Langfristiger Erhalt der Schaugewächshäuser durch eine Eintragung einer Dienstbarkeit

Die Schaugewächshäuser, die Planten un Blomen angrenzen, ziehen jährlich etwa 200 000 Besucher an. Dies zeigt, welcher Stellenwert ihnen in Hamburg zukommt. An der Unterschriftenaktion zum Erhalt der Gewächshäuser beteiligten sich im vergangenen Jahr über 22 000 Menschen aus aller Welt.

Die Gewächshäuser (Schaugewächshaus mit angeschlossenem Tropengewächshaus) wurden Anfang der 60er Jahre errichtet und stehen unter Denkmalschutz. Sie beheimaten eine Sammlung von Pflanzen aus aller Welt, die vom Botanischen Institut der Universität unterhalten wird und die zum größten Teil als unersetzbar gilt. Der Gen-Pool wäre aufgrund neuerer völkerrechtlicher Vereinbarungen (Rio-Konvention von 1992) bei Absterben von Pflanzen (z. B. durch den Versuch einer Verlagerung der Gewächshäuser nach Klein Flottbek) unwiederbringlich verloren. Dies wäre auch für die Forschungsarbeit ein unverantwortlicher Schaden.

In seiner Mitteilung an die Bürgerschaft bittet der Senat mit seinem als dringlich bezeichneten Antrag um Zustimmung

­ zum Verkauf eines Grundstücksteils (Marseiller Straße 5, 7/Jungiusstraße 6, 8) an die ZEIT-Stiftung, auf dem die Gewächshäuser und dazugehörige Betriebsgebäude gelegen sind sowie

­ zum Verzicht auf zukünftige Nachleistungen für den bereits verkauften Grundstücksteil durch die ZEIT-Stiftung.

In seiner Mitteilung erklärt der Senat, die ZEIT-Stiftung habe erklärt, dass sie insbesondere dieses Nutzungsinteresse der Universität berücksichtigen wird, so lange und so weit es besteht. Aus diesem Grunde würden mit dem Erwerb des Grundstücks zwischen der ZEIT-Stiftung und der Universität zweckgebundene Mietverträge für das Schaugewächshaus sowie das Betriebsgebäude wirksam. Der Mietvertrag über das Schaugewächshaus sähe zehn Jahre bei einer Monatsmiete von 1 Euro vor und erhalte für die Folgezeit eine Option auf wiederholte Verlängerung des Mietvertrages auf Basis eines dann auszuhandelnden ortsüblichen Mietzinses.

Die Bürgerschaft hält darüber hinaus eine langfristige Sicherung des Betriebs der Schaugewächshäuser durch eine Eintragung einer Dienstbarkeit für sinnvoll.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Die Bürgerschaft stimmt dem dringlichen Antrag des Senats in Drs. 18/1335 unter der Maßgabe zu, dass der Bestand und die Nutzung der Schaugewächshauses und des Betriebsgebäudes über den Abschluss von Mietverträgen zwischen der ZEIT-Stiftung und der Universität hinaus durch eine entsprechende Eintragung einer Dienstbarkeit gesichert werden.