Die Oberfläche der Schlickdeponie Francop wird für die extensive Erholungsnutzung als öffentliche Grünanlage hergerichtet

Bewirtschaftung der umgebenden Flächen hohe Belastung erreicht die Bewertung dieser Flächen lediglich Wertstufe 3 (stark verarmt). Als meist durchgängige Vernetzungselemente innerhalb des Intensiv-Obstbaus kommt diesen Grünlandflächen ein besonderes Entwicklungspotential zu.

Bereich Böschung der Schlickdeponie ­ Wertstufe 5 „noch wertvoll, gut entwicklungsfähig"

Die Oberfläche der Schlickdeponie Francop wird für die extensive Erholungsnutzung als öffentliche Grünanlage hergerichtet. In fertiggestellten Teilen wurden bereits eine Magerraseneinsaat ausgebracht, die stellenweise von krautigen Ruderalfluren durchsetzt ist, und kleinflächige Gehölzanpflanzungen vorgenommen. Trotz des hochgradig künstlichen und naturfernen Standortes und der künstlichen Entstehung sind die entstandenen Trockenrasenbiotope nach § 28 HmbNatSchG gesetzlich geschützt.

Die Böschung stellt für Heuschrecken und in Verbindung mit der Umgebung auch für Amphibien einen besonders geeigneten Sommer-Landlebensraum dar.

Bereich Brachfläche Ehemalige Ziegelei ­ Wertstufe 6 „wertvoll"

Der Bereich der ehemaligen Ziegelei (Hasselwerder Straße 31 bis 40) besteht aus unterschiedlich zusammengesetzten Gehölzbeständen, Stauden- und Grasfluren sowie einzelnen feuchten Senken. Das Gebiet zeichnet sich auf Grund seiner weitgehend spontanen Besiedelung nach Aufgabe der Ziegeleinutzung, durch seinen floristischen Artenreichtum und insbesondere durch eine hohe Strukturvielfalt aus, die aus faunistischer Sicht ­ nicht zuletzt auf Grund der relativen Großflächigkeit und Ungestörtheit des Gebietes ­ gerade für Heuschrecken, Amphibien und Brutvögel eine hohe Bedeutung besitzt. Im Süden grenzt eine ebenfalls als „wertvoll" eingestufte Obstbaubrache an, im Norden ein „wertvolles" Feuchtgrünland.

Bereich Mühlensand ­ Wertstufe 5 bis 7 „eingeschränkt bis besonders wertvoll"

Der „Mühlensand" ist ein vom Obstanbaugebiet durch den Hakengraben sowie eine Gehölz-Pflanzung getrenntes Dauergrünland (Wertstufen 3­5) mit drei großen Flachgewässern (ehemalige Kleientnahmegruben). Die Flachgewässer (Wertstufe 6) weisen eine besondere Bedeutung für Amphibien (u. a. große Seefrosch-Vorkommen) und Libellen auf. Darüber hinaus besitzt der Bereich eine sehr hohe Bedeutung für die Vogelwelt, da er Nahrung bietet und die Vögel auf den Gewässern Zuflucht bei Störungen in der Umgebung finden (vgl. Alte Süderelbe). Die hier vorhandenen, ebenfalls für die Fauna wichtigen Röhrichte und Ufergehölze (beide Wertstufe 7) sind wie die Ruderalflächen und die Wasserflächen nach § 28 HmbNatSchG gesetzlich geschützt.

Uferbereich der Alten Süderelbe ­ Wertstufe 6 „wertvoll"

Im Norden ist dieser Bereich sehr heterogen. Er besteht aus Röhrichten und naturnahen Ufergehölzen (Wertstufe 7), kleinen Dauergrünländereien, größeren Laubwald-Anpflanzungen (Wertstufe 5) feuchter bis trockener Ausbildung sowie einem Freizeitgelände mit größeren Rasenflächen und einzelnen Gehölzinseln. Am westlichen Ufer der Alten Süderelbe haben sich stellenweise schmale naturnahe Ufergehölze und Röhrichtbestände entwickelt.

