Die Beschäftigungskonditionen haben wiederholt zu Unstimmigkeiten zwischen Verein Ressort Schulen und Lehrkräften geführt

Drucksache 17 / 37 S Große Anfrage der Fraktion der CDU Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung des Vereins Stadtteilschule Art und Umfang der durch das Bildungsressort getätigten Ausleihpraxis von Lehrkräften des Vereins Stadtteilschule e. V. und deren Einsatz an Schulen der Stadtgemeinde Bremen haben zu mehreren Klagen vor dem Verwaltungsgericht geführt. bezahlt. Die Beschäftigungskonditionen haben wiederholt zu Unstimmigkeiten zwischen Verein, Ressort, Schulen und Lehrkräften geführt. Die ausgeliehenen Lehrkräfte wurden zunehmend nicht mehr als kurzfristige und vorübergehende Krankheitsvertretung oder zur Behebung eines Engpasses eingesetzt, sondern nehmen faktisch Aufgaben einer Vollzeitlehrkraft wahr.

Wir fragen den Senat:

1. Wie viele Lehrer werden zurzeit vom Bildungsressort beim Verein Stadtteilschule ausgeliehen und als Vertretungslehrkräfte für welche Fächer in welchem Umfang und an welchen Schulen eingesetzt?

2. Entspricht die Qualifikation der Vertretungslehrkräfte dem jeweiligen Einsatz an den Schulen?

3. Wie lange dauert der Einsatz als Vertretungslehrkraft in der Regel, und ab wann geht die Bildungsbehörde entsprechend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit in Art und Umfang von einem Einsatz als Regellehrkraft aus?

4. Wie und durch wen erfolgt die Abstimmung zwischen Schule, Bildungsbehörde und Verein Stadtteilschule im Vorfeld des Vertretungseinsatzes?

5. Welche Mehrkosten würden durch die Festanstellung aller derzeitig ausgeliehenen Lehrer des Vereins Stadtteilschule entstehen?

Claas Rohmeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU