Airbus A380

Mit Senatsantrag Drucksache 16/4734 vom 5. September 2000 hatte der Senat sich verpflichtet, dem Haushaltsausschuss der Bürgerschaft im Laufe des Projektfortgangs regelmäßig halbjährlich über die aktuelle Kostenentwicklung und den Sachstand der Maßnahme „Hamburg als Standort für die Produktion und die Endlinienfertigung des Airbus A380" zu berichten. Dieser Verpflichtung ist der Senat mit den Drucksachen 16/5991 vom 8. Mai 2001, 17/202 vom 8. Januar 2002, 17/1778 vom 26. November 2002 und 17/3641 vom 11. November 2003 nachgekommen. Mit Beschluss vom 10. April 2003 (Drucksache 17/2424) ist eine jährliche Berichterstattung beschlossen worden.

II. Stand des Projekts Airbus A380:

1. Entwicklung der Flugzeugfamilie Airbus A380:

Airbus bietet heute sowohl eine Passagier- als auch eine Frachterversion des Airbus A380 am Markt an. Derzeit liegen 139 Bestellungen vor, davon 122 für die Passagier- und 17 für die Frachterversion. Schon vor der für 2006 geplanten Auslieferung des ersten Airbus A380 ist damit mehr als die Hälfte der für den Return on Investement erforderlichen 250 Maschinen verkauft. Airbus geht davon aus, dass von den für den Airbus A380 insgesamt ca. 1500 erwarteten Verkäufen 20 bis 25 % auf die Frachterversion entfallen werden.

Die USA haben Anfang Oktober 2004 vor der World Trade Organisation (WTO) ein Verfahren gegen die EU und mehrere ihrer Mitgliedstaaten wegen vermeintlicher unerlaubter Subventionen im Zusammenhang mit den Maßnahmen für den Airbus A380 beantragt.

Im aktuellen Streit zwischen den Vereinigten Staaten und der EU über die Höhe von Unterstützungszahlungen an Airbus und Boeing haben die USA das GATT-Abkommen von 1992 über die Subventionierung von großen Verkehrsflugzeugen (US-EU Agreement on Large Civil Aircraft) gekündigt und vor der WTO eine Klage gegen die EU wegen der Subventionierung von Airbus durch Mitgliedsstaaten eingereicht. Die Klage wird unter anderem auch damit begründet, die Stadt Hamburg habe Zahlungen in Höhe von 800 Mio. US $ an Airbus geleistet, um die Erweiterung des Werkes Finkenwerder in das Mühlenberger Loch für die Produktion des Großraumflugzeuges A380 zu ermöglichen. Als Belege für diese Behauptung werden in der Beweisliste u. a. die Drucksachen 16/1714, 16/4734, 16/5991, 17/1733, 17/2159, 17/2267 und 17/3641 angeführt.

2. Verpflichtungen Hamburgs aus dem Standortwettbewerb

Im wettbewerblichen Verfahren um den Standort für die Produktion und die Endlinienfertigung des Airbus A 380 hat sich der Senat gegenüber Airbus Industries verpflichtet, im Rahmen und nach Maßgabe der dafür vorgesehenen rechtlichen Regelungen alle Schritte für eine ausreichende Verlängerung der Start- und Landebahn zu unternehmen (Drucksachen 16/4734, 16/5991, 17/202, 17/1778 und 17/3641). Die Verlängerung der Start- und Landebahn in Richtung Nordost ist fertiggestellt. Die von Airbus für die Auslieferung der Frachterversion des Airbus A380 und möglicher weiterer größerer A380-Versionen beantragte weitere Verlängerung der Start- und Landebahn nach Süden ist durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 9. August 2004 vorläufig gehemmt.

Die Bürgerschaft ist jüngst aus aktuellem Anlass in diesem Zusammenhang mit der Bestandssicherung von Neuenfelde befasst worden (Drucksache 18/1068). Über den Fortgang des Teilprojekts einer möglichen weiteren Verlänge Bericht über die Abwicklung der Maßnahme „Hamburg als Standort für die Produktion und die Endlinienfertigung des Airbus A380" rung der Start- und Landebahn in Richtung Süden wird der Senat gesondert berichten.

III. Planungsrechtlicher Vollzug des Gesamtprojekts A380

Der planungsrechtliche Vollzug des Gesamtprojekts „Hamburg als Standort für die Produktion und die Endlinienfertigung des Airbus A380" stellt sich wie folgt dar.

