Studiengang

Für den Bereich Finanzen/Steuerverwaltung, so die Senatsvertreter, gebe es eine bundeseinheitlich geregelte Ausbildung, die ein sechssemestriges Studium umfasse.

Aus der Dachkonstruktion der FHÖV sei bislang kein Nutzen gezogen worden, weil im Steuerrecht kein Austausch habe stattfinden können. Von der Selbständigkeit erhoffe man sich, in Kooperation mit den Steuerverwaltungsfachhochschulen anderer Länder einzutreten, derzeit mit Bremen und Mecklenburg-Vorpommern. Es sei richtig, dass Bremen einen anders gearteten Versuch gestartet habe, der bundeseinheitlich noch nicht abgestimmt sei, dass aber bereits Absolventen dieses Studienganges von der Bremischen Steuerverwaltung aufgenommen worden seien, sei ein Irrtum. Hingegen habe sich Bremen in diesem Jahr entschlossen, seine neuen Studienbewerber in Hamburg am Fachbereich Finanzen im Rahmen der Kooperation ausbilden zu lassen.

Die SPD-Abgeordneten zeigten sich trotz der gemachten Ausführungen nicht überzeugt davon, dass der Bereich Finanzen nicht in die HAW integrierbar sein solle.

Es sei immer noch bundeseinheitlich vorgesehen, die Ausbildung der Steuerbeamten intern an Öffentlichen Fachhochschulen durchzuführen, erklärten die Senatsvertreter.

Hamburg halte sich an den bundeseinheitlichen Weg, mit der HAW würde dieser Weg verlassen. Vor diesem Hintergrund sei versucht worden, Selbständigkeit zu erlangen, um sich auf der Ebene der Steuerverwaltungen besser einbinden zu können.

Ob diese Finanzhochschule als selbständig bezeichnet werden könne, wagte die GAL-Abgeordnete zu bezweifeln, weil es eine interne Ausbildung sei und eine enge Anbindung an die Verwaltung gebe, was auch das Problem sei. Eine externe Ausbildung biete große Vorzüge, weil sich den Absolventen mit diesen Abschlüssen mehr Möglichkeiten böten, es sei auch einfacher ein Bachelor/Master-System einzuführen.

Es sei auch nicht zwingend in Anbetracht der bundeseinheitlichen Rechtsvorschriften nur eine interne Ausbildung anzuvisieren, was auch das Bremer Modell deutlich mache.

Die Senatsvertreter unterstrichen, dass bei der zukünftigen Polizeihochschule ein Bachelor/Master-System geplant sei. Es sei also nicht unbedingt zwingend, dieses innerhalb des Konstrukts einer existierenden Allgemeinhochschule umsetzen zu müssen.

III. Ausschussempfehlung:

Der Wissenschaftsausschuss bittet den federführenden Haushaltsausschuss, von seiner Beratung und Stellungnahme Kenntnis zu nehmen.

Dr. Barbara Brüning, Berichterstatterin

Wortprotokoll über die Anhörung von Sachverständigen zur Drucksache 18/996 „Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Studiengänge an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung" Sitzung des Haushaltsausschusses am 23.11.

Vorsitzender: Jens Grapengeter (i. V.) Schriftführer: Walter Zuckerer Sachverständige: Herr Birkenstock, Stellvertretender Präsident der Polizei-Führungsakademie Münster Herr Prof. Dr. Bull, Universität Hamburg, Seminar für Verwaltungslehre Herr Bunkowsky, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Hamburg Herr Prof. Goller, Rektor der Fachhochschule Ludwigsburg Herr Dr. Hasselmann, Finanzpräsident der Oberfinanzdirektion Hannover Herr Prof. Seebeck, Hochschule Bremen Vorsitzender: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie heute Abend zu dieser Anhörung von Sachverständigen gemäß § 58 Absatz 2 der Geschäftsordnung. Ich habe das erste Mal das Vergnügen, eine Anhörung zu leiten und vor diesem Hintergrund vergeben Sie mir bitte, wenn da normale Anfängerfehler vorhanden sein werden und davon gehe ich aus.

Es wird eine Expertenanhörung durchgeführt über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Studiengänge an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung. Ich gehe davon aus, dass den Experten, die wir heute eingeladen haben und für deren Kommen ich im vorhinein außerordentlich dankbar bin, die Unterlagen zugegangen sind. Ich möchte Sie und alle Anwesenden darauf hinweisen, dass auf Wunsch der Fraktion ein Wortprotokoll geführt wird und ­ dieser technische Hinweis ­ wenn Sie das Wort ergreifen, dann benutzen Sie bitte die Mikrotaste, denn nur dadurch finden Ihre Worte auch sofort Eingang in die elektronische Aufzeichnung.

Für das Verfahren schlage ich vor, dass ich erst einmal die Anwesenden begrüße.

Zum einen Herrn Prof. Bull von der Universität Hamburg. Er leitet das Seminar für Verwaltungslehre, dann Herrn Wolfgang Birkenstock, den stellvertretenden Präsidenten der Polizei-Führungsakademie Münster, Herrn Dr. Rolf Hasselmann, den Finanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Hannover, Herrn Prof. Jost Goller, den Rektor der Fachhochschule Ludwigsburg, Herrn Prof. Gerdt-Volker Seebeck von der Hochschule Bremen und Herrn Andre Bunkowsky, den Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Hamburg.

