Baugrundstücke

Im Plangebiet gilt außerhalb des Naturschutzgebietes, in dem sie keine Anwendung findet, die Baumschutzverordnung vom 17. September 1948 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 791-i), zuletzt geändert am 2. Juli 1981 (HmbGVBl. S. 167). 3.2.10 Bauschutzbereich für den Landeplatz Hamburg-Finkenwerder

Der nordwestliche Teil des Plangebiets befindet sich innerhalb des beschränkten Bauschutzbereiches für den Sonderlandeplatz Hamburg-Finkenwerder.

3.2.11 Denkmalschutz

Der Altdeich nördlich des Straßenzuges Hasselwerder Straße ­ Vierzigstücken ­ Achtern Brack ­ Hohenwischer Straße ist gemäß § 7 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes vom 3. Dezember 1973 (HmbGVBl. S. 466), zuletzt geändert am 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 251, 255), dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt und am 26. Oktober 1977, 13. Januar 1978 und 10. Mai 1994 (Amtl. Anz. 1977 S. 1605, 1978 S. 114, 1994 S. 1261) in die Denkmalliste unter den Nummern 571, 575 und 1041 eingetragen worden.

Angaben zum Bestand

Gegenwärtige Nutzung

Das Plangebiet umfasst ehemalige Außendeichsbereiche der Alten Süderelbe sowie Teile der Alten Süderelbe selbst.

Durch die Eindeichung nach 1962 ist dieses Gebiet dem Tideeinfluss entzogen. Die Alte Süderelbe ist zum Binnengewässer geworden.

Kulturräumlich handelt es sich um den östlichen Teil der so genannten III. Meile des Alten Landes. Diese Kulturlandschaft umfasst die südlichen Elbmarschen von der Mündung der Lühe in die Elbe bei Stade im Westen bis zur Gemarkungsgrenze zwischen Francop und Moorburg im Osten. Das Alte Land gilt als das größte zusammenhängende Obstanbaugebiet Deutschlands, auch die Landflächen im Plangebiet zwischen dem Altdeich im Süden und dem Ufer der Alten Süderelbe im Norden werden überwiegend obstbaulich durch Apfelkulturen genutzt.

Vereinzelt sind auch Grünlandflächen, Brachflächen sowie eine Kleingartenfläche anzutreffen.

Der westliche und südliche Rand des Plangebiets wird durch den Altdeich und den Straßenzug Rosengarten, Hasselwerder Straße, Vierzigstücken, Achtern Brack, Hohenwischer Straße gebildet. Seit der Inbetriebnahme des neuen infolge der Sturmflut von 1962 errichteten Hauptdeichs hat der Altdeich seine Funktion als Hochwasserschutzanlage verloren. Die Bebauung findet sich durchgehend südlich und westlich der Straße außerhalb des Plangebiets. Lediglich in der Hasselwerder Straße sind zwei einzelne Gebäude (Hasselwerder Straße 16 und 40) auf den Altdeich gebaut. Diese sind aus dem Geltungsbereich ausgeklammert. Der Altdeich bildet eine scharfe optische Trennung zwischen der Bebauung südlich und westlich des Altdeiches und den landwirtschaftlichen Flächen des Plangebiets. Es bestehen kaum Blickbeziehungen der Räume untereinander, lediglich vom erhöhten Altdeich aus sind sowohl Bebauung als auch der Naturraum einsehbar.

Die landwirtschaftlichen Flächen werden von Süden nach Norden von Entwässerungsgräben durchzogen. Die typische Einteilung der jeweils rund 18 m breiten „Stücke" und der dazwischen liegenden Beetgräben ist noch ablesbar. Der fortdauernde Veränderungsprozess in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung hat dazu geführt, dass in den letzten Jahren vermehrt Gräben zugeschüttet wurden.

Die vorhandenen Wasserläufe reichen von nur periodisch wasserführenden Beetgräben bis zu den rund 10 m breiten Francoper Schleusenfleet und Viersielener Schleusenfleet.

Nach Norden bzw. Osten grenzen die landwirtschaftlichen Flächen an das Ufer der Alten Süderelbe bzw. den Hakengraben.

