Behörde für Inneres

Der Präses der Behörde für Inneres gab einen Überblick über den Einzelplan 8.1 und betonte, der Haushalt der Inneren Sicherheit habe für den Senat weiterhin Priorität. Nachdem in den Jahren nach 2002 personelle und finanzielle Lücken im Einzelplan 8.1 geschlossen worden seien, werde das Budget auf hohem Niveau fortgeschrieben. Insgesamt steige der Betriebshaushalt gegenüber 2004 um rund 9 Mio. Euro auf 876,8 Mio. Euro. Das entspreche einer Steigerungsrate von 1 %. Diese Ausgangslage verändere sich 2006 nur unwesentlich. Die für die Sicherheit der Stadt wichtigen Einsatzmittel betrügen in den Jahren 2004 bis 2006 bei der Polizei zwischen 21,2 und 23 Mio. Euro. Die Feuerwehr verfüge in den Jahren 2004 bis 2006 über Einsatzmittel zwischen 6,4 und 6,6 Mio. Euro.

In der Polizei würden mit Stichtag 31.12.2004 insgesamt 1051 Kräfte mehr als am 01.01.2002 ihren Dienst verrichten. Diese Personalverstärkung sei solide finanziert.

Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass sich die hohe Anzahl der zusätzlichen Kräfte aufgrund der verringerten Ausbildung in den nächsten Jahren reduzieren werde. Aus der Ausbildung der Polizei würden im Jahre 2005 voraussichtlich 608 Kräfte und 2006 170 Nachwuchskräfte, zusammen also 778 Kräfte, übernommen; ausscheiden würden in diesen beiden Jahre voraussichtlich 402 Kräfte.

Im Aufgabenfeld „Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer" seien für die Jahre 2005 und 2006 jährlich etwa 2500 Rückführungen geplant. Das sei im Städtevergleich ein gutes Planziel, auch vor dem Hintergrund der im Einzelfall immer schwieriger werdenden Rückführungen, besonders nach Afrika. Die Finanzierung der 28 (23) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei in den Jahren 2005 und 2006 sichergestellt. Es sei ein Stufenprogramm vereinbart worden; danach sei für 5 Stellen ein kw-Vermerk „31.12.2005" vorgesehen, sodass im Jahre 2006 noch 23 Kräfte zur Verfügung stünden.

Im Bereich der nachrichtendienstlichen Aufklärung der islamistischen gewaltbereiten Szene sei die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzämter untereinander und mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz insgesamt deutlich verbessert worden. Dies gelte insbesondere für die Beobachtung des islamistischen Terrorismus. Hamburg werde seiner Verantwortung u. a. dadurch gerecht, dass zusätzliches Personal in diesem Aufgabenfeld eingesetzt werde.

Im Rahmen der Konsolidierungsanstrengungen im Bereich der Inneren Sicherheit sei es oberstes Ziel, Einsparungen mit negativen Auswirkungen auf die Einsatzfähigkeit zu verhindern; dieses sei gelungen.

Der Haushaltskonsolidierungsbetrag von 7,0 Mio. Euro werde erbracht durch

­ die verantwortungsvolle Eigenbeteiligung an der Heilfürsorge in Höhe von 1,4 % des Grundgehalts,

­ die volle Kostendeckung bei Fehlalarmen,

­ die Verschlankung der Verfahren bei Volksabstimmungen und

­ den höheren Beitrag der Krankenkassen zu den Rettungsdienstgebühren.

Weitere Einschnitte seien nicht vorgesehen. Regierungsfraktion und Senat hätten sich darauf verständigt, in dieser Legislaturperiode keine weitere Erhöhung des Eigenbeitrages bei der Heilfürsorge und keine Stelleneinsparungen zur Haushaltskonsolidierung beim Vollzug vorzunehmen. Die vom Senat beschlossene und von der Regierungsfraktion mit getragene Weitergewährung der Ausgleichszahlung bei

Ausscheiden mit dem 60. Lebensjahr von Vollzugskräften bei Polizei und Feuerwehr, die ein Personalkostenvolumen von zusammen 1 Mio. Euro ausmache, werde nicht durch zusätzliche Einsparungen im Einzelplan 8.1 ausgeglichen.

