Keine Benachteiligung für Schüler der Tobias-Schule

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, die Fahrkostenrichtlinie zu ändern und dabei Schülerinnen und Schüler der Tobias-Schule denen der staatlichen Förderzentren gleichzustellen.

Ein Anspruch auf allgemeine Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüller von Privatschulen ist damit nicht verbunden.

Begründung:

Das Förderzentrum Tobias-Schule ist eine anerkannte Schule in freier Trägerschaft, deren Konzept mehrfach ausgezeichnet worden ist. Die Schule wird oft angewählt und nimmt auch Kinder auf, deren Eltern das Schulgeld nicht zahlen können. Sie ist eine wertvolle Ergänzung des staatlichen Schulsystems.

Die Ungleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern der Tobias-Schule im Vergleich zu Schülerinnen und Schülern staatlicher Förderzentren ist eine Missachtung der Arbeit an dieser Schule und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 GG und des Artikels 2 der Landesverfassung. Gleichzeitig werden so die Wahlmöglichkeiten von Eltern unverhältnismäßig eingeschränkt.