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Wie schätzt der Senat die Gefahren der Wirtschaftskriminalität für den Standort Hamburg ein?

Hamburg ist einer der führenden deutschen Handels- und Finanzplätze. Die damit verbundene Prosperität, Wirtschaftskraft und das finanzielle Potenzial kommen der Stadt und ihren Bürgern zugute, üben aber auch eine große Anziehungskraft auf Täter und Tätergruppen aus, deren Aktivitäten darauf abzielen, diese Bedingungen für die Begehung von Wirtschaftsstraftaten auszunutzen.

4. Warum hat der Senat im Haushaltsplan-Entwurf der Innenbehörde darauf verzichtet, das Deliktsfeld Wirtschaftskriminalität als Schwerpunkt der Arbeit der Innenbehörde zu benennen und die Wirtschaftskriminalität mit hoher Priorität zu bekämpfen?

Die Delikte der Wirtschaftskriminalität werden mit hoher Priorität bekämpft.

Das Wesen einer Schwerpunktsetzung besteht unter anderem darin, sich auf bestimmte hervorgehobene Bereiche zu konzentrieren. Gleichwohl bedeutet dies nicht eine Minderung in der Intensität der Bekämpfung anderer wesentlicher Deliktsformen.

Im Übrigen wird im Haushaltsplan die Bekämpfung der Schwerkriminalität einschließlich der Organisierten Kriminalität (OK) als ein Aufgabenschwerpunkt genannt. Hiervon sind auch schwere Formen der Wirtschaftskriminalität umfasst.

5. Welche Dienststellen der Polizei Hamburg beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit der Verfolgung und Aufklärung von Delikten der Wirtschaftskriminalität?

Für die Verfolgung und Aufklärung von Wirtschaftsdelikten sind im Landeskriminalamt (LKA) die Dienststellen LKA 5012 (Wirtschaftskriminalistischer Prüfdienst), LKA 51

(Wirtschaftsdelikte), LKA 52 (Spezieller Betrug) und LKA 54 (Arbeitsmarktdelikte) sowie der Wasserschutzpolizeiliche Fachdienst (WSPF) 21 (Straftaten gemäß Lebensmittelgesetz und Weingesetz) zuständig.