Dort, wo Grünland als Nutzung angrenzt, fehlen diese Biotoptypen meist. Die Gehölzbestände setzen sich überwiegend aus Strauchweiden (Korbweide, Mandelweide, u. a.) und zum kleinen Teil aus Baumweiden (Silberweiden), Erlen und Pappeln zusammen. Im Unterwuchs sind häufig Röhricht und feuchtigkeitsabhängige Staudenarten vorhanden. Hochwüchsige, großflächigere Gehölzbestände tendieren in ihrer Ausprägung zum Biotoptyp Auwald. Bei den Wasserröhrichten handelt es sich um Schilf- und Wasserschwadenröhrichte.

Diese Ufergehölz- und Röhrichtbestände sind im nördlichen Teil der Alten Süderelbe häufig verzahnt und bilden dort mittlere bis größere Bestände. In ihnen wurden mehrere gefährdeten Arten nachgewiesen, die zum Teil eng an solche Standorte gebunden sind (z. B. bestimmte Nachtfalter-Arten im Uferröhricht). Die mittlere Wertstufe 6 ergibt sich aus der Naturnähe, der Naturraumcharakteristika und der hohen ökologischen Funktion sowie aus dem Entwicklungspotential.

Je nachdem ob in Zukunft die Alte Süderelbe als tidebeeinflusstes Gewässer wieder hergestellt wird oder nicht, würden sich unterschiedliche Uferbereiche ausbilden. Mit Tideeinfluss würde sich voraussichtlich bei langfristig ungestörter Entwicklung zwischen mittlerem und höchstem Tidehochwasser ein von Erlen, Eschen und untergeordnet auch von Ulmen geprägter Auwald bilden. In der Strauchschicht wären vorwiegend der Rote Hartriegel, das Pfaffenhüttchen, der Feldahorn und die Rote Johannisbeere anzutreffen. Der Bereich unterhalb der mittleren Tidehochwasserlinie bis zur Mittelwasserlinie wäre von schmalblättrigen Weidenarten geprägt.

Ohne Tideeinfluss und ohne periodische Überschwemmungen (ehemals Sturmfluten) würde sich auf den Kleiböden voraussichtlich langfristig ein stauwasserbeeinflusster Eschen-Eichenwald einstellen. Neben den beiden Leitarten würden hier verstärkt die Erle, die Moorbirke, verschiedene Strauch- und Baumweiden, die Schwarze Johannisbeere und der Schneeball als Gehölz vorkommen.

Dem Gehölzstreifen zum Wasser hin vorgelagert wäre natürlicherweise ein Röhrichtsaum aus Rohrglanzgras, Schilf, Rohrschwingel, Binsen und Simsen und zahlreichen weiteren Arten.

Gegenüber Versiegelung sind alle Bereiche gleich empfindlich, da dies einer Totalvernichtung ohne Möglichkeit auf Wiederherstellung am gleichen Ort bedeutet.

Die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffen ist in allen Bereichen für Tiere und Pflanzen als hoch einzustufen, obwohl Unterschiede je nach Tier- bzw. Pflanzenart auftreten.

Störungen durch Lärm und künstliches Licht betreffen ausschließlich die Fauna.

Nähere Angaben zu gefährdeten Tierarten enthält der Umweltbericht als Teil der Begründung des Bebauungsplans.

Landschaftsbild/Freizeit und Erholung

Nach § 1 Nummer 1 HmbNatSchG sollen die Natur- und Kulturlandschaften der Freien und Hansestadt Hamburg in ihrer Vielgestaltigkeit erhalten und ihren naturräumlichen Eigenarten entsprechend entwickelt werden.

Landschaftsteile, die sich durch ihre Schönheit, Eigenart, Seltenheit oder ihren Erholungswert auszeichnen oder die für einen ausgewogenen Naturhaushalt erforderlich sind, sollen von einer Bebauung freigehalten werden.

Landschaftsbild

Das Landschaftsbild wird vor allem unter den Aspekten der Vielfalt naturbezogener Landschaftselemente und der Naturnähe dieser Elemente betrachtet. Die Naturnähe hängt von der Ausstattung der Flächen mit landschaftstypischen Merkmalen und dem Fehlen anthropogener Störfaktoren ab.

Die heute von der Elbe abgetrennte Alte Süderelbe stellt mit ihren Wasserflächen sowie mit den Röhricht- und Gehölzbeständen und den kleinflächigen offenen, Grasund Ruderalflächen in den Uferbereichen ein Relikt der ehemaligen Flusslandschaft im Stromspaltungsgebiet dar.

