Grundstück

Bodenbelastungen am Poßmoorweg in Winterhude (II)

In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage zu diesem Thema (Drs. 18/1024) führt der Senat aus, dass das Grundstück zwischen Poßmoorweg 38 a und 42 a nicht als altlastverdächtige Fläche, Altlast, Verdachtsfläche oder schädliche Bodenverunreinigung im Fachinformationssystem Altlasten geführt wird.

Zumindest das Teil- bzw. Nachbargrundstück (Poßmoorweg 42 a bis 44) war einem Bericht aus dem Jahre 1992 zufolge spätestens seitdem als potenzieller Altlastenstandort bekannt, weil es in der Vergangenheit Standort eines Betriebes war, der mit umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet hat.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wurde das als potenzieller Altlastenstandort bekannte Grundstück Poßmoorweg 42 a bis 44 in der Vergangenheit beprobt, um eine Entscheidung hinsichtlich der Aufnahme in das Fachinformationssystem Altlasten treffen zu können?

­ Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

­ Wenn nein, warum nicht? Nimmt die zuständige Behörde das Bekannt werden von Bodenverunreinigungen auf dem Nachbargrundstück zwischen Poßmoorweg 38 a bis 42 a zum Anlass, dieses Grundstück nun zu beproben?

Nein, das Grundstück Poßmoorweg 42 a bis 44 wurde 1995 im Rahmen einer auf Auswertung der Bauakten gestützten Überprüfung der potenziellen Altstandorte als altlastverdächtige Fläche in das Altlasthinweiskataster aufgenommen. Die Bodenbelastungen des Nachbargrundstücks zwischen Poßmoorweg 38 a und 42 a sind ausweislich der Untersuchungsergebnisse ungefährlich, vgl. Drs. 18/1024.

2. Welche Grundstücke in Winterhude-Süd (Ortsteile 410 bis 413) sind im Fachinformationssystem Altlasten als

a) altlastverdächtige Fläche,

b) Altlast,

c) Verdachtsfläche oder

d) schädliche Bodenverunreinigung geführt?

In Winterhude-Süd liegen Altlasten auf den Grundstücken Goldbekplatz 2, Mühlenkamp 13, Moorfuhrtweg 9, Sierichstraße 95 und Jarrestraße 52­58; schädliche Bodenveränderungen sind nicht bekannt.

Insgesamt gibt es in Winterhude-Süd 30 altlastverdächtige Flächen und keine Verdachts-flächen. Flächenscharfe Informationen zu einer Mehrzahl altlastverdächtiger Flächen werden zur Wahrung schutzwürdiger Interessen Dritter nicht veröffentlicht.

3. Auf welcher Datengrundlage erfolgte die Aufnahme dieser Grundstücke in das Fachinformationssystem Altlasten?

Die Grundstücke wurden als altlastverdächtige Flächen überwiegend aufgrund von Informationen, z. B. Adressbüchern, Branchenverzeichnissen, Firmenhandbüchern oder Bauakten aufgenommen. Als Altlasten wurden die Grundstücke aufgrund einer Gefährdungsabschätzung durch die zuständige Behörde eingestuft. Hierzu werden i. d. R. Boden- oder Grundwasseruntersuchungen durchgeführt. In der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit sind detaillierte Angaben mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu ermitteln.

4. Welche Maßnahmen wurden bereits und werden noch hinsichtlich dieser Flächen getroffen?

Die fünf Altlasten werden zurzeit saniert. Die altlastverdächtigen Flächen

­ befinden sich in der Erkundung bzw. orientierenden Untersuchung (4) oder in der Detailuntersuchung (1),

­ müssen bei künftigen Nutzungs- oder baulichen Änderungen untersucht werden (6),

­ sind zur Erkundung bzw. orientierenden Untersuchung in der Zukunft vorgesehen (19).

5. Welche Flächen im Bereich Winterhude-Süd gelten noch als potenzielle Altlastenstandorte?

6. Wann kann damit gerechnet werden, dass hinsichtlich dieser Flächen eine Entscheidung über die Aufnahme in das Fachinformationssystem Altlasten getroffen wird?

Entfällt, die vorläufige Kategorie „potenzieller Altstandort" gibt es nicht mehr.