„Offene" und „nicht offene Drogenszene" in Hamburg
Im „Hamburger Abendblatt" vom 20.12.2004 wird ein Vertreter des LKA wie folgt zitiert: „Praktisch gibt es seit dem Regierungswechsel keine offene Drogenszene mehr in Hamburg."
Deshalb frage ich den Senat:
1. Kann der Senat die inhaltliche Aussage dieses Zitats bestätigen, auch wenn nach gängiger Praxis, Presseveröffentlichungen nicht kommentiert werden?
Der Senat nimmt zu Äußerungen einzelner Bediensteter grundsätzlich nicht Stellung.
2. Was ist eine „offene Drogenszene" und wie ist eine „offene Drogenszene" qualitativ und quantitativ definiert?
3. Wie wird eine Drogenszene aus polizeilicher Sicht qualitativ und quantitativ definiert, die nicht als „offene Drogenszene" gilt?
Zur Definition einer „Offenen Drogenszene" siehe zuletzt Drs. 17/823.
Andere Erscheinungsformen öffentlich wahrnehmbarer Drogenkriminalität unterliegen keiner festen Definition.
4. Wie viele Beamte/-innen welcher Dienststellen sind insgesamt zur Bekämpfung des Drogenhandels eingesetzt?
Vor dem Hintergrund eines notwendigen flexiblen Einsatz- und Kräftekonzeptes der Polizei erfolgt der Personaleinsatz in Abhängigkeit von der jeweiligen Lagebeurteilung.
Generell werden zurzeit zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität Mitarbeiter des LKA, ZD, PK 11 eingesetzt.
Darüber hinaus werden je nach Lage und Verfügbarkeit z. B. Kräfte der Landesbereitschaftspolizei sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Polizeikommissariate (PK) eingesetzt.
1 Landeskriminalamt (LKA), LKA 61: Organisierter Rauschgifthandel-/schmuggel, GER (Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift), LKA 62: Spezielle Rauschgiftkriminalität 2 Zentraldirektion (ZD), ZD 62: Straßendeal/Konsumentendelikte (bis 15.11.2004: LKA 63)
5. In dem o. g. Artikel wird für 80 Beamte/-innen eine besondere Aufgabe, Rauschgifthandel im Straßenbild bekämpfen, beschrieben. Wie genau sieht diese aus?
Der Senat nimmt zu Äußerungen einzelner Bediensteter grundsätzlich nicht Stellung.
6. Wo und in welchen Stadtteilen bzw. in welchen Bereichen einer „nicht offenen Drogenszene" bzw. anders benannten Drogenszene findet Drogenhandel (z. B. zwischen Drogenkonsumenten/-innen und Dealern) bei einer angeblich gleich bleibenden Anzahl von Drogenkonsumenten/-innen nach Erkenntnissen der Polizei aktuell hauptsächlich statt? Bitte aufgeschlüsselt angeben.
Siehe Antwort zu 2. und 3.
7. In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage 18/1072 kann, die Anzahl der Zuführungen durch die Polizei für die Jahre 20022004 nicht angegeben werden, da nach Einführung eines bundesweit geltenden elektronischen Datensystems diese in der Untersuchungshaft nicht mehr erhoben werden, in dem o. g. Artikel wird die Zahl der Zuführungen für 2004 als stark rückläufig bezeichnet. Wie und durch wen werden diese Daten (Anzahl der Zuführungen durch die Polizei) in Hamburg aktuell ermittelt und welche Ergebnisse der Zuführungen durch die Polizei liegen für die Jahre 20022004 vor?
Die zuständigen Abteilungen des Landeskriminalamtes (LKA 6) sowie der Zentraldirektion (ZD 62) erheben die Anzahl der dem Amtsgericht im Zusammenhang mit Rauschgiftdelikten zugeführten Personen.
Für 2002 und 2003 siehe Drs. 17/4009.
Von Januar bis November 2004 sind dem Amtsgericht in diesem Zusammenhang bisher insgesamt 501 Personen zugeführt worden.