Stäbe in der Behörde für Inneres

Die GAL-Abgeordneten erkundigten sich nach der Zahl der in der Behörde für Inneres arbeitenden Stäbe, der jeweiligen Personalstärke und nach den Kosten. Ferner wollten sie wissen, wo die hierfür vorgesehenen Ansätze veranschlagt seien.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter verwiesen auf die Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage, Drucksache 18/742, in der diese Frage bereits beantwortet worden sei. Konkretere Angaben seien nicht möglich. Die Schwierigkeit bestehe in der Definition des Begriffes „Stäbe" und der Abgrenzung von Aufgaben. In der Regel hätten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Stäben arbeiteten, mehrere Funktionen; sie hätten Aufgaben in einer Struktur wahrzunehmen und zusätzlich die in Stäben. Besonders plastisch zeige sich das am Beispiel der regionalen und zentralen Katastrophenschutzstäbe in den Bezirksämtern und im Amt für Innere Verwaltung und Planung. Insofern würden für Stäbe auch keine Stellen und Kosten gesondert veranschlagt. Aufgaben für den Führungsbereich würden in Stabsfunktionen und aus der Linienorganisation heraus wahrgenommen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten die Abgrenzungsproblematik weiter am Beispiel des Führungsbereiches des Polizeipräsidenten. Aufgaben wie die Aus- und Fortbildung sowie die Personalentwicklung seien zentral organisierte Fachaufgaben, aber dennoch keine Aufgaben, die einer Stabsfunktion zuzurechnen seien. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten aus, dass nach ihrem Verständnis den Stäben Funktionen wie Controlling, strategische Planung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Revision zuzuordnen seien. Danach ergäben sich 19 Stabsfunktionen für den Polizeipräsidenten. Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses wies darauf hin, dass es für zukünftige Beratungen erforderlich sei, sich außerhalb des Haushaltsausschusses zusammen auf eine gemeinsame Definition „Stab" zu verständigen.

Die SPD-Abgeordneten stimmten der Bitte des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses zu, zumal aus einer Pressemitteilung des Senats zu entnehmen sei, dass Stellenstreichungen nur im Bereich der Stäbe vorgenommen werden sollen. Des Weiteren verwiesen die SPD-Abgeordneten auf die Schriftliche Kleine Anfrage 18/140. Hier sei eine Abgabe für den Bereich „Polizeiführung/-büro" gemacht worden. Sie baten um Auskunft, wie die Stellenveränderungen im Bereich der Polizeiführung von 26 Vollzugsstellen im Jahr 2001 zu den in der Anfrage 18/140 benannten 49 Vollzugsstellen im Jahr 2004 zu erklären seien. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten aus, die festgestellten Abweichungen des in der Schriftlichen Kleinen Anfrage 18/140 dargestellten Stellenbestands der „Polizeiführung/-büro" im Vergleich zu den zitierten Angaben aus dem Jahr 2001 ließen sich im Übrigen auf interne Neuorganisationen zurückführen.

Aufgabenkritik und Effizienzsteigerung 117 Zwischenfinanzierung von 151 Stellen bei der Polizei

Die SPD-Abgeordneten erkundigten sich, wie die Zwischenfinanzierung der aus Anlass der Arbeitszeitverlängerung von 38,5 auf 40 Stunden einzusparenden 151 Stellen bei der Polizei konkret umgesetzt werden solle. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten aus, bis 2009 seien aufgrund der verlängerten wöchentlichen Arbeitszeit im Polizeivollzug 151 Vollzugsstellen zu streichen und damit ebenso viele Stellen, wie in den Jahren 1989 und 1990 aufgrund der Arbeitszeitverkürzung von 40 auf 38,5 Stunden hinzugekommen seien. Im Doppelhaushalt 2005/2006 sei daher aus Konsolidierungsgründen eine strukturelle Einsparung in Höhe von zusammen rd. 4,8 Mio. Euro (2005 und 2006 jeweils 2,38 Mio. Euro) berücksichtigt. Diese Einsparverpflichtung werde strukturell durch eine verminderte Einstellung von Nachwuchskräften bis 2009 erbracht. Alle geleisteten Einstellungszusagen gegenüber zukünftigen Anwärterinnen und Anwärtern würden eingehalten, und alle in der Ausbildung befindlichen Nachwuchskräfte würden übernommen werden können. Hieraus erwachse eine Zwischenfinanzierungspflicht bis 2009. Diese werde ­ um einen sozial verträglichen Abbau der Stellen zu erreichen ­ in der Weise erfüllt, indem der Einsparbetrag bis 2009 durch andere Maßnahmen zwischenfinanziert werde, und zwar im Wesentlichen