Vom Verfahren her bitte ich Sie darum ­ Sie haben die Unterlagen ja alle zur Kenntnis genommen ­, dass Sie uns Ihre Stellungnahme dazu abgeben, auch unter Berück sichtigung des nach meiner Meinung 26 Unterpunkte umfassenden Fragenkataloges, der von den Fraktionen vorgelegt wurde.

Entsprechend der Liste würde ich dann erst einmal darum bitten, dass Herr Prof. Bull als Erster das Wort ergreift und uns Aussagen zu der Vorlage macht.

Herr Prof. Dr. Hans Peter Bull: Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich will meine Ausführungen in zwei Punkte gliedern. Einmal die allgemeine Einschätzung aus Sicht von Bildungs- und Hochschulpolitik und damit zusammenhängend verwaltungspolitische Fragen und zum anderen die rechtlichen Fragen.

Bildungspolitisch kann man heute eine allgemeine Tendenz feststellen, die Ausbildung an den Fachhochschulen zu externalisieren. Ich war Vorsitzender einer Reformkommission "Öffentlicher Dienst der Zukunft" des Landes Nordrhein-Westfalen. Wir haben uns in dieser Kommission nachdrücklich dafür ausgesprochen, wo immer möglich, Absolventen allgemeiner und offen zugänglicher Bildungseinrichtungen auch für den gehobenen Dienst zu rekrutieren. Für den höheren Dienst ist das seit langem allgemeine Praxis. Das erscheint wichtig wegen der Möglichkeit des Wechsels zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft. Die Regierungskommission hat sich insbesondere für die Führungskräfte zu diesem Prinzip bekannt. Aber auch für den gehobenen Dienst gibt es Führungspositionen. Auch dort ist der Wechsel zwischen privater und staatlicher Anstellung häufig schon anzutreffen; in der Steuerverwaltung, um die es heute sicher besonders gehen wird, in ganz besonderem Maße.

Sie wissen, dass die verwaltungsinterne Ausbildung in einigen Ländern inzwischen schon auf die externe Ausbildung umgestellt worden ist, die Fachhochschulen ­ wie man eben so verkürzt sagt ­ externalisiert sind, auch Bewerber für andere als staatliche Anstellungen ausbilden.

Hinter dieser Bewegung steht auch die Sorge, dass eine zu frühe Fixierung des Nachwuchses auf die spätere lebenslange Beschäftigung im öffentlichen Dienst zu einer für die Leistungs- und Innovationsbereitschaft des öffentlichen Dienstes höchst fragwürdigen Auslese führt. Ich bitte, gerade diesen Aspekt in die Beratungen einzubeziehen. Wir brauchen Wettbewerb der Bildungseinrichtungen und Offenheit für eine allgemein auf dem Bildungsmarkt, auf dem Arbeitsmarkt sich bewährende Schicht von Nachwuchskräften und entsprechend den Wettbewerb der Bildungseinrichtungen.

Der Einfluss der Dienstherren, der als Gegenargument gegen diese Externalisierung angeführt wird, kann durch andere Maßnahmen als die Beschränkung auf verwaltungsinterne Ausbildung garantiert werden durch Zertifizierung der Studiengänge, durch Praktika vor allem, wie das auch jetzt geschieht. Zu vermeiden ist dabei diese Sozialisierung allein auf den öffentlichen Dienst und speziell für den gehobenen Dienst hin, die auf lange Sicht zu einem Qualitätsverlust, zu einer Einschränkung der Perspektive, zu einer Vernachlässigung von Innovations- und Leistungsbereitschaft führen kann.

Was die geplante Hamburger Finanzhochschule angeht, wäre sie auch aus verwaltungspolitischen Gründen überaus fragwürdig. Es ist eine Minihochschule geplant, wie sie etwa als private Hochschule wohl kaum staatlich anerkannt würde nach dem Hochschulrahmengesetz. Dort ist jedenfalls in der Regel eine Mehrzahl von Studiengängen vorgesehen. Ich vermute, dass sich kein Bildungsministerium vorgestellt hätte, eine staatliche Anerkennung für eine so winzige Hochschule mit vier Professoren und einigen wenigen zusätzlichen Dozentenstellen auszusprechen. Vor allen Dingen wäre die Selbstverwaltungsgarantie, die allen Hochschulen zusteht und auf die ich gleich noch ausführlicher eingehen möchte, nicht einzuhalten. Das zeigt sich auch an der vorgesehenen Konstruktion der Hamburger Finanzhochschule. Die kann nicht dem normalen Bild einer Hochschule, das den Verfassungsgebern vorschwebt, entsprechen.

Der Sinn der jetzt vorgesehenen Umorganisation erschließt sich auch schwer. Ich will darauf nicht weiter eingehen, weil das sicher noch von anderen gesagt werden wird.

Die ressortspezifische Differenzierung kann ich mir nicht als ein besonders erstrebenswertes Ziel vorstellen, angesichts einer allgemein herrschenden Erkenntnis.