1. Planfeststellungsbeschlüsse im Zusammenhang mit der DA-Erweiterung

Erweiterungsfläche Mühlenberger Loch Rechtsgrundlage der Bauarbeiten ist der sofort vollziehbare Planfeststellungsbeschluss vom 8. Mai 2000. Mit Urteil vom 10. September 2002 hat das Verwaltungsgericht Hamburg hinsichtlich zweier Kläger den Planfeststellungsbeschluss aus Gründen des Lärmschutzes aufgehoben und die Berufung ausdrücklich zugelassen. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist deshalb nicht rechtskräftig. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg in der Hauptsache ist noch nicht ergangen.

Ausgleichsmaßnahme Hahnöfersand

Das Verwaltungsgericht Stade hat die Klagen der Gegner zurückgewiesen, weitere Rechtsmittel erfolgten nicht. Die Maßnahme ist bestandskräftig und wird umgesetzt.

Ausgleichsmaßnahme Haseldorfer Marsch/Twielenflether Sand

Mit Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig, bestätigt durch das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Februar 2002, ist die sofortige Vollziehung der Maßnahme gehemmt. Der Planfeststellungsbeschluss ist in der Hauptsache beim Verwaltungsgericht Schleswig anhängig, eine Verhandlung ist bisher nicht terminiert

Sandquelle Delphin

Die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses zur Sandentnahme vom 14. März 2002 ist gerichtlich angegriffen worden. Das Eilverfahren wie der Planfeststellungsbeschluss in der Hauptsache sind beim Verwaltungsgericht Stade anhängig.

Auf Grund der Anordnung des Sofortvollzugs ist die Ersatzmaßnahme für den mit der Sandförderung verbundenen Eingriff in die Flora und Fauna des Meeresbodens durchgeführt worden. Damit sind die Voraussetzungen für eine landschaftsgerechte Vegetation von Salzwiesen auf der Insel Neuwerk als Teil des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer geschaffen worden.

Schaffung des erforderlichen Planrechts

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsprogramms einschliesslich des Arten- und Biotopschutzprogramms wurden am 18. Juni 2002 (HmbGVBl. 2002, S. 106) von der Bürgerschaft beschlossen. Im Flächennutzungsplan wurden für die Erweiterung des Flugzeugwerks Wasserflächen in gewerbliche Bauflächen und Flächen für die Landwirtschaft sowie Grünflächen in gewerbliche Bauflächen und Wasserflächen geändert.

Das Landschaftsprogramm einschliesslich Arten- und Biotopschutzprogramm wurde entsprechend angepasst.

Das Bebauungsplanverfahren Finkenwerder 37 wurde am 27. August 2002 vom Senat (HmbGVBl. 2002, S. 239) beschlossen und weist „Sondergebiet Flugzeugwerk" aus.

2. Verlängerung der Start- und Landebahn Rechtsgrundlage der Verlängerung der Start- und Landebahn nach Norden auf insgesamt 2.684 m ist der Planfeststellungsbeschluss vom 8. Mai 2000. Planungsrechtlich ist dieses Vorhaben ein in sich abgeschlossenes Projekt. Es bezieht sich auf die zum damaligen Zeitpunkt bekannten und einem rechtlich förmlichen Verfahren zugrunde legbaren Daten der Basiskonfiguration des Airbus A380.

Auch rechtlich schließt dies nicht aus, dass bei späteren Entscheidungen von Airbus, größere Typen des Airbus A380 (z. B. Frachterversion) zu produzieren, ein neues, wiederum in sich abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren für eine weitere Verlängerung der Start- und Landebahn durchgeführt werden kann, wenn die jetzt vorgesehene Bahnlänge von 2.684 m für weiterentwickelte, schwerere A380-Typen nicht ausreicht. Nach Angaben von Airbus ist diese Bahnlänge für die Auslieferung der Basiskonfiguration der Passagierversion des Airbus A380 in Hamburg ausreichend.

Auf die von Airbus beantragte weitere Verlängerung der Start- und Landebahn nach Süden für die Auslieferung der Frachterversion des Airbus A380 (Drucksache 17/3641) erging nach Durchführung des dafür notwendigen Planfeststellungsverfahrens am 29. April 2004 ein Planfeststellungsbeschluss, der eine Verlängerung der durch den Planfeststellungsbeschluss vom 8. Mai 2000 festgestellten Bahnlänge um 589 m vorsieht. Der Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses vom 29. April 2004 ist durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 10. August 2004 gehemmt. Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss zugleich erkennen lassen, dass von dem rechtlichen Bestand des Planfeststellungsbeschlusses vom 8. Mai 2000 auszugehen ist.