­ durch die vorzeitige Streichung von 16 kw-Stellen außerhalb des Polizeivollzuges im Bereich der Ausbildung der Polizei (Stellen, die die Bürgerschaft im Rahmen der Ausbildungsoffensive für die Polizei zusätzlich bewilligt habe und die nunmehr bei geringer werdenden Ausbildungszahlen reduziert werden könnten; aufwachsende Minderausgaben bis 2009: 4,06 Mio. Euro),

­ durch Minderausgaben im Laufbahnverlauf (gebündelte Stellen A 7/A 9, regelhafte Verweilzeiten gemäß Artikel 11 Haushaltsbeschluss Haushaltsplan-Entwurf 2005/2006 bis zur jeweils nächsten Beförderung) angesichts eines deutlich verjüngten, größeren Personalkörpers (temporäre Einsparungen: 9,6 Mio. Euro)

­ sowie durch Einsparungen aus sich aufbauenden Stellen-Vakanzen (schrittweises Freihalten von Stellen, um bis 2009 die Umsetzung der Einsparverpflichtung (151 Stellen) erreichen zu können); hieraus resultierten Einsparungen in Höhe von 1,81 Mio. Euro.

Diese Zwischenfinanzierung mache deutlich, dass keine Vollzugsstellen zusätzlich gestrichen würden.

Die GAL-Abgeordneten bezogen sich auf Äußerungen von Senatsvertreterinnen und -vertretern im Innenausschuss und baten um ergänzende Erläuterung, um welche 16 Stellen, die im Bereich der polizeilichen Ausbildung wegfallen sollten, es konkret gehe. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, bei den 16 Stellen handele es sich um pädagogische Lehrkräfte (6 Stellen OStR bzw. StR) und um andere Stellen, u. a. des Einstellungsbüros. Die Polizei habe Vorsorge getroffen, dass die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ggf. in andere Bereiche, z. B. in den Schuldienst, wechseln könnten.

Die SPD-Abgeordneten stellten fest, die genannten Hauptfinanzierungspunkte ergäben rechnerisch lediglich eine Summe von 15,47 Mio. Euro; insofern stelle sich die Frage, wie sich der nicht näher konkretisierte Betrag von rund 6 Mio. Euro zusammensetze.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, die fehlenden Mittel aus Mittelabsenkungen in den Folgejahren würden aus dem Haushalt der Behörde für Inneres finanziert. Sollten diese Mittel nicht ausreichen, sei beabsichtigt, im Rahmen der Haushaltsmittelbewirtschaftung für Deckung der Finanzierungslücke zu sorgen. Sie wiesen darauf hin, dass die Zwischenfinanzierung nicht nur in den Haushaltsjahren 2005/2006 erbracht werde.

Freie Heilfürsorge für Polizei- und Feuerwehrbeamte

Die GAL-Abgeordneten kritisierten die Darstellungen des Senats zur Eigenbeteiligung von Polizei und Feuerwehrbeamten an der Freien Heilfürsorge; sie seien widersprüchlich und erklärungsbedürftig; einerseits werde der Eigenanteil mit 4,2 Mio. Euro beziffert, andererseits werde der haushaltsentlastende Anteil mit 3 Mio. Euro angegeben.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, die pauschale Beteiligung von 1,4 % des jeweiligen Grundgehaltes von Polizei- und Feuerwehrbeamtinnen und -beamten an den Kosten der Freien Heilfürsorge ergebe rechnerisch ein Volumen von 4,2 Mio. Euro. Der Senat sei aufgrund der Entwicklung der Ist-Ausgaben bei der Freien Heilfürsorge ursprünglich davon ausgegangen, dass 1,2 Mio. Euro zur Deckung für andere Maßnahmen herangezogen werden könnten und habe den Ansatz um 1,2 Mio. Euro gekürzt. Inzwischen sei jedoch festzustellen, dass die Ausgaben bei der Freien Heilfürsorge wieder angestiegen seien, sodass sich nun angesichts des zu berücksichtigenden Eigenanteils im Ergebnis nur noch ein Entlastungseffekt für den Gesamthaushalt von 3,0 Mio. Euro ergebe.