Die Alte Süderelbe im nordwestlichen Teil des Plangebiets ist einschließlich einiger Inseln und begleitender Landflächen als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Im Nordosten des Plangebiets bildet der Hakengraben die Grenze zur Schlickdeponie Francop, die sich nördlich anschließt. Die Schlickdeponie wurde auf den Flächen des ehemaligen Blumensands in der Alten Süderelbe eingerichtet. Der Blumensand ist früher bereits als Spülfeld für Hafenschlick genutzt worden. Auf diesen Flächen wurde die Schlickdeponie Francop errichtet. Die Kulturlandschaft wurde durch diese bis zu 38 m hohe Aufschüttung nachhaltig verändert, die Blickbeziehungen von Francop und Neuenfelde nach Finkenwerder unterbrochen. In weiten Teilen ist die Deponie fertig gestellt und nach Aufschüttung von Oberboden begrünt worden. Die begrünten Teile sind keine öffentliche Grünfläche, die Nutzung durch die Öffentlichkeit ist jedoch möglich. Sie wird wie auch die Altdeiche und die Wege in den landwirtschaftlichen Flächen zur Naherholung genutzt. Die Deponie ist wegen ihrer großen Ausdehnung und des einmaligen Ausblicks von hoher Bedeutung für das städtische Naherholungsgebiet Altes Land/Süderelbmarsch und als solches auch Teil des Freiraumverbundsystems Hamburgs, hier mit dem Nord-Süd verlaufenden 2. Grünen Ring und dem Europawanderweg. Auf dem Flurstück 2075 der Gemarkung Francop ist ein Pumpwerk PW 270 (Vierzigstücken) der Hamburger Stadtentwässerung (HSE) vorhanden.

Im östlichen Plangebiet verläuft in vertikaler Richtung eine 110-kv Hochspannungsfreileitung (UB 8/RD 2) der Hamburgischen Electricitätswerke AG (HEW). Sie liegt zwischen den Masten 1423 a und 1424 b verkabelt im Erdreich. Im Bereich Vierzigstücken ist eine unterirdische Fernmeldeleitung der Deutschen Telekom von der Straße kommend zum Flurstück 2075 der Gemarkung Francop vorhanden.

In Ost-West-Richtung wird das Plangebiet von der Mineralölfernleitung Wilhelmshaven-Hamburg der Nord-WestÖlleitung GmbH, Wilhelmshaven gequert. Begleitend dazu verläuft eine Lichtwellenleiter-Schutzrohranlage der Fa. COLT Telecom. Beide Leitungen verlaufen unmittelbar nördlich des Altdeiches innerhalb landwirtschaftlicher Flächen.

Als Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Schlickdeponie sieht der Grünordnungsplan Francop 5 die Renaturierung des Hakengrabens vor. Für diese Maßnahme wird derzeit ein wasserwirtschaftliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

4. Umweltbericht

Anlass und Zielsetzung/Planungsraum

Der Bebauungsplan Francop 7/Neuenfelde 12 dient dem Bau einer Hauptverkehrsstraße zur Umgehung des Stadtteils Finkenwerder. Die derzeitige Ortsdurchfahrt Finken werder soll weitestgehend vom Durchgangsverkehr und den damit verbundenen Belastungen der Anwohner durch Lärm und Abgase entlastet werden. Ein weiteres wichtiges Ziel ist der Anschluss des Flugzeugwerkes auf Finkenwerder durch eine leistungsfähige Verkehrsverbindung.

Wenn mit einem Bebauungsplan ein Vorhaben verwirklicht werden soll, für welches eine UVP durchzuführen ist, dann ist nach § 2 a BauGB bereits im Aufstellungsverfahren in die Begründung ein Umweltbericht aufzunehmen.

Da es sich um eine Hauptverkehrsstraße im Sinne von § 54 Absatz 3 Nummer 4 HWG handelt, die länger als 1 km sein wird, leitet sich eine UVP-Pflicht aus § 13 a Absatz 2 Nummer 1 HWG in Verbindung mit Nummer 4.4 der Anlage 1 HmbUVPG ab. Damit finden nach Absatz 1 des einzigen Paragraphen HmbUVPG die Vorschriften des Teils 1 des UVPG entsprechende Anwendung. Da die Umgehungsstraße im Osten und Westen über den Geltungsbereich des Bebauungsplans hinausgeht, war auch für die Teile außerhalb des Plans die Notwendigkeit einer UVP zu prüfen.

Dort erfolgt die UVP im Rahmen des notwendigen Zulassungsverfahrens nach § 13 HWG (östlich anschließender Bereich ­ Hafengebiet) und im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens (westlich anschließender Bereich) bzw. im laufenden Bebauungsplanverfahren Neuenfelde 15.

Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Harburger Elbmarsch im ehemaligen Außendeichsbereich der Alten Süderelbe. Durch die Eindeichung von 1962 ist diesem Gebiet der Tideeinfluss entzogen worden. In Folge dieser Maßnahme wurde der intensive Obstanbau in den ehemals periodisch überfluteten Außendeichsbereichen erst ermöglicht. Kulturräumlich gesehen ist das Gebiet der so genannten III. Meile des Alten Landes zuzuordnen, ist also Bestandteil des größten zusammenhängenden und landschaftsbildprägenden Obstanbaugebietes Deutschlands mit einer ausgeprägten Naherholungsnutzung.