Im Süden bzw. Westen schließt sich als ortstypische Kulturlandschaft ein vorwiegend durch Obstbauflächen und zum geringen Anteil durch Grünlandnutzung geprägter Teil an. Die intensiven Anbaumethoden der Landwirtschaft haben aber zu einer Verarmung an Landschaftselementen geführt. Als Beispiele sind die Einführung von Niederstammkulturen, die starke Reduzierung der angebauten Obstsorten, die Verrohrung bzw. Zuschüttung von Gräben, die Senkung des Grundwassers und die Artenarmut auf den gedüngten Grünlandflächen anzuführen. Nur vereinzelt kommen noch extensives Grünland sowie Grünland- und Obstbaubrachen vor. Die ehemaligen Winterdeiche und die Deichreste gliedern in besonderem Maße das Landschaftsbild. Zum einen stellen sie visuelle Grenzen, zum anderen aber oftmals auch Nutzungsgrenzen dar.

Der Altdeich trennt die im Naturraum liegenden Obstbauflächen von den Marschhufendörfern. Von hier können Menschen den Raum überblicken und visuell erleben.

Am nördlichen Rand des Plangebietes ist eine enorme Störung des Landschaftsbildes durch die sämtliche Maßstäbe der Marschenlandschaft sprengende Schlickdeponie vorhanden. Im weiteren Umfeld des Plangebietes befinden sich das Betriebsgelände des Flugzeugwerkes Finkenwerder mit den Werkshallen und landschaftsprägenden Außenflächen sowie die Metha (Klassifizierungsanlage für Hafenschlick).

Die Naturnähe und die Vielfalt naturbezogener Landschaftselemente des Natur- und Kulturraums „Alte Süderelbe" werden auch durch die intensive Landwirtschaft südlich des Naturschutzgebietes vermindert.

Als Relikt eines ehemals tidebeeinflussten Elbeseitenarms in Kombination mit dem benachbarten, an sich ortstypischen Obstanbau und mit dem bisher weitgehenden Fehlen von baulichen Anlagen bleibt das Landschaftsbild für den betrachteten Raum der „Alten Süderelbe" jedoch (noch) wertvoll. Wegen der Vorbelastungen ist das Landschaftsbild aber sehr sensibel für weitere Störungen.

Freizeit und Erholung

Im Plangebiet findet die öffentliche Freizeit- und Erholungsnutzung vor allem auf dem Altdeich statt, der als Hauptwegeverbindung für Wanderer und Radfahrer genutzt wird. Vom Deich aus sind Obstanbaugebiete, die Marschhufendörfer Francop und Neuenfelde, Teilbereiche der Alten Süderelbe und der Westerweiden sowie in Teilen auch das Betriebsgelände des Flugzeugwerks einsehbar.

Die besonders weiten Blickbeziehungen über die Marschlandschaft werden im (Nord-) Osten jäh beendet, wenn der Blick auf den Schlickhügel trifft. Die Schlickdeponie ist in Teilen bereits für die extensive Freizeit- und Erholungsnutzung hergerichtet worden. Vom Deich kann man auf Feldwegen zur Schlickdeponie gelangen. Die Wegeverbindung auf dem Deich hat auch für die Wochenenderholung aus dem Ballungsraum Hamburg Bedeutung. Als weitere bedeutende Rad- und Fußwegeverbindung durchläuft das Freiraumverbundsystem „Zweiter Grüner Ring" das Plangebiet in Nord-Südrichtung. Vor allem im Frühjahr zieht es viele (Städter) zur Obstblüte in das „Alte Land". Zu dieser Zeit hat das „Alte Land" auch eine Bedeutung für den überregionalen Fremdenverkehr. Ansonsten zeichnet sich das Plangebiet für die Möglichkeit zur entspannenden, naturnahen Erholung das ganze Jahr über aus. Im Bereich Mühlensand liegen Naturbeobachtungsstationen, die in der Festsetzungskarte des Grünordnungsplans gekennzeichnet sind, zur ungestörten und nicht störenden Beobachtung insbesondere der vielfältigen Avifauna. Im nördlichen Uferbereich der Alten Süderelbe (außerhalb des Plangebietes) besteht ein Freizeitgelände mit Liegewiese und Grillplatz. Im Landschaftsprogramm und im Flächennutzungsplan werden hier Teilbereiche als Grünanlage dargestellt. Im Winter eignet sich das Gewässer zum Schlittschuh laufen. Außerdem kann man die Freizeit an den Gewässerufern der Alten Süderelbe und am Hakengraben mit Angeln oder Naturbeobachtung verbringen. Die Freizeitfläche an der Alten Süderelbe wird bisher durch einen Wander- und Radweg angebunden, der vom Altdeich am Rande der Westerweiden nach Finkenwerden führt. Die alte Ziegeleibrache bietet Möglichkeiten zum unreglementierten, landschaftsbezogenen Abenteuerspiel.

