Die Situation der Hamburger Öffentlichen Bücherhallen

Der Kulturausschuss beschloss in seiner Sitzung am 7. September 2004 die Selbstbefassung mit dem Thema „Die Situation der Hamburger Öffentlichen Bücherhallen" gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft.

In seiner Sitzung am 5. November 2004 beschloss er die Durchführung einer Anhörung gemäß § 58 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft, die am 7. Dezember gemeinsam mit der Befragung des Senats stattfand.

Der Kulturausschuss befasste sich in dieser Sitzung auch abschließend mit dieser Thematik.

II. Beratungsinhalt Beratung am 7. September 2004

Der Ausschussvorsitzende regte an, sich in der Dezember-Sitzung im Rahmen einer Selbstbefassung gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft mit der „Situation der Hamburger Öffentlichen Bücherhallen" zu befassen, was in einer der nächsten Sitzungen beschlossen werden soll.

Beratung am 5. November 2004

Der Ausschussvorsitzende erinnerte den Kulturausschuss daran, dass in der Sitzung des Kulturausschuss am 7. Dezember 2004 die Anhörung über die Selbstbefassungsangelegenheit „Die Situation der Hamburger Öffentlichen Bücherhallen" stattfinden werde.

Der Ausschuss benannte Hella Schwemer-Martienßen (Direktorin der HÖB), Kriemhild Grüttner (Kaufmännische Leiterin der HÖB), Jörg Thörmer (Vorsitzender des Betriebsrats der HÖB), Helga Schuchardt (Vorsitzende des Expertenkommission der HÖB) sowie Dr. Arend Flemming (Mitglied der Expertenkommission der HÖB) als Auskunftspersonen.

Die SPD-Abgeordneten stellten die Fragen, wann den Mitgliedern des Kulturausschusses der Bericht der Expertenkommission zur Verfügung gestellt werden könne und wann der Stiftungsrat über diesen beraten werde.

Die Senatsvertreter wollten den Bericht der Expertenkommission rechtzeitig vor der Sitzung des Kulturausschusses verschicken.

Der Stiftungsrat tage am 9. Dezember 2004.

Anhörung am 7. Dezember 2004

Es fand eine Anhörung von Auskunftspersonen gemäß § 58 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft sowie die Befragung des Senats statt.

Das Wortprotokoll über die Anhörung kann unter Berücksichtigung der Richtlinien des Präsidenten für die Einsichtnahme von Ausschussprotokollen in der Parlamentsdokumentation der Bürgerschaftskanzlei eingesehen werden.

III. Ausschussempfehlung:

Der Kulturausschuss empfiehlt der Bürgerschaft von vorstehendem Bericht Kenntnis zu nehmen.