Zur Umsetzung der Maßnahme wurde 1997 der Verein Kinderbauernhof Rahlstedt e V gegründet

Projekt Kinderbauernhof Rahlstedt

Das Projekt Kinderbauernhof Rahlstedt geht auf eine Initiative von Mitgliedern des Schulvereins der Schule Neurahlstedt zurück. Im Jahre 1996 hat die Firma GEWOS ein Gutachten zum Standort und zur Projektkonzeption erstellt.

Zur Umsetzung der Maßnahme wurde 1997 der Verein Kinderbauernhof Rahlstedt e. V. gegründet. Das Nutzungskonzept des Kinderbauernhofes sieht vor, ein sinnvolles, niedrigschwelliges Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche aus den nahe gelegenen Wohngebieten zu ermöglichen, insbesondere für den direkten Einzugsbereich von Großlohe. Den Kindern soll die Möglichkeit geboten werden, sich an der Pflege und Fütterung der Tiere zu beteiligen, kleinere Reparaturen selbst zu übernehmen sowie Feiern auszurichten und Gäste zu betreuen. Zentrale Ziele des Kinderbauernhofes sind die Verbesserung der gesellschaftlichen Infrastruktur, die Erhöhung der sozialen Integration von Kindern und Jugendlichen, die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche und die Verbesserung der Lebens- und Wohnbedingungen (Wohnumfeld).

In ihrer Sitzung am 16. Dezember hat die Bezirksversammlung Wandsbek nun abschließend mit den Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen, dem Investitions-, Finanzierungs-, Betriebsführungs- und pädagogischen Konzept („Nutzungskonzept") des Vereins Kinderbauernhof Rahlstedt e. V. nicht zuzustimmen, und empfohlen, zu prüfen, ob die für den Kinderbauernhof vorgesehene Fläche stattdessen als Schulgarten der Schule Neurahlstedt genutzt werden kann und die eingeplanten Investitionsmittel in Höhe von 67 000 Euro dem Umweltzentrum zukommen zu lassen. Zuvor hatte bereits der Ausschuss für soziale Stadtteilentwicklung dem Nutzungskonzept seine Zustimmung verweigert.

In der Begründung zu dem beschlossenen Antrag wird ohne nähere Angaben angeführt, dass bedeutende Vorgaben aus der Begründung zum vom Senat noch nicht festgestellten Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 115, dem die Bezirksversammlung in ihrer Sitzung am 6. November 2003 zugestimmt hatte, nicht erfüllt werden.

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

1. Wie beurteilt der Senat das Scheitern des Projektes Kinderbauernhof Rahlstedt?

Der Senat hat sich hiermit bisher nicht befasst.

2. Um welche Vorgaben aus der Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 115 handelt es sich konkret, die vom Nutzungskonzept des Vereins Kinderbauernhof Rahlstedt e. V. nicht erfüllt werden?

Die ursprünglich vorgesehene Kooperation mit der Schule Neurahlstedt ist nicht sichergestellt.

3. Wann beabsichtigt der Senat den Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 115 festzustellen?

4. Soll der Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 115 unverändert festgestellt werden?

Der Senat hat sich hiermit bisher nicht befasst.

5. Ist es überhaupt möglich, die im Hamburgischen Stadtteilentwicklungsprogramm vorgesehenen Investitionsmittel für den Kinderbauernhof Rahlstedt für das Umweltzentrum Karlshöhe umzuwidmen?

Wenn ja, mit welcher zeitlichen Perspektive kann dies geschehen?

Wenn nein, warum nicht?

Nein. Das Projekt Kinderbauernhof ist Bestandteil des Quartiersentwicklungskonzepts Großlohe, zu dem das Umweltzentrum Karlshöhe keine räumlichen und funktionalen Bezüge besitzt.

6. Ist die Freie und Hansestadt Hamburg bereits Eigentümerin der im Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 115 als Gemeinbedarfsflächen mit den Zweckbestimmungen „Weidefläche" und „Kinderbauernhof" ausgewiesenen Grundstücke?

Wenn ja, wann erfolgte der Eigentumsübergang?

Ja, seit 08.10.2004.

Wenn nein,

a) warum nicht?

b) strebt der Senat weiterhin den Eigentumserwerb an und wenn ja, mit welcher zeitlichen Perspektive?

Entfällt.

7. Inwieweit ist die Behörde für Bildung und Sport bereit, die Gemeinbedarfsflächen in ihr Grundvermögen zu übernehmen, um dort einen Schulgarten zu realisieren?

Die zuständige Behörde ist bereit, die unter 6. genannten Flächen in ihr Verwaltungsvermögen zu übernehmen; über die konkrete Nutzung ist noch nicht entschieden.