Zwischenzeitlich haben bis auf zwei Grundstückseigentümer alle privaten Eigentümer freihändig an die Stadt Hamburg verkauft. Deshalb besteht nunmehr die Möglichkeit, die Start- und Landebahnverlängerung in der geplanten Länge auch ohne Inanspruchnahme privaten Eigentums zu realisieren. Die dafür erforderlichen Verfahrensschritte werden gegenwärtig vorbereitet und so umgesetzt, dass im Rahmen der mit Airbus vereinbarten Zeitvorgaben eine rechtzeitige Fertigstellung der Landebahnverlängerung möglich ist.

IV. Stand der Maßnahmen zur Realisierung DA-Erweiterung

Die Baumaßnahmen zur Herstellung der Flächen im Mühlenberger Loch gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 8. Mai 2000 verlaufen weiterhin plangemäß und sehr zügig. Die Kosten bewegen sich im Rahmen des Budgets.

1. Erweiterungsfläche Mühlenberger Loch

Die Herstellung der Flächen wurde im August 2004 abgeschlossen. Die Setzungsvorgaben werden eingehalten. Der Abtrag der zur Setzungsbeschleunigung aufgebrachten Sandüberhöhungen und das Aufbringen weiterer Flächenaufhöhungen wurden planmäßig fortgesetzt und im Juni 2004 beendet.

In den Jahren 2004 bis 2009 sind auf den Flächen noch mietvertragliche Übergaben und damit zusammenhängende Restarbeiten vorgesehen.

2. Rüschhalbinsel ­ Verlängerung der Start- und Landebahn nach Norden

Die Hauptbaumaßnahmen sind termingerecht zum 31. Januar 2004 abgeschlossen worden. Restarbeiten an den Hochwasserschutzanlagen, die ohne Funktionsbeeinträchtigungen sind (z. B. Nacharbeiten am Korrosionsschutz), wurden im Sommer 2004 abgeschlossen.

Mit den Bauarbeiten für die Grünmaßnahmen Rüschpark wurde am 1. Juni 2004 begonnen. Zum Spätsommer wurden der neu geschaffene Platz am Ende des Rüschweges, der rosenbewachsene Aussichtshügel im Park und der Strandbereich am Elbufer fertiggestellt. Die Arbeiten für die Wegeverbindung entlang des Steendiekkanals schließen zeitlich daran an. Abhängig von der Flächenverfügbarkeit einer derzeit noch gewerblich genutzten Fläche werden die Maßnahmen insgesamt zum Winter 2004 bzw. Frühjahr 2005 abgeschlossen sein.

Für die Gestaltung des ehemaligen U-Boot Bunkers an der Rüschhalbinsel hat die Realisierungsgesellschaft Finkenwerder mbH (ReGe) einen Ideen-Wettbewerb ausgeschrieben. Eine interdisziplinäre Jury hat von den eingereichten Arbeiten drei prämiert. Die ReGe prüft derzeit, ob der Siegerentwurf hin zu einer technisch umsetzbaren und finanzierbaren Variante optimiert werden kann, ohne dass die zugrunde liegende Idee an Aussagekraft verliert. Eine Bindung zur Realisierung des weiterentwickelten Entwurfs besteht nicht.

3. Spezielle Infrastruktur

Die im April vergebene Baumaßnahme, die vorhandene Start- und Landebahn um 309 m nach Norden und um 54 m nach Süden zu verlängern, verläuft termingerecht. Die im Laufe des Jahres 2004 fertigzustellende Gesamtmaßnahme wird Gegenstand eines Mietvertrages mit Airbus sein, der ab 1. Januar 2005 wirksam wird.

Für die RoRo-Anlage wurde eine Teilschlussrechnung erstellt und abgerechnet. Die Bauarbeiten für den von Airbus gewünschten Sternfender sind Ende Mai 2004 abgeschlossen worden.

Das Siel- und Pumpbauwerk wurde abgenommen. Die Bearbeitung der Schlussrechnung ist erfolgt.

Der Bau des Entwässerungsgrabens zur Zusammenführung der Entwässerungssysteme der Erweiterungsfläche und für Hochwasserschutz liegt im Plan und wird in 2004 beendet.

