Arbeitsamt

Die „Kahrs-Beschäftigungsgesellschaft" ­ Phantomprojekt, Wahlkampf oder neuer Filzvorfall

Der Hamburger Senat konnte bisher konkrete Einzelfragen zur Gründung einer Beschäftigungsgesellschaft durch die SAGA nicht beantworten, da er sich mit diesem Thema noch nicht befaßt hat (unter anderem Drucksache 16/1169). Gleichzeitig heißt es jedoch in einer SPD-Wahlwerbung, der SAGA-Mitarbeiter/Bundestagskandidat Johannes Kahrs „ist verantwortlich für ein vielbeachtetes Förderprojekt. 300 Langzeitarbeitslose werden wieder in Beschäftigung kommen."

Ich frage den Senat:

1. a) Welche Gespräche sowie Schreiben mit welchen Inhalten/Ergebnissen (z.B. Förderzusagen) wurden zu welchem Zeitpunkt zwischen SAGA und BAGS geführt/gewechselt?

b) Wann gab es welche Gespräche, Absprachen oder Zusagen mit oder durch das zuständige Amt für Arbeit und Sozialordnung der BAGS oder dessen Leiter, dem ehemaligen SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Uwe Riez?

c) Wann hat der zuständige Projektleiter der SAGA, Johannes Kahrs (SPD), welche Gespräche geführt bzw. Absprachen oder Zusagen in dieser Sache mit der BAGS getroffen?

d) Zu welchem Zeitpunkt teilte die SAGA dem Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen mit, er habe „sich entschlossen", dieses Projekt zu realisieren, und „mit der SAGA bereits Gespräche über eine mögliche Trägerschaft" geführt?

e) Welche weiteren Schreiben mit welchen Mitteilungen führte die BAGS mit Wohnungsunternehmen?

f) Welche Gespräche bzw. Schriftwechsel wurden von Bausenator Eugen Wagner bzw. dem Aufsichtsratsvorsitzenden der SAGA Eugen Wagner in dieser Sache geführt?

g) Wurden Beschäftigungsträger wie GATE in die Verhandlungen einbezogen?

h) Welche Gespräche führte/führt das Hamburger Arbeitsamt?

Der Senat verweist auf seine Antworten auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drucksachen 16/1169 und 16/1350. Er sieht davon ab, weitergehende Angaben zu Einzelheiten aus vorbereitenden Gesprächen zu machen.

2. a) Wann und in welcher Form erfolgte die laut BAGS-Pressesprecherin durchgeführte öffentliche Ausschreibung?

b) Welche Vorgaben enthielt die Ausschreibung?

c) Wie viele und welche Bewerber haben sich gemeldet?

d) Nach welchen Kriterien und zu welchem Zeitpunkt soll eine Entscheidung erfolgen?

Das entsprechende Schreiben an den Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (vgl. Drucksache 16/1350, Antwort zu 2. und 7.) datiert vom 6. August 1998. Es wurde von diesem an alle Mitgliedsunternehmen weitergeleitet. 21 Unternehmen antworteten, hiervon bekundeten acht Unternehmen Interesse an einer Beschäftigung von Hausbetreuern im Rahmen eines Projektes bei einem Beschäftigungsträger eines Wohnungsunternehmens des ersten Arbeitsmarktes. Eine Entscheidung über die Realisierung des Projektes erfolgt nach Abschluß der Planungen.

3. Hat der Leiter der Grundsatzabteilung der SAGA, Herr Johannes Kahrs, als Projektbeauftragter eine besondere Qualifizierung für dieses nach der Mitarbeiterzahl drittgrößte Projekt des „zweiten" Arbeitsmarktes in Hamburg? Wenn ja, welche?

4. Wurde die Stelle eines Leiters der Grundsatzabteilung der SAGA öffentlich ausgeschrieben? Wenn ja, nach welchen Kriterien wurde die Ausschreibung vorgenommen und wie viele Bewerber mit welchen Qualifikationen meldeten sich daraufhin? Wenn nein, warum nicht?

Auf der Grundlage einer Stellungnahme der SAGA teilt der Senat folgendes mit: Herr Kahrs hat als Stabsstellenleiter für Grundsatzfragen nur die Voruntersuchungen für das Projekt durchgeführt. Die Bestellung von Herrn Kahrs zum Stabsstellenleiter der Stabsstelle Grundsatzfragen erfolgte nach einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung.