CO2-Vermeidung durch Energiemanagement

Zu untersuchen war ebenfalls, welche Kostenreduktion und Umweltentlastung durch Maßnahmen der Energiebewirtschaftung und des Energiemanagements in Bezug auf Strom zu erreichen sind. Ein unabhängiges Bremer Ingenieurbüro wurde beauftragt, in einer Kurzuntersuchung die entsprechenden Stromsparpotenziale im Rathaus aufzuzeigen und zu bewerten. Dabei wurde unterschieden in so genannte nicht- und geringinvestive Maßnahmen einerseits (Verbrauchsreduzierung durch organisatorische Maßnahmen, Verhaltensänderungen und geringfügige Investitionen) und investive Maßnahmen andererseits (Verbrauchsreduzierung durch technische Umbaumaßnahmen bzw. Beschaffung von effizienteren Großgeräten). Neben der CO2-Reduzierung und Kosteneinsparungen durch reduzierten Strombezug ergeben sich zusätzliche Effekte, wie z. B. Wertverbesserungen am/im Gebäude oder auch Verbesserungen der Arbeitsplatzqualität für die Mitarbeiter/-innen im Rathaus (z. B. durch die Sanierung vorhandener Beleuchtungsanlagen), die jedoch im Weiteren nicht quantifiziert und bewertet werden.

Vorteil der investiven Maßnahmen ist, dass sie ab dem Zeitpunkt ihrer Umsetzung über viele Jahre den Strombezug senken und damit sowohl die CO2-Bilanz als auch den Stadthaushalt nachhaltig entlasten. Die Wirkungen sind im Voraus recht sicher prognostizierbar.

Auch nichtinvestive Maßnahmen können nicht völlig kostenfrei organisiert und umgesetzt werden. Ihr Vorteil ist dennoch das meistens günstige Verhältnis von Kosten und Einsparerfolg (kurze Amortisationszeit). Nachteil dieser oft auf Verhaltensänderungen der Nutzer basierenden Maßnahmen ist, dass sie in bestimmten Abständen wiederholt werden müssen und dass ihr Erfolg nicht sicher prognostizierbar ist. Als guter Anhaltspunkt mag jedoch dienen, dass in Verbindung mit einem finanziellen Anreizmodell im 3/4-plus-Projekt des Senators für Bildung auf diese Weise in den letzten sechs Jahren in den beteiligten Bremer Schulen 13 % des ursprünglichen Stromverbrauchs eingespart worden sind.

Im Rathaus wurden elf verschiedene Einzelmaßnahmen ermittelt, mit denen knapp 19 % des zurzeit verbrauchten Stroms eingespart werden könnten. Etwa die Hälfte des Reduktionspotentials (9,2 %) entfällt auf nicht-/geringinvestive Maßnahmen, die andere Hälfte (9,5 %) auf investive. Im Wesentlichen wurden Einsparmöglichkeiten bei der Beleuchtung der verschiedenen Gebäudeteile ermittelt; hier überwiegen investive Einsparvorschläge. Weiterhin wurden Potenziale im Bereich EDVAusstattung, Kopierer und Kaffeemaschinen ermittelt, deren Erschließung überwiegend mit nicht- oder geringinvestiven Maßnahmen möglich ist.

Den Maßnahmen und Einsparpotenzialen wurden die damit verbundenen Kosten als Schätzung gegenübergestellt, so dass eine Amortisationsbetrachtung erfolgen kann. Hierbei wurde ein Realzinssatz2 von 4 % in Ansatz gebracht, der auch bei den weiteren Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen Verwendung findet.

Tab. 2 Stromsparpotenzial im Rathaus 2 Bei einem Vergleich von Investitionen über 15 Jahre sind alle zukünftigen Ausgaben und Einnahmen einerseits mit der Inflationsrate zu steigern und andererseits auf den Investitionszeitpunkt mit einem Nominalzinssatz abzuzinsen. Der Realzinssatz berücksichtigt bereits die Inflationsrate -und fällt daher entsprechend niedriger aus als der Nominalzinssatz - so dass die Rechengänge deutlich vereinfacht werden.