4. Hochwasserschutz

Die Bauarbeiten für die neue Deichlinie „Finkenwerder Hauptdeich West" wurden planmäßig abgeschlossen. Die Standsicherheit des zuletzt errichteten Teils des „Finkenwerder Hauptdeich West" wurde gutachterlich am 14. Mai 2004 uneingeschränkt bestätigt. Die Anpassung des Nordteils Finkenwerder Vordeich wurde ebenfalls im August 2004 vor Beginn der Sturmflutsaison 2004/2005 beendet.

Damit hat der neue „Finkenwerder Hauptdeich West" seit September 2004 seine volle Hochwasserschutzfunktion übernommen. Die zuständigen Deichbehörden haben dies bestätigt. Der Betrieb des Hochwasserschutz-Tores durch Airbus wurde durch eine Vereinbarung zwischen ReGe und Airbus geregelt.

Die Bauarbeiten zum Rückbau des Finkenwerder Vordeichs und die Anpassung des Nordteils Finkenwerder Vordeich wurden im August 2004 vor Beginn der Sturmflutsaison 2004/2005 beendet.

Die für Anfang 2004 vorgesehene Abnahme des Hochwasserschutz-Tores ist noch nicht erfolgt. Die notwendigen Restarbeiten werden zur Zeit ausgeführt. Mit der bauausführenden Arbeitsgemeinschaft wird derzeit über einen Abnahmetermin verhandelt.

5. Ausgleichsmaßnahmen

­ Hahnöfersand

Die Maßnahmen zur Herstellung der 63 ha großen westlichen Wattfläche sind abgeschlossen. Die natürliche Entwicklung und Besiedelung dieser Ausgleichsfläche verläuft auch in diesem Jahr äußerst positiv, die Rastvogelbestände nehmen im Vergleich zum Vorjahr stetig zu.

Die Deichlinie Ost ist im August fristgerecht fertiggestellt worden und hat seitdem ihre volle Hochwasserschutzfunktion übernommen. Nach Abschluss der Abtragsarbeiten zur Herstellung der Wattfläche Ost erfolgte die erstmalige Öffnung Ende September. Damit kann die natürliche Entwicklung auf weiteren 28 ha Ausgleichsfläche beginnen.

Der weitere Rückbau des Altdeiches Ost erfolgt in zwei Abschnitten. Die Arbeiten für den ersten, rund 300 m langen Rückbauabschnitt sollen Ende 2004 abgeschlossen werden. Der hierbei anfallende Sand wird bis zu seiner weiteren Verwendung vorerst am Baustellenanleger Ost zwischengelagert. In Abänderung der bisherigen Sandmassendisposition wird auf Grund des Baustopps für das Projekt „Südliche Verlängerung der Start- und Landebahn" eine Verwertung der restlichen Sandmassen der Ausgleichsmaßnahme in anderen Verwertungsstellen, beispielsweise zur Hafenbeckenverfüllungen in 2005, angestrebt. Sofern in den Hafenbecken erforderliche Vorleistungen zeitgerecht erbracht werden können, kann die avisierte Fertigstellung der Wattfläche Ost einschließlich Leitdammbau zu Ende 2005 eingehalten werden.

Die gesonderte Baumaßnahme, die Zwischenlagerung von unbelasteten bzw. nur gering belasteten Chargen der beim Deichrückbau anfallenden bindigen Böden, wurde vom Landkreis Stade im August genehmigt.

­ Haseldorfer Marsch/Twielenflether Sand

Die Ausgleichsmaßnahme kann derzeit wegen des gerichtlich verfügten Baustops nicht durchgeführt werden.

­ Hörner Au

Die Maßnahmen zur Extensivierung auf rund 102 ha landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen wurden bereits 2001 abgeschlossen. Die Durchführung von Vermessungsmaßnahmen im so genannten Dreieck Hörner Au wird vorbereitet."

­ Monitoring, Vogelzählungen

Seit Baubeginn Februar 2001 haben Vogelzählungen stattgefunden (Drucksache 17/1786). Die Zählungen bis Mai 2004 dokumentieren, dass das Mühlenberger Loch trotz der Beeinflussung durch die Baustelle weiterhin wesentliche Funktionen als Rast- und Nahrungsraum für Rastvögel erfüllt und die RAMSAR-Schwellenwerte übertroffen werden. So wurden große Bestände an