5. Planinhalt

Zielkonzept

Nach § 1 Nummer 1 HmbNatSchG sind die Natur- und Kulturlandschaften der Freien und Hansestadt Hamburg in ihrer Vielgestaltigkeit zu erhalten und ihre naturräumlichen Eigenarten entsprechend zu entwickeln. Landschaftsteile, die sich durch ihre Schönheit, Eigenart, Seltenheit oder ihren Erholungswert auszeichnen oder die für einen ausgewogenen Naturhaushalt erforderlich sind, sollen von einer Bebauung freigehalten werden.

Folgende Ziele werden im Plangebiet durch entsprechende Maßnahmen umgesetzt:

­ Erhalt und Entwicklung ökologisch wertvoller Bereiche,

­ Biotopvernetzung,

­ Erschließung des Gebietes für Fußgänger und Radfahrer,

­ Aufwertung des Landschaftsbildes des Kulturlandschaftsraumes,

­ Minderung der Eingriffe in Natur und Landschaft,

­ Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft,

­ Maßnahmen zum Umgang mit dem anfallenden Straßenabwasser.

Die im Folgenden aufgeführten Biotopentwicklungsmaßnahmen sind auf den hierfür im Bebauungsplan festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft umzusetzen. Im Bebauungsplan ist ebenfalls die Schutzwand festgesetzt, die der Minderung des Eingriffs in Natur und Landschaft durch die Umgehungsstraße Finkenwerder dient.

Die im Bebauungsplan festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind in der Festsetzungskarte des Grünordnungsplans jeweils mit den Ziffern „(1)" oder „(2)" oder „(3)" oder „(4)" gekennzeichnet.

Bei den mit der Ziffer 1 gekennzeichneten Flächen handelt es sich um Flächen mit wertvollen Biotopen im Bestand.

Sie sind nicht mehr für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen zum Ausgleich des im Bebauungsplan festgesetzten Eingriffsvorhabens der Umgehungsstraße Finkenwerder aufwertbar.

Bei den mit der Ziffer 2 gekennzeichneten Flächen handelt es sich um Flächen, die zum Ausgleich des Eingriffsvorhabens dieses Bebauungsplans ökologisch und gestalterisch aufgewertet werden, deren Entwicklungsziele im Bebauungsplan festgesetzt und im Grünordnungsplan differenziert sind.

Bei den mit der Ziffer 3 gekennzeichneten Flächen handelt es sich um Flächen, die zur Minderung der ökologischen und gestalterischen Auswirkungen des Eingriffs im Grünordnungsplan festgesetzt sind.

Bei den mit der Ziffer 4 gekennzeichneten Flächen handelt es sich um Flächen, die dem Ausgleich anderer Vorhaben dienen. Dieses sind Ausgleichsmaßnahmen für die Erweiterung von Beregnungsteichen und vor allem vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem naturnahen Gewässerausbau von Hakengraben und Deichgraben im Zusammenhang mit dem Ausgleich für den Eingriff durch die Schlickdeponie Francop im Bebauungsplan Francop 5.

Begrünungsmaßnahmen

Im Plangebiet befinden sich erhaltenswerte Gehölzbestände, die als Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sowie für Baumreihen festgesetzt werden, um sie zu erhalten und die Gehölze bei Abgang zu ersetzten (vgl. Festsetzungskarte). Darüber hinaus werden Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und Flächen zum Anpflanzen von artenreichem, gestuften Gehölzbestand festgesetzt, um das Landschaftsbild des Kulturlandschaftsraumes zu entwickeln und Beeinträchtigungen des Naturhaushalts auszugleichen (vgl. Festsetzungskarte).

