Immissionsschutzgesetz

Teil- Plan Rechtsvergebiet Nr. bindlich seit Festsetzungen se IV um die Erich-Klabunde-Straße und entlang des Osterdeich, im Übrigen Gewerbeklasse II und III in kleinteiliger Mischung. An den Hauptstraßen drei Vollgeschosse (in Eckbereichen teilweise vier Vollgeschosse) möglich, ansonsten überwiegend zwei und drei Vollgeschosse in kleinteiliger Mischung. Rückwärtige Anbauten in der Regel nur eingeschossig zulässig. Vorgabe von Straßenrandbebauungen und nicht überbaubaren Gartenbereichen. Teilweise gewerbliche Hinterhöfe möglich, insbesondere entlang der Straße Vor dem Steintor (Gemengelagen).

Der Geltungsbereich dieses Planes erstreckt sich in erheblichem Umfang in den angrenzenden Ortsteil Ostertor hinein und wird für diesen Bereich in einem gesonderten Planverfahren (Aufhebungsplan Mitte) behandelt.

Ste 2 0045 01. 02. 1921 Gewerbeklasse II an der Straße Vor dem Steintor und Fehrfeld sowie Gewerbeklasse IV an der Straße Am Dobben. In den übrigen Bereichen Gewerbeklasse III. Überwiegend Baustaffel 3, an der Straße Vor dem Steintor Baustaffel 4, Am Dobben 4 a. In den besonders klein parzellierten Bereichen südlich der Feldstraße im östlichen Teil Baustaffel 2.

Fes 0045 01. 02. 1961 Überwiegend Gewerbeklasse III, entlang der Straßen Am Dobben, Dobbenweg und Bismarckstraße Gewerbeklasse IV.

An den Nebenstraßen fast vollständig Baustaffel 3, an den genannten Hauptverkehrzügen Baustaffel 4 a.

Hul 1 0045 01. 02. 1921 Gewerbeklasse IV beidseitig der Bismarckstraße sowie Gewerbeklasse III an der Friedrich-Karl-Straße und der Straße Am Schwarzen Meer. Darüber hinaus Einzelgebäude auf dem Gelände des Klinikums Mitte, für die keine Gewerbeklasse festgesetzt ist.

An der Bismarckstraße Baustaffel 4 a, an der Friedrich-Karl-Straße und St.-Jürgen-Straße Baustaffel 3. An der Straße Am Schwarzen Meer Baustaffel 4, teilweise Baustaffel 3, in der Straße Sorgenfrei Baustaffel 2. Für den Großteil des Krankenhausgeländes ist keine Baustaffel festgesetzt.

Hul 2 0045 01. 02. 1921 Überwiegend Gewerbeklasse IV, zwischen Stader Straße und Friedrich-Karl-Straße sowie unmittelbar entlang der Bahnstrecke Bremen­ Hannover Gewerbeklasse III. Baustaffel 4 a an der Bismarckstraße. In den übrigen Bereichen fast vollständig Baustaffel 3.

Pet 1 0045 01. 02. 1921 Gewerbeklasse II südlich Am Schwarzen Meer, Gewerbeklasse III beidseitig der Hamburger Straße und an der Verdener Straße, Gewerbeklasse IV in den rückwärtigen Lagen des Osterdeichs und Gewerbeklasse V unmittelbar am Osterdeich.

Baustaffel 4 südlich der Straße Am Schwarzen Meer und beidseitig der Hamburger Straße, Baustaffel 3 in den rückwärtigen Lagen zwischen Am Schwarzen Meer und Hamburger Straße sowie im Bereich des Osterdeichs.

11. 06. 1963 Qualifizierter Bebauungsplan mit Festsetzungen von öffentlicher Grünfläche (Brommyplatz) und Gemeinbedarfsfläche (Schule und Polizei). Straßenbegleitende Baufenster entlang der Straße Am Schwarzen Meer, Hoyaer Straße und Oranienstraße. Durchgängig Gewerbeklasse II. Teil- Plan Rechtsvergebiet Nr. bindlich seit Festsetzungen Baustaffel 4. Am Schwarzen Meer und Baustaffel 3 in den Nebenstraßen. Eingeschossige rückwärtige Anbauten mit Flachdach zulässig.

Nicht überbaubare Grundstücksflächen, teilweise mit Flächenvorgaben für Garagen.

Pet 2 0045 01. 02. 1921 Gewerbeklasse V entlang des Osterdeichs sowie Gewerbeklasse IV in den rückwärtigen Lagen und im Eckbereich Hamburger Straße/Stader Straße. Ansonsten durchgängig Gewerbeklasse III. Baustaffel 4 a beidseitig der Hamburger Straße, Baustaffel 4 südlich der Straße Am Hulsberg. Ansonsten durchgängig Baustaffel 3.

25. 04. 1949 Ausschließlich Festsetzungen von Gewerbeklassen. Gewerbeklasse V am Osterdeich, in rückwärtigen Lagen Gewerbeklasse IV. Gewerbeklasse III südlich der Hamburger Straße. Gewerbeklasse IV zwischen Hamburger Straße und Rennstieg, zwischen Rennstieg und

Am Hulsberg Gewerbeklasse III. Pet 3 0045 01. 02. 1921 Gewerbeklasse III, teilweise Gewerbeklasse IV an der Georg-Bitter-Straße. Baustaffel 3, Baustaffel 4 a an der Hamburger Straße.

25. 04. 1949 Ausschließliche Festsetzungen von Gewerbeklassen. Gewerbeklasse V am Osterdeich, Gewerbeklasse IV zwischen Stader Straße und Herzberger Straße sowie Gewerbeklasse III an der Hamburger Straße.

