Ökostrom für Bremen

Die Bürgerschaft (Landtag) hat auf ihrer Sitzung am 6. Juli 2000 auf Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU (Drs. 15/401) folgenden Beschluss gefasst: Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:

1. Angebote für die Versorgung mit Ökostrom am Modell des Bremer Rathauses einzuholen und zu prüfen.

2. Der Bürgerschaft (Landtag) bis zum 30. November 2000 Bericht zu erstatten:

- über die vorliegenden Angebote,

- über die Einsparungen oder Mehrkosten für den Haushalt,

- über die Möglichkeiten, eventuelle Mehrkosten durch verbessertes Energiemanagement auszugleichen,

- darüber, welche Maßnahmen der Energiebewirtschaftung jeweils konkret welche Kostenreduktionen und Umweltentlastungen bewirken,

- darüber, welche Kommunen in Deutschland mit Ökostrom versorgt werden.

3. Der Bürgerschaft (Landtag) zu diesem Termin Vorschläge vorzulegen, wie die Belieferung des Rathauses mit Ökostrom realisiert werden kann.

4. Für alle Gebäude, die von Behörden und Einrichtungen des Landes Bremen genutzt werden, darzulegen,

- wie die am Modellbeispiel des Rathauses gewonnenen Prüfergebnisse nutzbar gemacht werden können,

- welche Einsparungen bei den Bezugskosten erlangt werden können, indem als Großkunde ein günstigerer Ökostrompreis ausgehandelt wird.

Der Berichtsaufforderung kommt der Senat durch Abgabe des beigefügten Berichts nach und bittet die Bürgerschaft (Landtag) um Kenntnisnahme.

7. Dezember 2000

Bericht an die Bürgerschaft (Landtag) Ökostrom für Bremen

1. Ökostrom für das Rathaus

Strombedarf und -versorgung für das Bremer Rathaus

Anbieter von Ökostrom und Preise

CO2-Vermeidung durch Energiemanagement

Variantenvergleich für das Rathaus

2. Übertragung auf alle öffentlichen Gebäude Bremens

Definition der öffentlichen Gebäude, weiteres und engeres Verwaltungsvermögen

Ökostromversorgung für alle öffentlichen Gebäude

Einsparmaßnahmen am Beispiel von zwei öffentlichen Gebäuden

Wirtschaftliche Effekte durch Großeinkauf von Ökostrom

3. Ökostrombezug in anderen Kommunen Deutschlands

4. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

5. Anhang

Definition von Ökostrom

Einbeziehung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung in Ökostromangebote

Stromsparpotenziale im Rathaus

1. Ökostrom für das Rathaus

Strombedarf und -versorgung für das Bremer Rathaus

Das Rathaus verfügt über keinen eigenen Anschluss an das öffentliche Stromversorgungsnetz, sondern wird zusammen mit der Bremischen Bürgerschaft aus dem Mittelspannungsnetz versorgt. Der Strombedarf des Rathauses ist aufgrund der unterschiedlich intensiven Nutzung, auch für öffentliche Veranstaltungen, jährlichen Schwankungen unterworfen. Im Mittel der Jahre 1995 bis 1999 wurden 246.000 Kilowattstunden verbraucht, 1999 waren es 282.000. Für die weiteren Betrachtungen wird von einem Bedarf von 250.000 p. a. ausgegangen.

Der derzeit von der SWB Enordia gelieferte Strom stammt zum größten Teil aus lokalen Kraftwerken, die mit fossilen Brennstoffen (Steinkohle und Erdgas) betrieben werden. Aus diesem Brennstoffmix resultiert eine spezifische CO2-Emission von 856 g pro. Der Strombedarf des Rathauses verursacht damit eine CO2

Emission von 214 t/a.

Anbieter von Ökostrom und Preise

Im August/September 2000 wurde eine Anfrage1 bei 14 Anbietern von Ökostrom bzgl. der Versorgung des Bemer Rathauses bzw. aller öffentlichen Gebäude mit Ökostrom durchgeführt. Es wurden die Konditionen sowohl für die Versorgung mit - % regenerativem Strom als auch mit Strom mit bis zu 50 % Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)-Anteil (Mix-Versorgung) angefragt. Mangels ausreichender Information durch die Anbieter konnten Angebote über eine Mix-Versorgung im Folgenden nicht weiter betrachtet werden. Bei einer späteren Ausschreibung sollten diese Informationen noch einmal detailliert erfragt werden, so dass dann auch ein mit Angeboten auf Basis rein regenerativer Stromerzeugung möglich wird.

Es haben insgesamt zehn Firmen geantwortet. Hiervon haben zwei Anbieter auf ein konkretes Angebot verzichtet. Von den verbleibenden acht Angeboten konnten vier nicht weiter berücksichtigt werden, da nur Öko-Strom mit KWK-Anteil angeboten wurde, oder keine ausreichende Auskunft über den Anteil an regenerativ erzeugtem Strom und/oder den Anteil an Neuanlagen gegeben wurde. Im Anhang zu diesem Bericht (Abschnitt 5) sind diese Kriterien genauer dargelegt.

Um die vier Angebote und die jetzige Versorgungssituation vergleichbar zu machen, wurden zunächst die jetzigen Strombezugskosten einschließlich fester Jahreskosten durch die bezogene Menge geteilt. Danach ergibt sich ein Preis pro Kilowattstunde von 21,76 Pf einschl. Bezogen auf eine Strommenge von 250.000 pro Jahr ergibt dies Kosten von brutto ca. 54.400 DM/a.

Aus den verschiedenen Ökostrom-Angeboten wurde bei gleichen Abnahmemengen ebenfalls der Preis pro und die Gesamtkosten für den Bezug einer Strommenge von 250 000 ermittelt. In allen Fällen liegt dieser höher als der bisherige Preis. Die Mehrkosten liegen zwischen 14.500 DM und 21.680 DM im Jahr.

Tab. 1 Ökostrom - Angebote für das Bremer Rathaus 1 Haushalts- bzw. vergaberechtlich handelte es sich hierbei nicht um eine Ausschreibung, sondern um eine Preisanfrage. Das Resultat einer Ausschreibung hätte nach dem Vergaberecht eine Auftragserteilung an den günstigsten Anbieter nach sich ziehen müssen, was jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beabsichtigt ist. Eine Preisauskunft in der vorliegenden Form ist für den Anbieter rechtlich nicht bindend.