Vorausgegangene Trassenentscheidung und Alternativenprüfung auf der Ebene des Flächennutzungsplans und Verfahren im angrenzenden Raum mit Auswirkungen auf die Straßenführung

Die Festlegung der Trasse und die Auswahl einer Variante sind im Rahmen der xx. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt. Dieser Bebauungsplan entwickelt sich aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans.

Bei der oben angeführten Trassenermittlung wurde zunächst geprüft, die nötigen Verkehrsverbesserungen allein durch die geplante Bundesautobahn (BAB) A 26 herbeizuführen und daneben auf eine gesonderte Umgehungsstraße für Finkenwerder ganz zu verzichten, um Beeinträchtigungen durch die Umgehungsstraße zu vermeiden. Bei dieser Lösung ist jedoch nur eine geringe Entlastung auf der Ortsdurchfahrt von Finkenwerder zu erwarten, da vor allem für den ostorientierten Verkehr des Flugzeugwerkes erhebliche Umwegfahrten über die BAB A 26 und eine dann erforderliche neue Verbindungsstraße bis zum Neuenfelder Hauptdeich in Kauf zu nehmen wären. Damit wäre gegenüber der heutigen Situation keine nachhaltige Verbesserung für Finkenwerder entstanden.

Darüber hinaus ist die Realisierung dieser Autobahn erst in nicht hinnehmbaren Fristen zu erwarten, so dass die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Finkenwerder sowie die Anbindung des Flugzeugwerkes erst deutlich später erfolgen würden, dieses ist nicht gewünscht. Außerdem wäre zusätzlich der Bau der o. g. Verbindungsstraße vom Flugzeugwerk über den Obstmarschenweg hinaus zur BAB A 26 erforderlich, für deren Bau je nach Lage unterschiedliche große Obstanbauflächen in Anspruch genommen werden müssten. Da dem Schutz des Obstbaus im Kulturlandschaftsraum des Alten Landes eine besonders hohe Gewichtung eingeräumt wurde, sollte diese zusätzliche Inanspruchnahme möglichst vermieden werden.

Eine Verbindung der neuen Straßentrasse mit der weiter südlich verlaufenden Hauptverkehrsstraße im Zuge des sogenannten Obstmarschenweges (Straßenzug Nincoper Straße, Vierzigstücken, Hohenwischer Straße, Moorburger Elbdeich) ist nicht vorgesehen. Dadurch würde dieser Straßenzug zwar im Verlauf östlich einer Verbindungsstelle deutlich entlastet, westlich davon würde die Verkehrsbelastung aber erheblich zunehmen. In der dortigen bandartigen Siedlungsstruktur, für die die Straße nicht nur die alleinige Erschließungsanlage sondern zusätzlich auch wichtiger Kommunikationsraum ist, wäre dieser Verkehrszuwachs ­ von Lärm- und Gefährdungsfragen ganz abgesehen ­ daher nicht hinzunehmen. Auch ohne diese Verbindung kann eine deutliche Entlastung des Obstmarschenweges erwartet werden, da die neue Straße auch gegenüber dem Obstmarschenweg Zeitvorteile und geringere Gefahrenpotenziale bietet.

Die Trassenentscheidung für die Umgehung Finkenwerder basiert auf seit längerer Zeit angestellten Überlegungen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Finkenwerder einschließlich einer verbesserten Anbindung des Flugzeugwerkes, in deren Verlauf alternative Trassen entwickelt worden sind. Die Einschätzung der unterschiedlichen Auswirkungen dieser Trassenalternativen ist gutachterlich zu den Kriterien Straßenplanung, Städtebau, Luftschadstoffe, Landschaftsplanung, Biotope und Landwirtschaft untersucht und geprüft worden.

Einige Trassenalternativen im Bereich des Stadtteils Finkenwerder konnten im Vorwege verworfen werden, da sie trotz eines sehr großen Investitionsaufwandes keine durchschlagenden Vorzüge erzielten. Aus den verbliebenen Trassen wurden nach einvernehmlicher Auffassung der beteiligten Behörden und der beauftragten Fachgutachter drei Trassen als Präferenztrassen in die engere Wahl genommen. Dabei handelte es sich um die Köterdamm-, die Bezirks- und die Südtrasse, letztere mit Untervarianten. Auch diese Präferenztrassen wiesen gegensätzliche und damit nicht einfach zu „verrechnende" Vor- bzw. Nachteile auf. Als Grundzug wurde erkennbar, dass sich ­ zumindest prinzipiell ­ die Rücksichtnahme auf die im Raum lebenden Menschen und den Obstanbau zur Rücksichtnahme auf die Natur gegenläufig verhalten.