28. 08. 1954 Qualifizierter Bebauungsplan.

Öffentliche Grünplätze westlich der Georg-Bitter-Straße, Baufenster mit Gewerbeklasse IV und Baustaffel 3 an der Poelzigstraße, im Eckbereich zur Georg-Bitter-Straße Gewerbeklasse IV, Baustaffel 4. Östlich der Herzberger Straße Baufenster als Straßenrandbebauung mit Gewerbeklasse IV und Baustaffel 2. Südlich entlang der Hamburger Straße Baufenster mit Gewerbeklasse III, Baustaffel 3, im Eckbereich zur Poelzigstraße Baustaffel 4.

Nicht überbaubare Flächen in den Gartenbereichen und Vorgartenzonen.

3. Planungsziele und Erforderlichkeit des Bebauungsplanes

Allgemeines:

Mit der Aufhebung der oben genannten Bebauungspläne werden folgende Ziele verfolgt:

· Vereinheitlichung des Planungsrechts, d. h. ausschließliche Anwendung des Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch und entsprechende Anwendung der Baunutzungsverordnung;

· Erhalt der städtebaulichen Strukturen bebauter Gebiete nach Art und Maß der baulichen Nutzung entsprechend dem gegenwärtigen Zustand;

· Vermeidung von Nutzungskonflikten, die durch das Nebeneinander von unverträglichen, jedoch nach altem, noch gültigem Städtebaurecht zulässigen Nutzungen entstehen könnten;

· Eindeutigkeit für Genehmigungen nach Fachrecht (z. B. TA Lärm), da die Gewerbeklassen nicht mit den Baugebieten der Baunutzungsverordnung identisch sind.

Das Nebeneinander von noch geltendem altem Städtebaurecht für die oben genannten Pläne und dem seit Anfang der 60er Jahre auf der Grundlage des Bundesbaugesetzes bzw. später des Baugesetzbuchs geschaffenen Baurecht für den größten Teil der Bebauungspläne in der Stadt Bremen führt bei der Beurteilung von Vorhaben zu einer unterschiedlichen rechtlichen Handhabung gleicher Sachverhalte. Diese ist lediglich abhängig von der planungsrechtlichen Situation des Gebiets, in welchem zufällig das Vorhaben beantragt wird. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine transparente, verständliche und übersichtliche Bauleitplanung anzubieten, sollen diejenigen Bebauungspläne aufgehoben werden, die noch die Staffelbauordnung für die Stadt Bremen und das Landgebiet von 1917 bzw. 1940 als Rechtsgrundlage haben. Eine Beurteilung der Vorhaben kann dann zukünftig ausschließlich nach einem einheitlichen Planungsrecht erfolgen.

Die Notwendigkeit der Aufhebung dieser alten Pläne wird auch bei Genehmigungsvorgängen nach Fachrecht deutlich: So wird in den Immissionsschutzbestimmungen (z. B. in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm ­ TA Lärm [Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998] ­ sowie in den Bundesimmissionsschutzverordnungen für Sportanlagen und Verkehrslärm usw.) bei Genehmigungsverfahren ausschließlich auf die Gebietskategorien nach der Baunutzungsverordnung, also z. B. Gewerbegebiet, allgemeines Wohngebiet, reines Wohngebiet usw., Bezug genommen. Für die hier in Rede stehenden Bereiche ist eine Bewertung bzw. Einordnung nach den üblicherweise anzuwendenden Kriterien oft nicht eindeutig, da die Gewerbeklassen der Staffelbauordnung nicht mit den Gebietskategorien der ist daher die Aufhebung des alten Rechts geboten.

Für die Entscheidung über eine vollständige Aufhebung der Festsetzungen bisheriger Staffelbau- und Gewerbepläne, bzw. Bebauungspläne und die ersatzweise Anwendung der Regelungen des § 34 bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben ist maßgeblich, dass der Zustand der einzelnen Teilbereiche mit ihrer nach den Darstellungen des Flächennutzungsplans vorgesehenen Entwicklung übereinstimmt.

Planungsziele für die Teilgebiete Teil- Darstellungen des Flächennutzungsplans Bremen gebiet in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2001

Ste 1 Überwiegend Wohnbauflächen, entlang der Straße Vor dem Steintor sowie teilweise östlich des Sielwalls gemischte Bauflächen.

Ste 2 Wohnbauflächen, Am Dobben gemischte Bauflächen.

Fes Wohnbauflächen, Am Dobben und am Dobbenweg sowie am Beginn der Bismarckstraße gemischte Bauflächen.

Hul 1 Nördlich der Bismarckstraße Wohnbauflächen, südlich der Bismarckstraße Sonderbauflächen (Krankenhaus). Unmittelbar entlang der Straße

Am Schwarzen Meer gemischte Bauflächen.

Hul 2 Wohnbauflächen, entlang der Bahnstrecke Bremen­Hannover Grünflächen (Dauerkleingärten). Pet 1 Wohnbauflächen, im Straßenzug Am Schwarzen Meer/Am Hulsberg sowie am Beginn der Hamburger Straße gemischte Bauflächen.

Pet 2 Wohnbauflächen, an der Straße Am Hulsberg gemischte Bauflächen.

Pet 3 Wohnbauflächen.

C) Planinhalt

Für die im Bebauungsplan 2353 bezeichneten Teilgebiete treten innerhalb seines Geltungsbereichs sämtliche Festsetzungen der genannten Bebauungspläne außer Kraft.

D) Auswirkungen des Bebauungsplanes Beurteilung von Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch 1. Allgemeines

Die Außer-Kraft-Setzung der bisherigen Festsetzungen nach der Staffelbauordnung hat zur Folge, dass zukünftig bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben allein die Vorschriften des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung gelten.