Eine genauere Auflistung der Stromsparmaßnahmen im Rathaus befindet sich im Anhang (Abschnitt 5.3)

Variantenvergleich für das Rathaus

In einer Modellrechnung wurden die drei folgenden Varianten untersucht:

A. Ökostrombezug zu den derzeitigen ökonomischen und ökologischen Konditionen über einen Zeitraum von 15 Jahren, ohne flankierende Maßnahmen (Ökostrom-Variante).

B. Einmalige Stromsparinvestitionen sowie die Kosten von wiederkehrenden Informations- und Motivationskampagnen bzw. geringinvestiven Maßnahmen und deren Auswirkungen über 15 Jahre. Kein Bezug von Ökostrom (Einsparvariante).

C. Einsparmaßnahmen wie unter B) und Deckung des verbleibenden Strombedarfs in den Folgejahren wie unter A), ebenfalls über insgesamt 15 Jahre. Für die Bewertung wurden herangezogen:

1) der Barwert der jeweiligen Maßnahme,

2) die absolute CO2-Vermeidung im Betrachtungszeitraum,

3) die spezifischen CO2-Vermeidungskosten in DM/t, bezogen auf den Barwert.

Tab. 3. Zusammenfassung des Variantenvergleichs für das Rathaus (15 Jahre) 3 Die Varianten B und C haben langfristig wirkende Konsequenzen aufgrund der technischen Lebensdauer von Einsparinvestitionen. Um dies in einem Vergleich berücksichtigen zu können, wurden alle drei Varianten über einen Zeitraum von 15 Jahren betrachtet und in ihren finanziellen und ökologischen Auswirkungen bewertet. Für nichtinvestive Stromsparmaßnahmen wurde unterstellt, dass der ermittelte Aufwand alle fünf Jahre zu wiederholen ist.

Zur Berechnung der finanziellen Auswirkungen wurde ein Mittelwert aus den Mehrkosten je der vier in der engeren Wahl verbliebenen Ökostromversorger gebildet. Zur weiteren Bewertung wurden alle Zahlungsflüsse (Aufwendungen und Erträge) innerhalb des Betrachtungszeitraumes als Barwert (s. u.) berechnet, um zu vergleichbaren Ergebnissen zu kommen.

Für die ökologische Bewertung wurde die Neuanlagen-Quote der vier Anbieter ebenfalls gemittelt und die in den einzelnen Jahren erzielbare effektive CO2-Reduktion aufsummiert.

4 Es wurde der Barwert aller mit der jeweiligen Maßnahme verbundenen Ausgaben und Einnahmen ermittelt, d. h. diese wurden abgezinst und über den Betrachtungszeitraum aufsummiert. Die Einnahmen tragen ein negatives Vorzeichen, da sie die eigenen aufzuwendenden Mittel reduzieren.

Bei einer reinen Kosten-Nutzen-Betrachtung wäre die Stromspar-Variante der Ökostrom-Variante vorzuziehen, da hier das Verhältnis von aufgewendeten Mitteln zu erreichbarer CO2-Vermeidung (CO2-Vermeidungskosten in DM/t) am günstigsten ist. Das negative Vorzeichen bedeutet, dass die Maßnahme nicht mit Mehrausgaben, sondern im Gegenteil mit Minderausgaben verbunden ist. Über 15 Jahre betrachtet sind die Kosten der Stromsparmaßnahmen geringer als die Kosten des dadurch vermiedenen Strombezugs. Der Haushalt wird entsprechend entlastet.

Mit 602 t ist die absolute CO2-Einsparung jedoch sehr viel geringer als beim Ökostrombezug. Durch Umstellung des Strombezugs für das Rathaus auf können in 15 Jahren 2.897 t CO2 vermieden werden. Ausschließlich unter Umweltgesichtspunkten wäre der Ökostrombezug die beste Strategie.

Mit der Kombi-Variante ist eine ähnlich hohe CO2-Reduzierung zu erreichen wie bei alleinigem Ökostrombezug. Die Kosten fallen jedoch deutlich geringer aus, da die Kostenvorteile der Einsparvariante und die Umweltvorteile der des Ökostrombezugs hier kombiniert werden.

Das Ergebnis dieser Variante zeigt auch, dass die durch Stromsparmaßnahmen erzielbaren finanziellen Einsparungen nicht ausreichen, um die Kosten der Sparmaßnahmen und die Mehrkosten des Ökostroms daraus voll zu finanzieren.