Eine „wissenschaftlich unanfechtbare" Bewertung und Entscheidung dieser unterschiedlichen Belange ist nicht möglich, eine Alternative, die diesen Gegensatz auflöst, steht nicht zur Verfügung.

Im Ergebnis ist nach Abwägung der Vor- und Nachteile der sich wesentlich unterscheidenden alternativen Trassenvorschläge in einem ersten Entscheidungsschritt für eine Südtrasse entschieden worden (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2000), da diese unter den geprüften Möglichkeiten den größtmöglichen Abstand zu den umgebenden bewohnten Siedlungsflächen von Finkenwerder wie auch von den lang gestreckten Ortslagen der Stadtteile Francop und Neuenfelde mit ihrer dörflichen Bebauungsstruktur hält und damit Immissionsbeeinträchtigungen dieser Siedlungsräume weitgehend vermieden werden, insbesondere die Lärmwerte für Wohngebiete gemäß Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchVO) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) werden weit unterschritten. Vorhandene Siedlungszusammenhänge werden nicht zerschnitten.

Von den im Übrigen noch in die engere Wahl gezogenen Trassenvarianten würde die sogenannte Köterdammtrasse den Siedlungsraum Finkenwerder unverhältnismäßig stark belasten. Die Köterdammtrasse folgt ab der Finkenwerder Straße zunächst der Hafenbahnlinie und verschwenkt dann links in den Köterdamm. Nachdem Kirchenaußendeichsweg und Süderkirchenweg gekreuzt werden, durchquert die Trasse ein Obstanbaugebiet und knüpft am Kleingartengelände an den Finkenwerder Landscheideweg an. Danach verläuft die Köterdammtrasse an der Südgrenze der Flugzeugwerk-Erweiterungsfläche auf den Westerweiden. Sie würde zu nicht hinnehmbaren Beeinträchtigungen der Siedlungsnutzungen am südlichen Saum der Ortslage von Finkenwerder und ebenfalls zu erheblichen Nachteilen für den die Kulturlandschaft prägenden Obstanbau führen. Dies gilt auch, wenn die Köterdammtrasse als die Einzige der durch Finkenwerder führenden Trassenvarianten städtebaulich integrierbar scheint. Auf der Trasse der Straße Köterdamm fehlt der Platz für die Unterbringung von aktiven Lärmschutzeinrichtungen, sodass die angrenzenden, traditionell verkehrsberuhigten, Siedlungsbereiche erheblichen Lärmbeeinträchtigungen ausgesetzt wären. Die Erschließungsfunktion für die angrenzenden Baugrundstücke wäre stark beeinträchtigt. Außerdem würde der Übergang zwischen der im Zusammenhang besiedelten Ortslage von Finkenwerder und den südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, die sowohl Siedlungs- als auch Erholungsfunktionen erfüllen, unterbrochen, da die Trasse den Ortsteil Finkenwerder mittig durchtrennt. Der Siedlungsraum südlich der Finkenwerder Landscheide, in dem diese Trasse verläuft, ist zwar nur dünn besiedelt. Insgesamt stellt sich jedoch der Raum zwischen der Alten Süderelbe im Süden und dem Finkenwerder Norderdeich im Norden als ein zusammenhängend genutzter Raum dar, in dem Wohnen und Arbeiten, insbesondere Obstanbau, sowie Erholung eng miteinander verflochten sind.

Im Abschnitt zwischen den Straßen Wiet und Finkenwerder Westerdeich würden hochwertige Obstanbauflächen, insbesondere auch solche, die für die betroffenen Höfe von besonderer Bedeutung sind, vom Gehöft abgetrennt bzw. zerschnitten, so dass neben den Flächenverlusten auch erhebliche Erschwernisse für die Bewirtschaftung und Beeinträchtigungen der betrieblichen Organisationsabläufe eintreten würden. Existenzgefährdungen von Betrieben sind damit nicht auszuschließen.

Die Auswirkungen dieser Trasse auf Natur und Landschaft würden vergleichsweise geringer ausfallen, da der Talraum der Alten Süderelbe nicht zerschnitten wird. Die Schutzzwecke der Naturschutzgebiete werden nicht tangiert.