Für diese Begrünungsmaßnahmen gelten folgende Festsetzungen:

­ Art der Begrünung

Für festgesetzte Strauch- und Baumpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Als Obstgehölze sind alte Sorten regionaltypischer Obstbaumarten zu verwenden (vgl. § 2 Nummer 1). Die Verwendung standortgerechter heimischer Laubgehölze (siehe Pflanzliste im Anhang 1 der Begründung) und alter, regional-typischer Obstbaumsorten (siehe Pflanzliste) mit möglichst regionalem Herkunftsnachweis wird festgesetzt, damit sich die Anpflanzungen mit geringem Pflegeaufwand optimal entwickeln kann und Nahrungsgrundlage sowie Lebensraum für die heimische Tierwelt bietet.

­ Pflanzgröße für Bäume Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Obstbäume sind als Hochstämme mit 160 cm bis 180 cm Stammhöhe zu pflanzen. Heister müssen eine Höhe von mindestens 200 cm aufweisen (vgl. § 2 Nummer 2). Entsprechende Pflanzgrößen bei Jungbäumen für Anpflanzungen stellen bereits in kurzer Zeit die Entwicklung ökologisch und visuell wirksamer Grünstrukturen sicher.

­ Anpflanzgebot

Die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern auf der Straßenverkehrsfläche der Umgehungsstraße sind unter Berücksichtigung der technischen Erfordernisse des Straßenbaus und der Straßenunterhaltung je 2 m² mit einem Gehölz zu bepflanzen und als geschlossener, dichter Gehölzbestand zu erhalten. Es sind 10 vom Hundert (v. H.) Heister, 10 v. H. Obstbäume oder großkronige Bäume und 80 v. H. Sträucher zu pflanzen. Entlang der festgesetzten Fuß-, Rad- und ländlichen Wirtschaftswege sind alle 8 m Obstbäume zu pflanzen und zu erhalten (vgl. § 2 Nummer 3). Flächige und lineare Gehölzanpflanzungen bilden das Grundgerüst für die Biotopvernetzung und schaffen eine gute Basis für die Entwicklung von Gehölzbiotopen als neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Die festgesetzten Anpflanzungen an der Umgehungsstraße sollen vor allem die visuelle Störwirkung der Straße vermindern.

Die technischen Erfordernisse des Straßenbaus, z. B. der Böschungsaufbau und das System zur Oberflächenentwässerung der Straße, sind ebenso wie die erforderliche Straßenunterhaltung einschließlich Pflege des Rigolensystems bei der Umsetzungsplanung zu berücksichtigen.

Die linearen Obstbaumreihen entlang der Rad- und Wanderwege nehmen ehemals typische Strukturen des Landschaftsbildes auf. Sie bereichern das Landschaftserleben und verbessern die Einbindung der Wege in das Umfeld. Die Obstbäume sind zu pflegen, auch hinsichtlich des Schutzes vor Krankheitserregern und Parasiten.

­ Wandbegrünung

Die im Bebauungsplan festgesetzte Schutzwand ist auf mindestens 80 v. H. ihrer Fläche beidseitig mit standortgerechten Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen und zu erhalten; je 0,75 m ist mindestens eine Pflanze zu verwenden (vgl. § 2 Nummer 4). Die Begrünung der Schutzwand schafft auch gestalterisch wirkungsvolles Grünvolumen und leistet damit vorrangig eine Einbindung der baulichen Anlage in die Umgebung. Außerdem dient die standortgerechte Begrünung der Wand der Ergänzung und Anreicherung der Biotopstruktur.

Maßnahmen zum Gewässer-, Grundwasser- und Bodenschutz

­ Sicherung des Grundwasserstandes Bauliche und technische Maßnahmen, die eine dauerhafte Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels bzw. von Staunässe bewirken, eine Verletzung von gespannten Grundwasserleitern bedeuten oder zur hydraulischen Verbindung von unterschiedlichen Grundwasserhorizonten führen, sind unzulässig (vgl. § 2 Nummer 5). Die Festsetzung ist für den Erhalt der örtlichen Grundwasserverhältnisse einschließlich des Stauwassers und für die Sicherung bzw. Wiederherstellung naturraumtypischer Standortbedingungen (bezogen auf die Naturgüter Boden, Wasser, Klima) erforderlich. Sie dient insbesondere auf Flächen mit Festsetzungen von Maßnahmen für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gleichzeitig dem Erhalt und der Wiederherstellung von an diese Standortbedingungen angepassten Pflanzen- und Tierbestände. Der Drainagewirkung des Straßenunterbaus ist z. B. durch den Einbau von Querschotten aus Lehm entgegenzuwirken.