Beschränkung der Maschinenschifffahrt auf der Alster

Die Alster, ihre Kanäle und Ufer sind zentrales Erholungsgebiet der Stadt und Anziehungspunkt für verschiedene Freizeitaktivitäten, insbesondere das Spazierengehen sowie den Segel- und Rudersport. Damit prägt die Alster das Bild der Stadt Hamburg und verleiht ihr einen unvergleichlichen Charme. Die weiße Flotte der Alsterschifffahrt hat sich in die Alsterlandschaft integriert und die Betreiber haben sich mit den Ausflüglern und Wassersportlern arrangiert. Aus ökologischen, verkehrssicherheitstechnischen sowie freizeitwerterhaltenden Gründen muss jedoch eine weitere Motorisierung auf der Alster unterbleiben und dieser natürliche Lebensraum vor einer zunehmenden kommerziellen Nutzung geschützt werden. Eine Erhöhung des kommerziellen Ausflugsangebots durch Gewerbetreibende mit motorbetriebenen Schiffen auf der Alster und ihren Kanälen würde diesem Erholungsgebiet nicht nur seinen Charme nehmen, sondern das ökologische System verstärkt belasten, durch den erhöhten Verkehr auf dem Wasser die Alsteridylle stören und die Unfallgefahr auf den teilweise engen Gewässern erhöhen. Wassersportler würden zudem in ihrem Raum unverhältnismäßig stark eingeschränkt.

Paragraph 11 Absatz 1 des Hamburgischen Wassergesetzes ermächtigt den Hamburger Senat durch Rechtsverordnung die Ausübung des Gemeingebrauchs zu regeln, zu beschränken oder zu verbieten, um den ordnungsgemäßen Zustand der Gewässer und ihrer Ufer sowie Tiere, Pflanzen und die Landschaft zu schützen. Ferner soll der Senat Beeinträchtigungen, Belästigungen und Gefahren für die Allgemeinheit oder für Einzelne verhüten.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht, in einer Verordnung den Maschinenschiffsverkehr auf der Alster mit dem Ziel zu regeln, das kommerzielle Ausflugsangebot Gewerbetreibender mit motorbetriebenen Schiffen auf der Alster und ihren Kanälen auf das jetzige Maß zu beschränken, sodass hier durch die motorenbetriebene Schifffahrt keine Beeinträchtigung des ökologischen Systems, der Verkehrssicherheit und des Freizeitwerts entsteht. Die Reesendammbrücke ist für Fahrten von Hafenbarkassen aus dem Hamburger Hafen Richtung Alster als Grenze festzulegen.