Insbesondere auf Grund der erheblichen Beeinträchtigungen des Siedlungsraumes Finkenwerder sowie der Zerschneidung des Siedlungs- und Erholungsraumes und der Obstanbauflächen wird daher die Köterdammtrasse abgelehnt.

Die sogenannte Bezirkstrasse verläuft vollständig außerhalb der Ortslage Finkenwerders im Talraum der Alten Süderelbe. Sie lehnt sich zunächst nördlich an die Schlickdeponie Francop an. Nach etwa 2/3 der Länge der Schlickdeponie verschwenkt die Trasse nach Norden und überquert die Alte Süderelbe. Anschließend verläuft diese Trasse im ehemaligen Außendeichsbereich parallel zum Finkenwerder Westerdeich und schwenkt dann vor dem Erweiterungsgelände des Flugzeugwerkes nach Westen Richtung Neßdeich ab. Die Bezirkstrasse würde im Verlauf am nördlichen Fuß der Schlickdeponie Francop zu vergleichbaren Beeinträchtigungen des Faunenaustauschs führen wie die Südtrasse auf seiner Südseite. Auf der gegenüberliegenden Seite der Alten Süderelbe befindet sich am Finkenwerder Süderdeich ein Siedlungsband aus Häusern, die überwiegend die Höhe des alten Deiches überragen und daher ohne „natürlichen" Schutz den Beeinträchtigungen durch eine neue Straße ausgesetzt wären. Diese Beeinträchtigungen könnten nur unzureichend durch Lärm- und Sichtschutzeinrichtungen gemindert werden.

Im weiteren Verlauf nach Westen müsste diese Trasse mit einem aufwändigen, das Landschaftsbild ­ insbesondere durch zusätzliche Bauteile für einen ausreichenden Lärmschutz ­ weithin störenden Brückenbauwerk über die Alte Süderelbe nach Norden geführt werden. Hier und im nördlichen Anschluss würde die Trasse Flächen der Naturschutzgebiete Finkenwerder Süderelbe und Westerweiden in Anspruch nehmen. Wertvolle Biotope und der Talraum der Alten Süderelbe würden beeinträchtigt und insbesondere infolge des Trassenverlaufs auf der Brücke besonders stark verlärmt werden. Diese Störungen wären mit akzeptablen Mitteln nicht minimierbar. Darüber hinaus werden im Nordabschnitt weitere Siedlungsteile und Kleingartenflächen gestört. Die Bezirkstrasse wurde daher ebenfalls verworfen.

In einem zweiten Schritt wurde die Entscheidung zwischen zwei Varianten der Südtrasse ­ der deichfernen und der deichnahen Variante ­ zugunsten der deichfernen Trasse getroffen (Senatsbeschluss vom 24. April 2001). Die deichnahe Führung hätte im Bereich Hasselwerder Straße/Vierzigstücken die hier gelegenen Siedlungsbereiche Neuenfeldes massiv beeinträchtigt und damit der Grundvorgabe ­ größtmöglicher Abstand von bewohnten Siedlungsflächen ­ widersprochen.

Eine weitere Entscheidung war zwischen zwei Untervarianten der deichfernen Südtrasse zu treffen: eine Führung in einem Abstand von etwa 10 m zur Grenze des Naturschutzgebietes Finkenwerder Süderelbe und alternativ ein Verlauf in etwa 40 m Abstand zur Grenze dieses Naturschutzgebietes. Für diese Entscheidung hat der Senat der Schonung des Obstbaus eine klare Priorität eingeräumt.

Die Südtrasse in 40 m Abstand zum Naturschutzgebiet Finkenwerder Süderelbe würde zwar zu einer geringeren Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen, aber erheblich in die Belange des Obstbaus eingreifen. Die im Deichvorland der Alten Süderelbe gelegenen bewirtschafteten Flächen würden durch die Trasse zerschnitten werden, der vor der Trasse liegende Bereich wäre nicht mehr erreichbar. Eine Bewirtschaftung wäre nicht mehr möglich, die betroffenen Betriebe müssten dementsprechende Flächeneinbußen hinnehmen. Der Vorteil für Natur und Landschaft durch die Neuschaffung einer breiten Pufferzone zum Naturschutzgebiet und von Ausgleichsflächen wird demgegenüber zurückgestellt. Da insbesondere durch die ebenfalls vorgesehene Trasse der BAB A 26 weitere erhebliche Beeinträchtigungen des Obstanbaus im Alten Land zu erwarten sind ­ die Trasse muss nördlich des Naturschutzgebietes Moorgürtel durch Obstanbauflächen verlaufen ­ sind zusätzliche Beeinträchtigungen nicht vertretbar und daher soweit wie möglich zu vermeiden.