Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen

Als Grundlage einer städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Gebiet wird der Plan zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen in der Fassung der Neubekanntmachung Mai 2001 vorgelegt.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat hierzu am 6. September 2007 den beigefügten Bericht erstattet.

Dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr ist eine Anlage beigefügt, in der die eingegangene Stellungnahme der Öffentlichkeit und deren empfohlene Behandlung aufgeführt werden.

Der Bericht der Deputation für Bau und Verkehr wird der Stadtbürgerschaft hiermit vorgelegt.

Der Senat schließt sich dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr an und bittet die Stadtbürgerschaft, die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen in der Fassung der Neubekanntmachung Mai 2001 zu beschließen.

Bericht der Deputation für Bau und Verkehr

Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen in der Fassung der Neubekanntmachung Mai 2001

­ Vegesack und Burglesum (Bruno-Bürgel-Straße/Friedrich-Humbert-Straße) ­ Bearbeitungsstand: 19. Oktober 2006

1. Verfahren nach dem Baugesetzbuch Planaufstellungsbeschluss

Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 8. Juni 2006 einen Planaufstellungsbeschluss für das Gebiet gefasst. Dieser wurde am 29. Juli 2006 ortsüblich bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde von den Ortsämtern Vegesack und Burglesum am 20. September 2006 in Form einer gemeinsamen öffentlichen Einwohnerversammlung durchgeführt.

Dabei wurde die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet.

Die Anlage zu dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr ist nur den Abgeordneten der Stadtbürgerschaft zugänglich.

Es wurden Fragen der Bürger zu der beabsichtigten Planung beantwortet und Anregungen entgegengenommen, die Gegenstand eingehender Prüfung bei der weiteren Planaufstellung wurden und zu einer Änderung des Geltungsbereiches im südlichen Teil (Oeversberg) geführt haben. Die ursprünglich durch das dritte Fußballfeld hindurch verlaufende Westgrenze auf dem Oeversberg wurde so verlegt, dass der untere Abschnitt nach Osten und der obere Abschnitt nach Westen verlagert wurden. Die neue Grenzziehung ermöglicht den Erhalt des dritten Fußballfeldes ohne zusätzliche Investitionen bis mindestens 2025. Gleichzeitig wurde die dem heutigen Universitätsgelände gegenüberliegende Fläche an der verbreitert, so dass auch das Gegenüber städtebaulich besser entwickelt werden kann.

Die Änderung des Geltungsbereiches wurde von der Deputation für Bau und Verkehr gemeinsam mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 wurde der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 festgelegt. Die Ergebnisse sind in den Umweltbericht eingeflossen.

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 bei der Aufstellung des Planes beteiligt.

Ergebnis der Behördenbeteiligung

Die meisten Träger öffentlicher Belange haben schriftlich oder telefonisch mitgeteilt, dass sie mit den Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes übereinstimmen. Soweit Bedenken vorgetragen wurden, konnten sie im Planentwurf berücksichtigt werden.

Die übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben durch Fristablauf zu erkennen gegeben, dass die von ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Planentwurf nicht berührt werden.

Stellungnahme der zuständigen Beiräte

Die Beiräte der Ortsämter Burglesum und Vegesack haben im Zusammenhang mit der Vorstellung der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes übereinstimmend die Forderung erhoben, dass das Sportbad Bremen Nord planungsrechtlich auch zukünftig als Sportfläche dargestellt werden soll.

Die Deputation für Bau und Verkehr gibt hierzu folgende Stellungnahme ab: den Bestand und die Entwicklung von Bebauungsplänen mit Bauflächen für ein privates Sportbad nicht aus. Eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes 361 A mit der Ausweisung Gemeinbedarf Hallenbad ist derzeit nicht beabsichtigt. Eine gesonderte Darstellung des Hallenbades als 0,4 ha große Restfläche Grünfläche Sport entspricht darüber hinaus auch nicht der Darstellungssystematik der Flächennutzungsplanung.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat bereits in Ihrer Sitzung vom 12. April 2007 in Kenntnis der Forderungen der Beiräte die unveränderte Fortführung der Planung beschlossen.

Die Deputation für Bau und Verkehr empfiehlt, den Planentwurf aus den dargelegten Gründen unverändert zu lassen.

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Die Deputation für Bau und Verkehr stimmte am 12. April 2007 dem Entwurf der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen zu und beschloss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Daraufhin hat der Plan mit Begründung in der Zeit vom 7. Mai 2007 bis 7. Juni 2007 im Bauamt Bremen-Nord öffentlich ausgelegen. Zudem bestand in dem genannten Zeitraum Gelegenheit, im Ortsamt Bremen-Burglesum eine Kopie des Planes und der Begründung einzusehen.

Ergebnis der öffentlichen Auslegung Anlässlich der öffentlichen Auslegung ist eine Stellungnahme eingegangen. Diese Stellungnahme sowie die dazu abgegebene Empfehlung der Deputation für Bau und Verkehr sind in der Anlage zum Bericht der Deputation für Bau und Verkehr aufgeführt. Hierauf wird verwiesen.

Änderungen nach der öffentlichen Auslegung geringfügig redaktionell angepasst. Der Plan wurde nicht verändert.

Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 Die Belange des Umweltschutzes werden in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Auf Punkt E der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird verwiesen.

2. Information der Beiräte

Den Ortsämtern Burglesum und Vegesack wurde je eine Ausfertigung der Deputationsvorlage übersandt.

3. Beschluss

Die Deputation für Bau und Verkehr bittet den Senat und die Stadtbürgerschaft, die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen in der Fassung der Neubekanntmachung Mai 2001 ­ Vegesack und Burglesum (Bruno-Bürgel-Straße/Friedrich-Humbert-Straße) ­, Bearbeitungsstand 19. Oktober 2006, einschließlich Begründung in Kenntnis der eingegangenen Stellungnahme und deren Behandlung (Anlage zum Bericht) zu beschließen.

Dr. Reinhard Loske Dieter Focke (Vorsitzender) (Sprecher) Begründung zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen in der Fassung der Neubekanntmachung Mai 2001

­ Vegesack und Burglesum (Bruno-Bürgel-Straße/Friedrich-Humbert-Straße) ­ A Änderungsbereich, Entwicklung und Zustand

Der Änderungsbereich liegt in den Ortsteilen Grohn und St. Magnus und hat eine Größe von ca. 45 ha.

Auf dem 32 ha großen Gelände der ehemaligen Rolandkaserne wurde im Jahre 2001 die International University Bremen (seit Januar 2007 Jacobs University Bremen) eröffnet. In den nachfolgenden Jahren wurde der Universitätsbetrieb durch Umbauten der Altgebäude und Ergänzungen mit Neubauten beständig erweitert. Weitere Hochbauten befinden sich in der Planung. Die großzügigen und beinahe parkähnlichen Freiflächen der Kaserne wurden in der Grundstruktur erhalten und mit einer hochwertigen Landschaftsplanung aufgewertet.

Die bauliche Nutzung umfasst Verwaltungs-, Lehr- und Wohnheimgebäude.

Konzeptioneller Bestandteil der Universität ist das Wohnen der Studierenden auf dem Gelände und die internationale Ausrichtung von Lehrbetrieb und Studentenschaft. Die Freiflächen werden im Rahmen des Campuslebens für sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten genutzt.

Von der Entwicklung ausgenommen ist bisher der ca. 4 ha umfassende ehemalige Nordbereich der Kaserne.