Auslastung der Kliniken mit Notfallpatienten

In einem medizinischen Notfall müssen Patienten möglichst schnell in eine Klinik eingeliefert werden. Neben der Geschwindigkeit spielt auch die Ausstattung der aufnehmenden Klinik eine entscheidende Rolle. Bei der Auswahl der geeigneten Klinik müssen medizinische und dürfen nicht finanzielle Erwägungen im Vordergrund stehen.

Für die Kliniken bedeuten Notfallpatienten eine besondere Herausforderung wegen der unvorhersehbaren Operationen und der unkalkulierbaren Belegung von Intensivbetten. Es kommt vor, dass geplante Operationen verschoben werden müssen. Aufgrund des Vergütungssystems kann sich die Aufnahme von Notfallpatienten wirtschaftlich negativ auf Kliniken auswirken.

Wir fragen den Senat:

1. Nach welchen Kriterien wird im Einzelfall entschieden, welcher Notfallpatient zu welcher Zeit und von welchem Ort aus in welches Klinikum in Bremen eingeliefert wird?

2. Wie hat sich die Belegung der einzelnen Kliniken in Bremen mit Notfallpatienten in den letzten vier Jahren entwickelt?

3. Unter welchen Umständen kann oder muss eine Klinik die Aufnahme eines Notfallpatienten ablehnen? Welche Kliniken haben welche Bereitschaften sicherzustellen?

4. Wie wird sichergestellt, dass Notfallpatienten nicht aus Kostengründen in ein weniger geeignetes Klinikum eingeliefert werden?

5. Existiert in Bremen ein über die einzelnen Kliniken hinausgehendes Intensivbettenmanagement? In welcher Form hält der Senat ein solches für sinnvoll?

1. Nach welchen Kriterien wird im Einzelfall entschieden, welcher Notfallpatient zu welcher Zeit und von welchem Ort aus in welches Klinikum in Bremen eingeliefert wird?

Die Kriterien im Hinblick auf die Einlieferung von Notfallpatientinnen und -patienten sind zwischen der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, dem Senator für Inneres und Sport sowie den Leistungserbringern des stadtbremischen Rettungsdienstes eindeutig definiert. Notfallpatientinnen und -patienten werden nach rettungsdienstlicher Primärversorgung grundsätzlich in das vom Versorgungsspektrum her fachlich geeignete nächstliegende und somit regional zuständige Krankenhaus transportiert.

2. Wie hat sich die Belegung der einzelnen Kliniken in Bremen mit Notfallpatienten in den letzten vier Jahren entwickelt?

Zur Beantwortung dieser Frage liegen der Behörde statistisch valide und vollständige Daten erst für die letzten drei Jahre (2004 bis 2006) vor. Grundlage sind die DRG-Daten, die von den Krankenhäusern jährlich an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus übermittelt werden (siehe Anlage). Als Notfall gelten hiernach alle Aufnahmen, für die keine ärztlichen Einweisungen vorliegen und die nicht aus einem anderen Krankenhaus weiterverlegt wurden; ebenfalls nicht enthalten in diesen Daten sind die Geburten. Diese Datenquelle lässt weiterhin keine Aussage zur Schwere des Notfalls oder zur Einlieferung per Notarztfahrzeug zu. Der Notfallbegriff ist hier folglich statistisch und nicht medizinisch terminiert.

Die Datenlage zeigt, dass bei einer insgesamt rückläufigen Fallzahl gleichzeitig die Anzahl der Notfallaufnahmen zunimmt. Besonders deutlich wird diese Entwicklung bei der Betrachtung der Notfallanteile an den Gesamtfällen: von 31,9 % in 2004 stiegen diese auf 34,8 % in 2006, also um 2,9 %. Geschlechtsspezifisch auffällig ist, dass der Anteil bei den Männern im betrachteten Zeitraum um ca. 3 % über dem Anteil der Frauen lag. Jedoch fiel die Zunahme der Notfälle von Patientinnen leicht höher aus als die der Patienten.

Die geschilderte Gesamtentwicklung trifft tendenziell für alle Krankenhäuser mit Ausnahme des Klinikums Bremen-Ost zu. Der Rückgang des Notfallanteils am Klinikum Bremen-Ost ist erklärbar aus der Teilverlagerung der Neurologie, insbesondere der Stroke Unit an das Klinikum Bremen-Mitte.

3. Unter welchen Umständen kann oder muss eine Klinik die Aufnahme eines Notfallpatienten ablehnen? Welche Kliniken haben welche Bereitschaften sicherzustellen?

Eine Klinik bzw. ein Krankenhaus, das im Rahmen der Landeskrankenhausplanung für die stationäre Versorgung von Patientinnen und Patienten zugelassen ist, übernimmt rund um die Uhr auch die Notfallversorgung in den jeweilig am Hause vertretenen Fachdisziplinen. Die Abmeldung einer Fachrichtung im Sinne einer Ablehnung von Notfallpatientinnen und -patienten ist nicht zulässig und auch nicht üblich. Eine Ausnahme stellen die Beatmungsplätze dar (siehe Antwort zu Frage 5).

4. Wie wird sichergestellt, dass Notfallpatienten nicht aus Kostengründen in ein weniger geeignetes Klinikum eingeliefert werden?

Die ärztliche Entscheidung über die Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten im rettungsdienstlichen Bereich bzw. im Akutaufnahmebereich von Krankenhäusern erfolgt unabhängig von Kostenerwägungen.

5. Existiert in Bremen ein über die einzelnen Kliniken hinausgehendes Intensivbettenmanagement? In welcher Form hält der Senat ein solches für sinnvoll?

Seit dem Jahr 1996 besteht in der Stadtgemeinde Bremen eine Absprache zwischen der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, dem Senator für Inneres und Sport, den Leistungserbringern des stadtbremischen Rettungsdienstes und den Krankenhäusern zum Management von Beatmungsplätzen auf Intensivpflegestationen. Wegen des mit einer Beatmungsbehandlung verbundenen erheblichen Ressourcenaufwands an Personal und Material ist eine auf wenige Stunden befristete Abmeldung von Beatmungsplätzen nach einem verbindlichen, in der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle hinterlegten transparenten Meldeverfahren möglich. Verfügt die regional zuständige Intensivpflegestation über keinen freien Beatmungsplatz, weist die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle dem anfragenden Notarztteam einen freien Beatmungsplatz in einem anderen Krankenhaus zu. Sollten sämtliche Beatmungsplätze abgemeldet sein, wird die/der beatmungspflichtige Notfallpatientin/Notfallpatient in das jeweils nächste Krankenhaus transportiert, wo in jedem Fall eine Weiterversorgung gewährleistet ist, bis ein freier Beatmungsplatz zur Verfügung steht.