2. Übertragung auf alle öffentlichen Gebäude Bremens

Definition der öffentlichen Gebäude, weiteres und engeres Verwaltungsvermögen

Das öffentliche Liegenschaftswesen in Bremen (ohne die Stadtgemeinde Bremerhaven) umfasst etwa 1.570 Gebäude mit einer Gesamtfläche von ca. 2,6 Mio. m² (weiteres Verwaltungsvermögen). In diesen Gebäuden werden jährlich ca. 110 Mio. an Strom verbraucht. Einige Großverbraucher wie Universität und Hochschulen oder die städtischen Krankenhäuser sowie die Eigenbetriebe der Freien Hansestadt Bremen sind aufgrund ihrer Haushaltsautonomie auch in Bezug auf die Wahl ihres Strombezuges nicht direkt durch den Senat beeinflussbar. Somit kann der Senat einen unmittelbaren Einfluss nur auf einen engeren Kreis von Gebäuden ausüben, der sich im Wesentlichen aus den Bereichen Bildung, (Schulen), Soziales (Kitas etc.) und Inneres (Ortsämter, Polizei, Feuerwehr) sowie einer ganzen Reihe von Verwaltungsgebäuden zusammensetzt.

In diesen, auch als engeres Verwaltungsvermögen bezeichneten Gebäuden, deren Zahl sich auf etwa 600 beziffern lässt, bei einer Gebäudefläche von ca. 1,5 Mio. m², besteht ein ungefährer Stromverbrauch von 40 Mio. Ökostromversorgung für öffentliche Gebäude Folgt man der Definition aus Abschnitt 2.1 und rechnet man wie im Abschnitt 1 mit Mittelwerten der vier ausgewählten Ökostrom-Versorger, so erhält man für den engeren öffentlichen Gebäudebestand folgende Ergebnisse:

Die Mehrkosten würden pro Jahr ca. 2,95 Mio. DM betragen, die effektive CO2

Einsparung beliefe sich auf ca. 30.900 t/a.

Einsparmaßnahmen am Beispiel von zwei öffentlichen Gebäuden

In praktisch allen öffentlichen Gebäuden besteht die Möglichkeit, Stromsparmaßnahmen vorzunehmen. Die Auswirkungen, wie sie am Beispiel des Rathauses aufgezeigt wurden, sind jedoch nicht im Maßstab 1 zu 1 auf alle öffentlichen Gebäude übertragbar. So lassen sich im Bremer Rathaus mit seiner historischen Bau- und Einrichtungssubstanz und seiner Funktion nicht nur als Verwaltungssondern auch Repräsentationsgebäude bestimmte Stromsparmaßnahmen aus ästhetischen bzw. denkmalschützerischen Gründen nicht umsetzen.

Daher wurde von dem in Abschnitt 1 erwähnten Ingenieurbüro exemplarisch eine Schule und ein Verwaltungsgebäude in Bremen als Beispiele für die häufigsten und typischen Nutzungen von öffentlichen Gebäuden auf Stromeinsparpotentiale untersucht. Es handelt sich um das Schulzentrum Bördestraße in Bremen-Nord und um das Gebäude des Amtes für Soziale Dienste Mitte-West (Volkshaus) in der Hans-Böckler-Straße (Utbremen). Damit können sicher nicht alle Facetten des Stromeinsatzes und der Einsparmöglichkeiten in öffentlichen Gebäuden abgehandelt werden, jedoch sind wichtige Potenziale damit darstellbar.

Beispiel Verwaltungsgebäude

Der derzeitige Strombedarf liegt bei etwa 295.000 Das Sparpotenzial wurde mit knapp 61.000 = ca. 20 % des Bedarfs ermittelt.

Es werden acht abgrenzbare Einsparmaßnahmen vorgeschlagen:

- Änderungen in der Beleuchtung: Ausschließlich nichtinvestiv, ca. 30 % des Potenzials,

- Änderungen beim EDV-Einsatz, bei Kaffemaschinen, Kühlschränken, Kopierern und Heizungspumpen: Fast ausschließlich nichtinvestiv, ca. 70 % des Potenzials.

Bei Anwendung derselben Langzeitbetrachtung wie beim Rathaus ergibt sich folgendes: