einer geschlossenen auf den Gebäuderückseiten und entsprechend auf den dahinter liegenden Flächen durch Eigenabschirmung etwa um 20 bis 25 d(BA) geringer sind. Eine geschlossene Bauweise wird zwar im Plangebiet nicht festgesetzt, allerdings wird durch die festgesetzte abweichende Bauweise, die Gebäudelängen von mehr als 50,0 m ermöglicht, voraussichtlich ein weitestgehend geschlossener Blockrand entstehen, der in etwa die Wirkung eines vollständig geschlossenen Randes entfalten wird.

Unter dieser Voraussetzung liegt die Lärmbelastung dort bei rund 45 tags und rund 35 nachts und damit erheblich unter den oben genannten Orientierungswerten. Besondere lärmschützende Vorkehrungen müssen hier nicht getroffen werden.

Allerdings sind Maßnahmen an den Gebäudevorderseiten der Straßenrandbebauung erforderlich. Auf Punkt C) 8. der Begründung wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

Weitere potenziell lärmverursachende Aspekte wurden aus folgenden Gründen nicht näher untersucht:

· Die St.-Jürgen-Straße wird in lärmmäßiger Hinsicht nicht problematisiert, da lärmempfindliche Wohnnutzungen hier nur ausnahmsweise relevant sind. Es ist davon auszugehen, dass die maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 auf den Gebäuderückseiten eingehalten werden können und dass mit baulichen Vorkehrungen ein ausreichender Schutz der menschlichen Gesundheit auch in ruhebedürftigen Räumen möglich ist. Die Einzelheiten werden in der Baugenehmigung geregelt. Im Übrigen befindet sich an der lediglich das Gebäude der heutigen Urologie/Augenklinik, das voraussichtlich unter Denkmalschutz gestellt wird und für Wohnzwecke nicht geeignet ist.

· Baugebietsintern erzeugte Verkehre werden nicht näher betrachtet, da hier von einem gebietstypischen und insgesamt geringen Aufkommen ausgegangen werden kann. Klinikbezogene Verkehre werden sich nach Umsetzung des Gesamtkonzeptes zur Bismarckstraße bzw. zur St.-Jürgen-Straße verlagern und das Plangebiet nicht wesentlich wird es keine Schleichverkehre geben, so dass gebietsfremder Verkehr weitestgehend vermieden wird.

· Die auf dem verbleibenden Krankenhausareal geplante Hochgarage mit rund 600 Stellplätzen wird ihren Anschluss im Wesentlichen zur Bismarckstraße ausrichten, bzw. teilweise zur St.-Jürgen-Straße. Eine Abfahrt über das Plangebiet und insbesondere im Bereich der Wohnnutzungen ist nicht beabsichtigt, so dass es zu keinem Konflikt zwischen den Emissionen der Hochgarage und zu schützenden Wohnnutzungen kommen wird. vorgesehenen Bereichen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Schallimmissionen entstehen können.

c) Auswirkungen auf den Menschen durch Luftschadstoffe, Auswirkungen auf das Klima

Nach dem Baugesetzbuch sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt zu berücksichtigen. Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz haben die Kommunen Luftreinhaltepläne zu erstellen, die entsprechende Angaben zur Luftqualität enthalten sowie gegebenenfalls Aktionspläne zu entwickeln.

Im Bereich des Bebauungsplanes liegen keine konkreten Messwerte über Luftschadstoffe vor. Dennoch ermöglicht ein im Rahmen der Erstellung des Luftreinhalteplanes der Stadt Bremen in Auftrag. Im Screening wurden alle drei Straßenabschnitte betrachtet, die das Plangebiet begrenzen (St.-Jürgen-Straße, Am Schwarzen Meer). Der Gutachter weist jedoch keine Schadstoffkonzentrationen für Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2) in den Straßen aus. Die Belastungen liegen demnach deutlich unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte.

In straßenfernen Bereichen des Plangebietes sind die Schadstoffkonzentrationen noch geringer als an den Straßen.

Da sich durch die Neuplanung die lokalen Verhältnisse nicht wesentlich verändern werden, ist eine gesundheitliche Gefährdung im Sinne der 22. (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) auszuschließen. Ebenso sind keine negativen Auswirkungen auf das Klima zu erwarten.

d) Auswirkungen auf das Schutzgut Boden/Altlasten

Nach Baugesetzbuch soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind die Möglichkeiten zur Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.

Im Gebiet des Bebauungsplanentwurfs gab es bedingt durch die langjährige Krankenhausnutzung Hinweise auf altlastenrelevante Bereiche.

Deshalb wurde eine historische Recherche und eine orientierende Untersuchung durchgeführt (historische Recherche und orientierende Untersuchung bezüglich schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten ifab ­ Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz, Januar 2007).

In der historischen Recherche wurde durch Akteneinsicht, Luftbild- und Kartenauswertung sowie Befragungen recherchiert, wo die Verdachtsbereiche möglicher Bodenverunreinigungen im B-Plangebiet liegen (u. a. Werkstätten, Laboratorien, Trafo).

In der anschließenden orientierenden Untersuchung wurden an den ermittelten Verdachtsbereichen Bodenuntersuchungen vorgenommen.